# taz.de -- Kinderbetreuung in Norddeutschland: Unklare Regelungen
       
       > Kitas und Schulen sind nun geschlossen, um die Ausbreitung des
       > Coronavirus abzubremsen. Das stellt vor allem die Eltern vor große
       > Herausforderungen.
       
 (IMG) Bild: Leere Garderobe in einer Bremer Kita: Nicht nur hier sieht es verwaist aus
       
       Hamburg/Bremen taz | Am Wochenende glühten bei vielen Eltern die Handys,
       in Whatsapp-Gruppen und den sozialen Netzwerken gab es wilde Diskussionen.
       Welche Eltern haben Anspruch auf Notbetreuung? Wer organisiert sich wie und
       ab wann? Wie soll das Lernen Zuhause organisiert werden? Was die Lage
       zusätzlich unübersichtlich macht: Jedes Bundesland macht bei der Eindämmung
       des Coronavirus seine eigenen Regeln, kommuniziert sie – und arbeitet
       weiter an den Details, denn den ganz großen Masterplan hat natürlich
       niemand in der Schublade.
       
       Auf die Frage, wer in den für den Anspruch auf eine Notbetreuung der Kinder
       notwendigen „systemkritischen“ oder „für die öffentliche Daseinsfürsorge
       relevanten“ Bereichen arbeitet, hat Schleswig-Holstein bisher die
       umfangreichste und auch die präziseste Antwort gegeben.
       
       Zehn Arbeitsfelder werden in dem Rundschreiben aus Kiel an die Eltern
       aufgelistet: Darunter nicht nur die offensichtlichen wie Gesundheitswesen
       und Katastrophenschutz, sondern auch Ernährung und Hygiene (Produktion,
       Groß- und Einzelhandel), Transport und Verkehr oder Entsorgung (Müllabfuhr,
       Abwasser). In Zeiten leerer Regale und von Hamsterkäufen können also auch
       Verkäufer:innen und Trucker:innen bedeutsam sein.
       
       In Niedersachsen war die Formulierung sehr viel vager: „Für Beschäftige
       aus den Bereichen Pflege, Gesundheit, Medizin und öffentliche Sicherheit
       wie Polizei, Justiz, Rettungsdienste, Feuerwehr und Katastrophenschutz,
       sowie zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge soll eine Notbetreuung
       angeboten werden“, hieß es hier in der Bekanntmachung des
       Kultusministeriums. Für Nachfragen verwies man die Eltern an die regionalen
       Hotlines der Landesschulbehörde.
       
       ## Unterschiedliche Handhabung in den Bundesländern
       
       In Niedersachsen und Schleswig-Holstein heißt es, es werde niemand
       abgewiesen, der in diesen ersten Tagen mit seinem Kind in der Schule oder
       der Kita auftaucht. Das gilt für Kinder bis zur sechsten Klasse. Dann aber
       soll die Notbetreuung formal beantragt werden, dazu gehört in der Regel
       auch eine Bestätigung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin. Überprüfen
       und zulassen müssen den Antrag dann die Schulen, Kitas und sonstigen Träger
       vor Ort erst einmal selbst.
       
       Hamburg hingegen überlässt die Entscheidung den Eltern von Schulkindern bis
       14 Jahren, ob sie ihre Kinder in Betreuung geben. „Die Betreuung steht
       vornehmlich Personen zur Verfügung, deren Tätigkeit bedeutsam ist für die
       Daseinsfürsorge und die Aufrechterhaltung der Infrastruktur“, sagte ein
       Sprecher der Sozialsenatorin. Letztendlich entschieden aber die Eltern.
       
       „Es kann nach unserer Auffassung sehr unterschiedliche Ursachen für eine
       Notwendigkeit zur Betreuung geben“, so der Sprecher der Behörde. Im
       Grundsatz sollten aber möglichst alle Kinder zu Hause betreut werden.
       
       Hamburg hat das zusätzliche Problem, dass in dem Bundesland gerade die
       Ferien zu Ende gegangen sind und am Montag erst mal geschaut werden musste,
       wie viele Erzieher:innen und Lehrkräfte in Quarantäne müssen, weil sie aus
       einem Risikogebiet eingereist sind.
       
       In Bremen will der Senat nach Auskunft einer Sprecherin der Bildungsbehörde
       am heutigen Dienstag darüber informieren, welche Berufsgruppen noch ein
       Recht auf Notbetreuung von Kindergarten- oder Schulkindern haben. Bis dahin
       war nur die Betreuung „für Beschäftigte des Gesundheitswesens, Feuerwehr
       und Polizei“ sichergestellt, wie der Senat am Freitag mitgeteilt hatte.
       
       Zudem informierte die Kinder- und Bildungssenatorin am Montag darüber,
       dass acht Kindertagesstätten des städtischen Trägers Kita Bremen
       geschlossen bleiben müssen, weil es dort Verdachtsfälle gegeben hatte.
       Dasselbe galt am Montag für vier Grundschulen.
       
       Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hamburg (GEW) hatte am Freitag
       noch an die Kita-Träger appelliert, „die Beschäftigten darin zu bestärken,
       sehr genau zu sortieren, welche Kinder welcher Eltern von der Notbetreuung
       Gebrauch machen dürfen“, wie es in einer Pressemitteilung hieß.
       
       Am Montag zeichnete sich aber in vielen Bereichen ab, dass dieses
       Misstrauen vielleicht gar nicht nötig ist: Bisher scheint es keinen ganz
       großen Run auf die Notbetreuung zu geben. So wurden in den 179 Kindergärten
       der Hamburger Elbkinder-Kita-Vereinigung lediglich 774 Kinder betreut. Das
       sind 3,3 Prozent der normalerweise dort betreuten 23.554 Kinder.
       
       Viele Schulen sind jetzt auch schon damit beschäftigt, Aufgaben für das
       Studium Zuhause zusammenzustellen und den Schülerinnen und Schülern
       zukommen zu lassen. Im Vorteil sind diejenigen, die über funktionierende
       digitale Lernplattformen verfügen – aber das dürften die wenigsten sein.
       Bei den meisten läuft es wohl darauf hinaus, die guten alten Arbeitsblätter
       an die Eltern zu verschicken.
       
       Womit sich hier erneut die gleichen Ungerechtigkeiten auftun, die sich das
       deutsche Bildungswesen ohnehin regelmäßig bescheinigen lassen muss: Im
       Vorteil sind jene Schüler:innen, die über Computer und Eltern mit
       Bildungshintergrund und Homeoffice tauglichen Jobs verfügen.
       
       17 Mar 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eiken Bruhn
 (DIR) Nadine Conti
       
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