# taz.de -- Umgang mit dem Corona-Virus: Es geht ans Geld
       
       > Corona bedeutet finanzielle Verluste. Welche Entschädigungen können
       > ArbeitnehmerInnen, Selbständige und KundInnen erwarten?
       
 (IMG) Bild: Nach dem Italienurlaub Schnupfen? Dann lieber in Homeoffice
       
       Berlin taz | Laut einer Umfrage des Marktforschungsunternehmen [1][Ipsos]
       befürchtet jedeR fünfte Befragte in Deutschland, dass die
       Corona-Virus-Krise finanzielle Auswirkungen auf sie oder ihn haben wird.
       Arbeitsrecht, Infektionsschutz, Verbraucherrecht ergeben eine vielfältige
       Gemengelage. Es kommt auf die persönliche Situation an.
       
       Klar ist die Sachlage, wenn bei ArbeitnehmerInnen tatsächlich das Virus
       festgestellt wurde. Dann kommt es zur Krankschreibung durch den Arzt, es
       gelten die üblichen Lohnfortzahlungs-Regelungen bei Arbeitsunfähigkeit.
       
       Sehr viel häufiger aber kommt es vor, dass ArbeitnehmerInnen nur
       befürchten, sich möglicherweise angesteckt haben zu können, etwa weil sie
       aus einem Italien-Urlaub kommen. Möglicherweise befinden sie sich noch in
       der – theoretischen – Inkubationszeit und es ist ihnen nicht gleich
       möglich, einen Test machen zu lassen, weil die Anlaufstellen überlastet
       sind.
       
       „Dann sollten sich die Beschäftigten mit ihrem Arbeitgeber über das
       Vorgehen einigen,“ sagt die Hamburger Fachanwältin für Arbeitsrecht
       Doris-Maria Schuster. Der Arbeitgeber kann, wenn möglich, verlangen, dass
       der oder die Beschäftigte von zuhause aus im Home Office arbeitet. Es gibt
       in diesem Fall die volle Lohnfortzahlung.
       
       ## Entschädigung vom Amt
       
       Solange keine schriftliche Krankschreibung vorliegt, könnte der Arbeitgeber
       zwar darauf bestehen, dass sein Angestellter eben nicht auf Verdacht
       zuhause bleibt, sondern im Büro auftaucht. „Wenn ein begründeter Verdacht
       auf Infizierung vorliegt, würde das ein vernünftiger Arbeitgeber aber wohl
       kaum verlangen, er hat ja auch eine Verantwortung“, sagt Schuster.
       
       Seltener dürfte es vorkommen, dass das Gesundheitsamt eine Quarantäne
       angeordnet hat. Dazu muss es einen schriftlichen Bescheid der Behörde
       geben, dass ein Beschäftigter als „Ansteckungsverdächtiger“ gilt. Dann muss
       der oder die Angestellte zuhause bleiben.
       
       Ist der Betroffene nicht arbeitsunfähig krank, sondern eben nur vorsorglich
       in Quarantäne, greifen bei ihm womöglich die [2][Entschädigungsregelungen]
       des Infektionsschutzgesetzes. Er bekommt auch dann die volle
       Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Dieser kann sich das Geld aber auf Antrag
       von der Gesundheitsbehörde wieder holen.
       
       Eine solche Entschädigung gibt es auch für Selbständige, die wegen einer
       vom Gesundheitsamt attestierten Ansteckungsgefahr zuhause bleiben müssen
       und nicht arbeiten können. Sie müssen dafür aber einen [3][Antrag] beim
       Gesundheitsamt stellen, die Entschädigung für den Verdienstausfall bemisst
       sich dann an den früheren Einnahmen.
       
       Betriebe, die aufgrund von Stornierungen hohe Einnahmeausfälle haben,
       können unter Umständen in der Belegschaft Kurzarbeit anordnen, darüber
       informiert der Gaststättenverband [4][Dehoga]. Grundsätzlich liegt das
       Risiko von Einnahmeausfällen auch im Falle sogenannter „unabwendbarer
       Ereignisse“ wie etwa der Angst vor dem Corona-Virus aber in der
       „Risikosphäre des Arbeitgebers“, heißt es bei der Dehoga. Es ist auch nicht
       zulässig, etwa vom Arbeitnehmer zu verlangen, Urlaub zu nehmen, bis die
       Einnahmesituation wieder besser ist.
       
       ## Absage kostet
       
       Sehr viele Menschen sind von den Absagen von Großveranstaltungen finanziell
       betroffen. Aussteller, Honorarkräfte, Fuhrunternehmen verlieren
       beispielsweise Einnahmen, wenn eine Messe abgesagt wird.
       
       Die Frage ist, ob sich diese Absagen als durch „höhere Gewalt“ begründen
       lassen. Bei den Absagen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus „baut sich die
       Begründung der ‚höheren Gewalt‘ von Tag zu Tag mehr auf“, sagt Ralf
       Wickert, Fachanwalt für Unternehmensrecht in Koblenz.
       
       Im Falle einer Absage durch höhere Gewalt werden die Vertragspartner von
       ihren Pflichten entbunden, Entschädigungen gibt es nicht, die
       Vertragspartner bleiben auf ihren Kosten sitzen. Es komme aber immer auf
       den Einzelfall und auf die Vertragsgestaltung, auch auf die Klauseln an,
       betont Wickert.
       
       Für BesucherInnen etwa von Konzerten oder anderen Veranstaltungen gelte die
       Regel, dass sie bei Ausfall das Geld für ein Ticket zurückbekommen, heißt
       es bei der Berliner Verbraucherzentrale. Das betreffe auch Absagen von
       Events im Zusammenhang mit dem Corona-Virus.
       
       6 Mar 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.ipsos.com/de-de/coronavirus-deutsche-befurchten-personliche-finanzielle-auswirkungen
 (DIR) [2] https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html
 (DIR) [3] https://www.regierung.niederbayern.bayern.de/aufgabenbereiche/5g/rechtsfragen/entschaedigung_ifsg/index.php
 (DIR) [4] https://www.dehoga-bundesverband.de/presse-news/aktuelles/dehoga-informiert-coronavirus/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
 (DIR) Gesundheitsvorsorge
 (DIR) Panik
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Corona in der Arbeitswelt: Im Notfall Home Office
       
       Wegen der Ansteckungsgefahr durch das Virus arbeiten plötzlich viele von zu
       Hause aus. Das hat nicht nur Vorteile – gerade für Frauen.
       
 (DIR) Umgang mit dem Coronavirus: Erst mal die Hände waschen
       
       Das Virus ist jetzt angekommen in Berlin. Das wenigstens ist eine
       Gewissheit. An was man sich aber sonst halten soll, ist ungewiss.
       
 (DIR) Hausärztin über Corona-Epidemie: „Wir müssen querdenken“
       
       Viele Mediziner fühlen sich von der Corona-Epidemie überrumpelt. Die
       Hausärztin Sibylle Katzenstein fordert daher „unkonventionelle Lösungen“.