# taz.de -- Zu enge Einzelkäfige für Sauen: Tierschutzbund will Verbot
       
       > Wieder hat der Bundesrat die Regeln für breitere Sauenkäfige verschoben.
       > Nun verlangen Tierschützer, das Verbot zu enger Gestelle durchzusetzen.
       
 (IMG) Bild: So viel Platz sollten eine Sau und ihre Ferkel mindestens haben
       
       Berlin taz | Der Deutsche Tierschutzbund will nicht mehr auf eine Reform
       der Regeln für Sauen-Käfige warten. „Unsere Geduld ist am Ende. Wir fordern
       jetzt den sofortigen Vollzug des geltenden Rechts“, teilte
       Verbandspräsident Thomas Schröder mit.
       
       Bei einem Treffen am Dienstag hatten sich Bund und Länder nicht über die
       Reform der Regeln für Sauen-Käfige geeinigt, die Verabschiedung der
       Vorschriften im Bundesrat wurde erneut verschoben. Gemäß der geltenden
       Verordnung sind die meisten, [1][„Kastenstände“] genannten Käfige derzeit
       illegal, weil sie so eng sind, dass in ihnen die Schweine ihre Beine im
       Liegen nicht ausstrecken können.
       
       Da die Amtsveterinäre die Ställe seit 30 Jahren unbeanstandet gelassen
       hätten, müssten Bund und Länder gegebenenfalls den Landwirten
       Schadensersatz zahlen, verlangte Schröder. „Die Bauernmilliarde als
       Unterstützung zur Umsetzung der Dünge-Verordnung war haushaltstechnisch ja
       auch kein Problem. In der gleichen Größenordnung Geld für einen
       tiergerechten Umbau der Ställe zur Verfügung zu stellen, sollte also hier
       und jetzt auch machbar sein“, so der Tierschützer.
       
       Bund und Länder hätten am Dienstag keine Einigung erreicht, berichtete das
       Fachblatt [2][top agrar]. Kommende Woche werde der Bundesrat daher keine
       Entscheidung über die Nutztierhaltungsverordnung fällen. Der bisher
       anvisierte Termin am 13. März sei auf den 15. Mai verschoben worden,
       schrieb das Magazin unter Berufung auf Teilnehmerkreise. Es seien noch
       weitere Fragen zu bearbeiten, hieß es. Schon Mitte Februar hatte der
       Bundesrat die Abstimmung über die Nutztierhaltungsverordnung wegen
       Differenzen insbesondere zur Sauenhaltung kurzfristig verschoben.
       
       Käfige sollen künftig breiter sein 
       
       Die Länder wollen demnach, dass die Tiere im Kastenstand ihre Gliedmaßen in
       Seitenlage uneingeschränkt ausstrecken können. Das würde bedeuten, dass die
       Käfige künftig deutlich breiter sein müssen als im Verordnungsentwurf von
       Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) vorgeschlagen. Vor allem den
       Ländern mit Regierungsbeteiligung der Grünen ist zudem die bisher geplante
       Übergangsfrist für das Inkrafttreten der Verordnung von 15 bis 17 Jahren zu
       lang.
       
       Die 1,8 Millionen Sauen in Deutschland werden meist monatelang in
       Metallgestellen gehalten, die nur etwa so groß wie das Schwein sind. Es
       kann sich nicht umdrehen und sich nur langsam hinlegen. Dies hat den
       Vorteil, dass die Jungtiere nicht so leicht erdrückt werden. Zudem
       erleichtert der Kastenstand dem Personal den Überblick, zum Beispiel,
       welche Sau schon besamt ist. Das Metallgestell spart auch Platz, denn
       außerhalb des Käfigs ist mehr Bewegungsfreiheit vorgeschrieben.
       
       Tierschützer kritisieren jedoch, dass die Kastenstände oft Geschwüre im
       Schulter- und Hüftbereich verursachten. Es sei Tierquälerei, die Sauen ohne
       Kontakt zu Artgenossen und ohne Möglichkeiten zu halten, herumzulaufen,
       ihren Erkundungstrieb auszuleben oder sich zu suhlen. Wenn Sauen genug
       Platz hätten, würden ohne Kastenstand auch nicht wesentlich mehr Ferkel
       erdrückt werden.
       
       Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erlaubt Kastenstände zwar für
       einen begrenzten Zeitraum. Aber seit 1992 ist laut Verordnung
       vorgeschrieben, dass „jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen
       sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken kann“.
       
       Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt verlangte deshalb 2015, dass der
       Kastenstand entweder mindestens so breit wie das stehende Schwein hoch ist
       oder ermöglichen muss, die Gliedmaßen ohne Behinderung in benachbarte leere
       Käfige zu stecken. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte 2016 das Urteil
       aus Sachsen-Anhalt.
       
       ## „Für kleine Betriebe nicht machbar“
       
       Kastenstände wie vom Gericht gefordert „sind kaum anzutreffen“, räumt das
       Agrarministerium in der Begründung seines Verordnungsentwurfs ein.
       „Praxisüblich sind derzeit Kastenstände mit einer Breite von 65 cm
       (Jungsauen) bzw. 70 cm (Sauen) und einer Länge von 200 cm, wobei in
       regional unterschiedlichem Ausmaß auch schmalere Kastenstände verbreitet
       sein können.“ Die durchschnittliche Sau hat aber Wissenschaftlern zufolge
       eine Körperhöhe von 90 cm. Demnach müsste der Kastenstand ebenso breit
       sein.
       
       Klöckners Ministerium teilte der taz auf Anfrage mit, dass der
       Verordnungsentwurf den Tierschutz deutlich verbessern würde. Schließlich
       würden die Fixierzeiten erheblich verkürzt und die Kastenstände vergrößert.
       Kürzere Übergangsfristen wären „gerade für kleine Betriebe nicht machbar,
       ohne sie damit vor unlösbare finanzielle Schwierigkeiten zu stellen“, so
       das Ministerium. „Es ist wichtig, die Produktion in Deutschland zu halten
       und weitere Strukturbrüche zu vermeiden – denn nur in Deutschland haben wir
       konkrete Einflussmöglichkeiten auf die Haltungsbedingungen und somit das
       Tierwohl.“
       
       Die Kastenstände würden künftig so breit sein, dass „die Tiere normal
       aufstehen und sich hinlegen sowie in Seitenlage liegen können.“ Sie dürften
       aber auch nicht so breit sein, dass sich die Sauen umdrehen und dabei
       verletzen können.
       
       4 Mar 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Agrarministerin-will-Kaefige-legalisieren/!5663620/
 (DIR) [2] https://www.topagrar.com/schwein/news/entscheidung-zum-kastenstand-wieder-verschoben-11989518.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jost Maurin
       
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