# taz.de -- Schwangerschaftsberatung per Telefon: Abtreibung jetzt mit Datenschutz
       
       > Niedersachsens Sozialministerin reagiert auf Kritik an ihren strengen
       > Regelungen zur Pflichtberatung vor Abtreibungen während der Pandemie.
       
 (IMG) Bild: Das Beratungsgespräch kann jetzt auch in Niedersachsen am Telefon stattfinden
       
       HANNOVER taz | Auch in Niedersachsen ist es jetzt möglich, während der
       Pandemie die Pflichtberatung vor Abtreibungen per Telefon durchzuführen.
       Ein entsprechender Erlass sei vor zwei Wochen ergangen, sagte nun eine
       Sprecherin des niedersächsischen Sozialministeriums der taz. Damit hat das
       rot-schwarz regierte Bundesland seine Regelungen korrigiert, [1][die bis
       dahin die strengsten in ganz Deutschland] waren.
       
       Danach musste das Beratungsgespräch, wenn es aufgrund von
       Quarantänemaßnahmen nicht persönlich vor Ort stattfinden konnte, mit einem
       Bildmedium, also per Video, geführt werden. In anderen Ländern, selbst im
       CSU-regierten Bayern, war es erlaubt, auch zu mailen, zu chatten oder zu
       telefonieren.
       
       Zudem hatte Niedersachsen die Übersendung des Originalberatungsscheins per
       Post verlangt – während andere die Übermittlung per Fax oder Mail zuließen.
       Auch dies hat das Land jetzt geändert.
       
       Damit reagiert Niedersachsens Sozialministerin auf die Kritik von
       Beratungsstellen und der frauenpolitischen Sprecherin der Grünen im
       niedersächsischen Landtag, Imke Byl. Letztere hatte darauf hingewiesen,
       dass im schlimmsten Fall ein Partner den Brief öffnet, ohne von dem
       geplanten Abbruch zu wissen.
       
       Während Niedersachsens Datenschutzbeauftragte keine Einwände gegen das
       Verfahren hatte, hatte eine Mitarbeiterin des Hamburger
       Datenschutzbeauftragten in der taz zudem auf die Gefahren der Nutzung von
       Medien wie Whatsapp und Skype hingewiesen, die Niedersachsen und auch
       andere Länder exemplarisch vorgeschlagen hatten.
       
       Im niedersächsischen Erlass heißt es dazu jetzt: „Die Beratungsstelle hat
       geeignete, digitale Übertragungskanäle mit Bild und Ton auf ihrer Homepage
       bereitzustellen. Die Übertragungskanäle sollen den Anforderungen an die
       besondere Vertraulichkeit der Beratungssituation genügen.“
       
       [2][Schwangerschaftsabbrüche] gelten in Deutschland als Straftat und werden
       nicht verfolgt, wenn [3][vorher eine Beratung] stattgefunden hat, eine
       Bedenkfrist eingehalten und seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen
       vergangen sind.
       
       30 Apr 2020
       
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