# taz.de -- Coronahilfe durch die Bundeswehr: Armee gegen Einsatz im Innern
       
       > Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken lehnte die Bundeswehr mehrere
       > Corona-Hilfseinsätze ab. Dafür gibt es sogar Lob von der Linken.
       
 (IMG) Bild: Die Bundeswehr hilft in der Coronakrise – aus verfassungsrechtlicher Gründen aber nicht überall
       
       Berlin taz | Dass sich eine Abgeordnete der Linkspartei über Entscheidungen
       der Bundeswehr freut, passiert selten. Bei Ulla Jelpke, die für ihre
       Fraktion im Innenausschuss des Bundestags sitzt, war es in der vergangenen
       Woche aber mal so weit. „Es kommt nicht oft vor, dass ich das
       Verteidigungsministerium für seine Verfassungstreue lobe“, sagte Jelpke.
       „Ich hoffe nur, es bleibt dabei.“
       
       Grund war eine Auskunft des Verteidigungsministeriums zu
       Bundeswehr-Hilfseinsätzen in der Coronakrise. In Dutzenden Fällen
       unterstützt die Armee derzeit andere Behörden, indem sie zum Beispiel
       Personal in Krankenhäuser schickt oder den Transport von Schutzausrüstung
       übernimmt. Nach Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes sind solche
       Hilfsleistungen relativ problemlos möglich.
       
       Schwieriger sieht es aus, wenn die Bundeswehr auch „hoheitliche Aufgaben“
       übernehmen soll – also Polizeiaufgaben. Nach Artikel 35 Absatz 2 ist das
       bei Naturkatastrophen oder Ähnlichem grundsätzlich möglich, allerdings mit
       hohen Hürden.
       
       Die Abgeordnete Jelpke hatte das Verteidigungsministerium gefragt, wie die
       Bundeswehr während der Coronakrise mit solchen Anträgen umgeht. Die
       Antwort: Bisher habe es sechs davon gegeben, alle wurden abgelehnt.
       
       ## „Politischer Nachhilfeunterricht“ für die Kommunen
       
       Wie [1][die taz schon im März berichtete], hatte das Land Thüringen
       beantragt, dass die Bundeswehr den Betrieb von Flüchtlingseinrichtungen
       übernimmt und dabei auch das Hausrecht ausübt. Die Bundeswehr lehnte das
       nach eigenen Angaben ab, weil der Einsatz „die lagebedingte Möglichkeit
       hoheitlicher Zwangs- und Eingriffsmaßnahmen“ geboten hätte.
       
       In den anderen fünf Fällen kamen die Anträge von Landkreisen und Städten.
       Der Saarpfalz-Kreis um Homburg bat beispielsweise darum, dass
       Soldaten*innen den Zutritt zu einem Krankenhaus kontrollieren. Die
       bayerischen Landkreise Miesbach und Weilheim-Schongau wollten Lagerhallen
       bewachen lassen. All diese Ersuchen lehnte die Bundeswehr ab, weil anders
       als bei der einfachen Amtshilfe nach Artikel 35 Absatz 1 nicht die Kommunen
       antragsberechtigt seien, sondern nur die Länder.
       
       Ein Teil der Kommunen hält auf Nachfrage dagegen. Die Stadt Koblenz
       beispielsweise, ein früher Corona-Hotspot: Sie wollte im März mithilfe der
       Bundeswehr einen medizinischen Stützpunkt aufbauen, um dort Notfalls
       Corona-Patient*innen zu „sichten“ und zu „triagieren“ – nach Ansicht der
       Stadtverwaltung keine hoheitliche Aufgabe, sondern eine einfache,
       verfassungskonforme Amtshilfe.
       
       Das Landratsamt Starnberg, das die Bundeswehr für den Betrieb einer
       Drive-in-Teststation samt Zugangskontrollen angefordert hatte, sieht in
       dieser Aufgabe ebenfalls nur eine technisch-logistische Unterstützung.
       Zudem habe man den Antrag gar nicht direkt, sondern über die
       Landesregierung bei der Bundeswehr vorgelegt.
       
       Der Landkreis Weilheim dagegen stimmt der Bundeswehr im Nachhinein zu und
       lässt seine Lagerhalle jetzt von einem privaten Sicherheitsdienst bewachen.
       Das Landratsamt Miesbach gibt an, zur Frage der Rechtsmäßigkeit seines
       eigenen Antrags „nichts beitragen“ zu können.
       
       „Mir ist bewusst, wie angespannt die Lage angesichts der Coronapandemie
       bei den zivilen Behörden ist“, sagt die Abgeordnete Jelpke dazu. Aber
       das sei noch lange kein Grund dafür, dass Landräte und Bürgermeister die
       Bundeswehr für verfassungswidrige Maßnahmen in Anspruch nehmen wollten.
       „Hier wäre ein wenig politischer Nachhilfeunterricht nötig.“
       
       UPDATE: Nach Veröffentlichung des Artikels beantwortete das Landratsamt des
       Saarpfalz-Kreises die Anfrage der taz. Demnach bezog sich der Antrag des
       Landkreises auf die Verkehrslenkung rund um ein Krankenhausgelände. Ziel
       sei es gewesen, dass die Bundeswehr die rechtlichen und personellen
       Möglichkeit prüft. Dem Landrat sei „der gesetzliche Rahmen dieser
       Antragstellung durchaus bewusst“.
       
       6 May 2020
       
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