# taz.de -- Blutspenden von Homosexuellen: Bremer Bürgerschaft will Reform
       
       > Die rot-grün-rote Koalition will den faktischen Ausschluss schwuler
       > Männer von der Blutspende beenden und fordert Änderungen auf Bundesebene.
       
 (IMG) Bild: Nur wer als Mann seit einem Jahr keinen Sex mit einem anderen Mann hatte, darf Blut spenden
       
       Bremen taz | Wer als Mann regelmäßig Sex mit anderen Männern hat, darf kein
       Blut spenden. Erst nach zwölf Monaten Abstinenz ist dies möglich. Diese
       „Ungleichbehandlung von schwulen, bi- und pansexuellen Männern“ halten die
       Bremer Regierungsfraktionen für „diskriminierend, grundgesetz- und
       europarechtswidrig“. Deswegen haben sie mit den Stimmen der CDU am
       Donnerstag einen [1][entsprechenden Antrag] in der Bürgerschaft
       verabschiedet.
       
       Danach soll sich der Senat auf Bundesebene dafür einsetzen, das
       Transfusionsgesetz und die „Richtlinie Hämotherapie“ der Bundesärztekammer
       zu ändern. „Eine Bundesratsinitiative reicht aber nicht“, sagte [2][Sascha
       Aulepp, SPD-Landesvorsitzende] und Antragsstellerin. Der Senat soll daher
       bei der Bremischen Ärztekammer darauf hinwirken, dass sie ihren Einfluss
       auf die Bundesärztekammer nutzt.
       
       Ob jemand Blutspenden dürfe oder nicht, solle vom konkreten, „individuellen
       Risikoverhalten potentieller Spender*innen“ abhängig sein, heißt es im
       Antrag. Eine Bundesratsinitiative hält Aulepp für sinnvoll, wenn absehbar
       sei, dass es eine Mehrheit für entsprechende Änderungen geben werde. „Da
       sind noch dicke Bretter zu bohren“, sagte sie.
       
       Gerade jetzt gehe es darum, mehr Menschen zum Blutspenden zu bewegen, sagte
       Kai Wargalla (Grüne) in der Bürgerschaftsdebatte. Die Regelung sei eine
       „implizite Dauerbotschaft der Gesellschaft an queere Menschen, dass sie
       über einzelne Merkmale ausgesondert werden, unerwünscht sind oder als
       besonderes Risiko betrachtet werden.“
       
       In Zukunft soll bei den bremischen Blutspendediensten außerdem darauf
       hingewirkt werden, „dass Menschen statt einer Meldeadresse auch eine andere
       Postanschrift oder telefonische Kontaktdaten angeben können“, heißt es im
       Antrag. Ein faktischer Ausschluss wohnungsloser Menschen von der Spende
       soll so vermieden werden.
       
       Die FDP stimmte gegen den Antrag, obwohl sie die Haltung der
       Bundesärztekammer ebenso kritisiert. „Da uns nicht ganz klar war, wie die
       Fragen der Häufigkeit des Sexualverkehrs, der Risikobewertung behandelt
       werden“, so ihr Abgeordneter Magnus Buhlert, „und wir eine andere
       Auffassung haben, wie Identitäten nachzuweisen sind, haben wir uns
       entschieden, einen eigenen Antrag zu stellen“ – der allerdings abgelehnt
       wurde.
       
       18 May 2020
       
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 (DIR) [1] https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2020-04-28_Drs-20-365_c6dfc.pdf
 (DIR) [2] https://www.spd-fraktion-bremen.de/politische-arbeit/aulepp-blutspende-vorurteile/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Alina Götz
       
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