# taz.de -- Wirtschaftshilfen in Coronakrise: Ran an die Bazooka
       
       > Wegen der Corona-Krise können Firmen präventiv Hilfskredite für die
       > nächsten sechs Monate erhalten. Nur wie kommen sie da ran? Ein Überblick.
       
 (IMG) Bild: Wer kann, arbeitet im Home Office. Aber für viele Unternehmen sieht die Auftragslage nicht gut aus
       
       Berlin taz | Bis Anfang März liefen die Umsätze der Unternehmen in
       Deutschland meist leidlich bis gut. Durch die Corona-Epidemie erleben viele
       Firmen und Branchen nun jedoch einen [1][scharfen Einbruch]. Das kann für
       einen Handwerksbetrieb im Messebau ebenso gelten wie für ein Restaurant
       oder eine selbstständige Goldschmiedin. Da lautet eine entscheidende Frage:
       Wie kommen Betriebe an die Bazooka ran? Hinter diesem Begriff von
       Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) verbirgt sich das staatlich
       geförderte Kreditprogramm, das Unternehmen über die nächsten Monate helfen
       soll.
       
       ## Variante 1: die Hausbank
       
       Die in ihrer Gesamthöhe grundsätzlich unbegrenzten Firmenkredite stellt die
       öffentliche KfW-Bankengruppe zur Verfügung. Infrage kommen jetzt zuerst die
       Programme „KfW-Unternehmerkredit“, „ERP-Gründerkredit – universell“ und
       „Kredit für Wachstum“. Die Unternehmen sollen leichteren Zugang zu den
       Mitteln erhalten, weil die KfW den größten Teil der Haftung für
       Kreditausfälle übernimmt. Die KfW leitet die Mittel an die Hausbanken
       weiter, bei denen die Firmen ihre Geschäftskonten unterhalten. Diese
       Institute zahlen die Darlehen aus. Wer einen Kredit braucht, sollte sich
       also zunächst dorthin wenden. Anträge sind ab sofort möglich.
       
       ## Variante 2: die Bürgschaftsbank
       
       Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sich zuerst an eine der
       Bürgschaftsbanken zu wenden, die in jedem Bundesland arbeiten. In vielen
       Fällen dürfte es sich anbieten, beide Wege – Hausbank und Bürgschaftsbank –
       gleichzeitig zu beschreiten. Denn Letztere übernehmen Sicherheiten, die es
       den Hausbanken erleichtern, KfW-Kredite und eigene Darlehen zu vergeben.
       
       Das ist relevant, weil die Hausbanken für die KfW-Kredite mithaften, die
       sie an Firmen durchleiten. Die Bonitätsprüfung kann einfacher werden, wenn
       eine Bürgschaftsbank dahintersteht. „Über das Finanzierungsportal
       www.ermoeglicher.de können sich betroffene Unternehmen direkt an die
       Bürgschaftsbanken wenden“, sagte Guy Selbherr, Vorstand der Bürgschaftsbank
       Baden-Württemberg. Diese nimmt dann auch Kontakt zur Hausbank auf.
       
       Selbherr riet: „Vorbeugend ist immer besser, als wenn es akut ist.“ Die
       jeweilige Firma solle möglichst schnell einen „Liquiditätsplan“ aufstellen,
       „aus dem der Liquiditätsbedarf für die nächsten sechs Monate sichtbar
       wird“. Dieser zeigt die laufenden Ausgaben, beispielsweise Miete,
       Versicherungen, Lebenshaltungskosten, und stellt sie den noch zu
       erwartenden Einnahmen gegenüber.
       
       ## Steuerstundungen
       
       Alle Firmen, denen Umsatz wegbricht, können bei den Finanzämtern
       beantragen, auf die monatlich oder vierteljährlich fälligen Vorauszahlungen
       der Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuer zu verzichten. Verzugszinsen
       fallen nicht an.
       
       ## Künstler und Kleinstfirmen
       
       Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier betonte, die KfW-Kredite und
       Bürgschaften kämen für alle Firmen infrage, selbst für die kleinsten. Auch
       Künstler, Musiker, Texter und andere Soloselbstständige sollen davon
       profitieren können. Hier gilt ebenso die Empfehlung, Kontakt mit der Bank
       aufzunehmen.
       
       ## Kurzarbeit
       
       Wenn beispielsweise Handwerksbetrieben mit sozialversicherungspflichtigen
       Beschäftigten die Aufträge ausgehen, kann die Firma für diese die
       Arbeitszeit verringern und [2][Kurzarbeitergeld] bei der Bundesagentur für
       Arbeit beziehungsweise deren regionalen Ablegern beantragen. Das geht auch
       online und gilt rückwirkend zum 1. März. Die Arbeitnehmerinnen und
       Arbeitnehmer erhalten dann den größten Teil ihres Lohnes weiter, die
       Sozialabgaben der Firma für die reduzierte Arbeitszeit übernimmt neuerdings
       die Bundesagentur.
       
       18 Mar 2020
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hannes Koch
       
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