# taz.de -- Nach brutalem Polizeieinsatz in Hamburg: Polizeiopfer bekommt Recht
       
       > Das Hamburger Landgericht verurteilt die Stadt zu Schadensersatz. Der
       > Kläger ist seit einem Tonfa-Schlag auf seinen Kopf krank und
       > arbeitsunfähig.
       
 (IMG) Bild: Wurde Opfer eines Polizeieinsatzes: Johannes M
       
       Hamburg taz | Ein Etappensieg ist erzielt, doch noch ist nichts gewonnen.
       Am Freitag vergangener Woche verurteilte das Hamburger Landgericht die
       Stadt Hamburg dazu, [1][Johannes M]. für alle Konsequenzen zu entschädigen,
       die ihm durch einen Polizeieinsatz in der Eifflerstrasse während des
       Schanzenfestes 2009 entstanden sind und noch entstehen werden. Es geht um
       Schadensersatz und Schmerzendgeld in jeweils sechsstelliger Höhe.
       
       Johannes M. hatte am 13. September 2009 eine schwere Kopfverletzung
       erlitten, leidet seitdem unter ständigen Kopfschmerzen, Übelkeit und
       gravierenden Konzentrationsstörungen und ist seitdem auch offiziell „voll
       erwerbsgemindert“. Sein Leben ist seit diesem Septembertag zerstört.
       
       Nach seinen Aussagen muss es ein Mitglied der bundespolizeilichen Einheit
       „[2][Blumberg“], die berüchtigt für gewalttätige Übergriffe ist, gewesen
       sein, das ihm am Rande des Schanzenfestes mit einem Tonfa-Schlagstock das
       Schädeldach durchschlug und die Stirnhöhlenwände brach.
       
       Da der Täter aber nicht ermittelt werden konnte, bestreitet die Hamburger
       Innenbehörde, die den Polizei-Einsatz koordinierte, bis heute die Version
       des Klägers. Diese aber hat das Landgericht nach Einholung zahlreicher
       Gutachten jetzt jedoch ohne Wenn und Aber bestätigt. Die Verletzung muss so
       zustande gekommen sein, wie es der Kläger berichtet.
       
       ## Stadt wird wohl Berufung einlegen
       
       Doch gewonnen ist für Johannes M., der seit der schweren Verletzung mit
       einer Rente von knapp 500 Euro auskommen muss, noch nichts. Sein Anwalt,
       Dieter Magsam, rechnet fest damit, dass die Hansestadt Berufung gegen das
       Urteil einlegen wird – dann würde der Prozess, der mehr als ein Jahr
       dauerte, erneut aufgerollt werden.
       
       Erst wenn die Stadt rechtskräftig verurteilt wird, könnte die Schadenssumme
       in einem erneuten Verfahren vom Landgericht ermittelt werden. Das kann,
       sagt Magsam, „noch unendlich lange dauern“, da auch hier erneut eine
       Berufung der Stadt möglich wäre.
       
       Während die Stadt derzeit prüft, „ob sie Rechtsmittel einlegt“ gegen die
       erstinstanzliche Entscheidung und auf Zeit spielt, mahnt Magsam zur Eile.
       Immerhin liegt der schreckliche Vorfall bereits über zehn Jahre zurück.
       Johannes M. ist mittlerweile 46 Jahre alt. Seit dem Vorfall lebt er an der
       Armutsgrenze. „Es wäre deshalb gut, wenn sich die Stadt endlich zu ihrer
       Verantwortung bekennt und mit meinem Mandanten einen Vergleich anstrebt“,
       appelliert der Anwalt an die Stadt.
       
       Magsam fordert von Hamburg mindestens 125.000 Euro Schmerzensgeld, weitere
       150.000 Euro Verdienstausfall bis zum heutigen Tage und eine lebenslange
       Rente für Johannes M. Zudem müsse die Stadt den Sozialversicherungsträgern
       die Beiträge für die kleine Erwerbsunfähigkeitsrente, die Johannes M.
       bekommt, vergüten. Magsam: „Es kann nicht sein, dass der Beitragszahler für
       etwas aufkommen muss, was durch eine solche Schweinerei der Polizei
       verursacht wurde.“
       
       16 Mar 2020
       
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