# taz.de -- Urteil in den Niederlanden: Sterbehilfe für Demenzerkrankte
       
       > Auch bei schwer an Demenz Erkranten ist aktive Sterbehilfe zulässig, so
       > das Gericht. Dafür braucht es eine entsprechende Patientenverfügung
       
 (IMG) Bild: Mit Patientenverfügung in den Niederlanden möglich: Sterbehilfe für Demenzkranke
       
       Amsterdam taz | Patienten mit fortgeschrittener Demenz können in den
       Niederlanden künftig Sterbehilfe erhalten, auch wenn diese nicht mehr in
       der Lage sind, eine zuvor aufgesetzte Erklärung zu bestätigen. Dies
       urteilte am Dienstag der Hoge Raad, das oberste Gericht der Niederlande, in
       Den Haag. Mediziner dürfen demnach einem „schriftlichen Ersuchen um
       Sterbehilfe“ nachkommen, ohne dass die entsprechende Erklärung mündlich
       bestätigt werden muss, so Willem van Schendel, der Vizepräsident des
       Gerichts.
       
       Die Bedingungen: Die sogenannten Sorgfältigkeitskriterien, ein zentrales
       Element des niederländischen Sterbehilfegesetzes von 2002, müssen erfüllt
       sein. Unter anderem muss die betreffende Person „aussichtslos und
       unerträglich leiden“. Das müssen insgesamt zwei unabhängige Ärzte
       bestätigen. Darüber hinaus muss in der Patientenverfügung zudem
       ausdrücklich erwähnt sein, dass aktive Sterbehilfe geleistet werden soll,
       wenn derjenige „als Folge fortgeschrittener Demenz seinen Willen nicht mehr
       äußern kann“.
       
       Hinter dem Urteil in letzter Instanz steht ein heftig umstrittener Fall von
       Sterbehilfe an einer 74-jährigen Demenzpatientin in einem Pflegeheim in Den
       Haag im Jahr 2016. Diese hatte, nach vergleichbaren Erfahrungen mit ihrer
       Mutter, zuvor eine entsprechende Verfügung aufgestellt. Mündlich gab sie
       jedoch nunmehr, so niederländische Medien, „widersprüchliche Signale“.
       
       Die Ärztin, die in Absprache mit den Angehörigen die Verfügung ausführte,
       hätte daher intensiver mit ihrer Patientin sprechen müssen, folgerte die
       Staatsanwaltschaft. Im Spätsommer 2019 musste sich die inzwischen
       pensionierte Medizinerin daher vor einem Gericht in Den Haag wegen Mordes
       verantworten.
       
       ## Prozess um Rolle von Ärztin
       
       Sie wurde letztlich freigesprochen, weil sie die besagten Kriterien
       sorgfältig eingehalten und „keine Fehler gemacht“ habe. Es war das erste
       Mal, dass es in einem Sterbehilfeprozess in den Niederlanden um die Rolle
       ausführender Ärzte ging.
       
       Die Staatsanwaltschaft hatte das oberste Gericht daraufhin um ein
       Grundsatzurteil gebeten, um Klärung in solchen Fällen zu erlangen. In den
       N[1][iederlanden] wie auch in [2][Belgien], wo aktive Sterbehilfe ebenfalls
       seit 2002 legal ist, gibt es seit langem Diskussionen über die Anwendung
       des Gesetzes bei Demenzerkrankten, was nur sehr selten geschieht. 2019 gab
       es 6.361 Fälle von aktiver Sterbehilfe in den Niederlanden, darunter waren
       zwei Patienten mit schwerer Demenz.
       
       Das Urteil von Den Haag wurde daher mit Spannung erwartet. Es handele sich
       um „einen Schritt voraus“, erklärte im Rundfunksender NOS Steven Pleiter
       vom Sterbehilfe-Expertisezentrum, einem unabhängigen Netzwerk von Ärzten
       und Fachleuten mit Sitz in Den Haag. Sterbehilfe bei mangelnder
       Einwilligungsfähigkeit bleibe weiterhin komplex und bedürfe „äußerster
       Sorgfalt“.
       
       21 Apr 2020
       
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 (DIR) Tobias Müller
       
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