# taz.de -- Beratung zum Schwangerschaftsabbruch: Corona killt den Datenschutz
       
       > Die Pflichtberatung vor Abtreibungen darf während der Pandemie am Telefon
       > oder mit digitalen Medien stattfinden. Doch die Daten sind nicht
       > geschützt.
       
 (IMG) Bild: Abtreibungsberatung über Whatsapp: Wie war das noch mit dem Datenschutz?
       
       Bremen taz | Es klang zunächst nach einer pragmatischen, schnellen Lösung.
       Die gesetzlich vorgeschriebene Beratung vor einer Abtreibung ist derzeit
       auch mit digitalen Medien erlaubt. [1][Die taz hatte als Erste über diese
       Maßnahme berichtet], mit der Berater*innen und Klient*innen vor einer
       Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt und Quarantänevorschriften
       eingehalten werden sollen. Doch jetzt mehrt sich Kritik an der
       Entscheidung: Weil der Datenschutz nicht gewährleistet sei.
       
       Dass Frauen in diesen Zeiten keine Beratungsstelle aufsuchen müssten, sei
       gut, sagt Regine Wlassitschau vom Bundesverband von Pro Familia, einer
       Familienplanungsorganisation, die deutschlandweit an 190 Orten zu
       Schwangerschaftsabbrüchen berät. Aber: „Die Beratung muss trotzdem
       vertraulich sein.“ Eine Beratung über Dienste wie Skype oder Whatsapp könne
       dies nicht leisten, die Daten seien nicht so geschützt, wie sie das bei
       diesem sensiblen Thema sein müssten.
       
       Pro Familia rät deshalb den Beratungsstellen dazu, Verträge mit
       zertifizierten Anbietern von Telemedizin zu schließen. Allerdings gebe es
       wegen schlechter Internetverbindungen technische Probleme im ländlichen
       Raum, sagt dazu die Geschäftsführerin von Pro Familia Niedersachsen, Uta
       Engelhardt. Andere Träger wie das Diakonische Werk im Emsland berichteten
       der taz, dass sie unter diesen Umständen weiter auf die Beratung vor Ort
       setzen würden.
       
       ## In Niedersachsen nur Videoberatung
       
       Denn in Niedersachsen ist es nicht möglich, die Beratung per Mail oder am
       Telefon durchzuführen. [2][Dort sind nur Medien erlaubt,] die eine
       Überprüfung der Identität am Bildschirm ermöglichen. Die Frauen sollen
       ihren Ausweis in die Kamera halten.
       
       Die niedersächsische Datenschutzbeauftragte hat gegen dieses Vorgehen keine
       Einwände. „Im Normalfall“ wäre das „datenschutzrechtlich problematisch“,
       schrieb ihr Sprecher Johannes Pepping der taz vergangene Woche. „Die
       Corona-Pandemie macht aber in deutlich größerem Umfang elektronische
       Kommunikation zwingend notwendig.“ Pepping wies darauf hin, dass der
       Ausweis nicht zur Dokumentation abfotografiert werden dürfe, auch ein
       Screenshot sei nicht zulässig.
       
       Nicht einmal Bayern ist so streng. Dort ist auch eine telefonische Beratung
       möglich, ebenso in Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg,
       Thüringen, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen. Diese Länder schreiben den
       Beratungsstellen stattdessen vor, dass sie eine Kopie des Personalausweises
       per Post, per Fax oder als eingescannte Datei per E-Mail verlangen müssen.
       
       Letzteres sei auch nicht sicherer als das Hochhalten des Ausweises, sofern
       die Mails nichts verschlüsselt seien, sagt Pepping, der Sprecher der
       niedersächsischen Datenschutzbeauftragten.
       
       ## Sensible Daten in unsicheren Kanälen
       
       Doch die Nutzung von Diensten wie Skype und Whatsapp, die das
       niedersächsische Gesundheitsministerium ausdrücklich nennt und die auch in
       den anderen Ländern erlaubt sind, bringt weitere datenschutzrechtliche
       Probleme mit sich, die bei Telefonaten und Mails nicht auftreten. Darauf
       weist Saskia Fritzsche, Referentin für das Gesundheits- und Sozialwesen
       beim Hamburger Datenschutzbeauftragten hin.
       
       Sie nennt als erstes Problem den Austausch von Bilddaten auf „nicht
       hinreichend sicheren“, unverschlüsselten Kanälen. Im schlimmsten Fall würde
       dann nicht nur ein gehackter Chatverlauf öffentlich werden, in dem eine
       Frau über einen bevorstehenden Schwangerschaftsabbruch und ihre Gründe
       dafür spricht – sondern sie wäre auch im Bild zu sehen. Zudem, sagt
       Fritzsche, könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Dienstanbieter Daten
       aufzeichne und Metadaten erhebe.
       
       Sie nennt ein weiteres Problem: Für die Nutzung von Videokommunikation
       müssten Kundenkontakte angelegt oder Apps installiert werden, „die eine
       Zugriffsberechtigung auf sensible Funktionen fordern und umfangreich
       Gerätedaten erheben“. Daher rät ihre Behörde „unter dem Gesichtspunkt der
       Datensparsamkeit“ zu einer Beratung via E-Mail – unter der Voraussetzung,
       dass E-Mails nach Ende des Beratungsgesprächs irreversibel gelöscht würden.
       
       ## Aussetzen der Beratungspflicht gefordert
       
       Noch sicherer sei ein Telefongespräch, dies sei wegen des grundgesetzlich
       geschützten Fernmeldegeheimnisses vergleichbar mit einem persönlichen
       Treffen. Fritzsche rät den Frauen, nur von eigenen Anschlüssen zu
       telefonieren – weil sonst anhand der auf der Abrechnung erscheinenden
       Nummer nachvollzogen werden könne, mit wem jemand telefoniert habe.
       
       Die Gefahr, dass etwa ein Mann herausfindet, dass seine Frau eine
       Schwangerschaft abbrechen möchte, ist im rot-schwarz regierten
       Niedersachsen höher als in anderen Bundesländern. Denn das Sozial- und
       Gesundheitsministerium schreibt vor, den Nachweis über die Beratung, ohne
       die eine Abtreibung in Deutschland als Straftat gegen das Leben gilt, als
       Originalschein mit der Post zu versenden. In anderen Bundesländern kann der
       Schein auch per Mail oder Fax übersandt werden – was eine zeitliche
       Verzögerung verhindert.
       
       Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen im niedersächsischen Landtag,
       Imke Byl, sagt dazu: „Das Versenden des Beratungsscheins per Post an die
       Adresse der Betroffenen ist besonders zynisch, wenn der im gleichen
       Haushalt lebende Mann nichts von der Schwangerschaft wissen darf.“
       
       Auch Beratungsgespräche über Videochat ohne entsprechenden Datenschutz hält
       Byl für „hochproblematisch“. Niedersachsen müsse daher sofort vom Zwang zum
       Originalschein und zu Bildmedien abrücken. [3][Anders als die Grünen im
       Bundestag] geht sie einen Schritt weiter und fordert die Landesregierung
       dazu auf, sich für eine Aussetzung der Beratungspflicht einsetzen. Das
       hatte Ende März [4][auch die Linke im Deutschen Bundestag gefordert], wurde
       darin aber nicht unterstützt.
       
       9 Apr 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Schwangerschaftskonfliktberatung/!5672957
 (DIR) [2] /Schwangerschaftskonfliktberatung/!5670592
 (DIR) [3] https://www.gruene-bundestag.de/presse/pressemitteilungen/ulle-schauws-dr-kirsten-kappert-gonther-zugang-zu-schwangerschaftsabbruechen-auch-in-der-krise-sichern
 (DIR) [4] https://www.linksfraktion.de/themen/positionspapiere/detail/frauen-und-systemfragen-in-zeiten-von-corona-was-zeigt-sich-was-bleibt-unsichtbar-und-was-muss/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eiken Bruhn
       
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