# taz.de -- Schulen und Kitas schließen wegen Corona: Eltern haben ein Problem
       
       > Ab nächster Woche könnten Millionen Arbeitnehmer ausfallen, weil sie
       > zuhause ihre Kinder betreuen. Um ihr Gehalt müssen sie zittern.
       
 (IMG) Bild: Kitas und Schulen sollen in der kommenden Woche in allen Bundesländern schliessen
       
       Alle Bundesländer haben am Freitag [1][wegen der Coronagefahr
       beschlossen], Schulen und Kitas ab nächster Woche zu schließen. Damit
       werden demnächst wohl Millionen Beschäftigte ausfallen. Die Eltern müssten
       in vielen Fällen die Kinderbetreuung übernehmen – ob die bisherigen
       Regelungen zu Lohnfortzahlungen dann greifen, kann bisher niemand genau
       sagen. „Wir haben eine besondere Situation, die es so vorher noch nicht
       gab. Inwieweit die bisherige Rechtsprechung darauf anwendbar ist, das ist
       die Frage“, sagt die Arbeitsrechtsanwältin Kaja Keller von der Kanzlei
       Gansel in Berlin der taz.
       
       Relativ klar ist die Rechtslage, wenn das Kind tatsächlich erkrankt ist und
       nicht nur wegen einer Kitaschließung zu Hause bleiben muss. Laut
       Sozialgesetzbuch V, Paragraf 45 stehen jedem Elternteil pro Kind 10
       bezahlte Krankheitstage im Jahr zu, bei Alleinerziehenden sind es 20 Tage.
       Der Anspruch besteht nicht, wenn das kranke Kind zwölf Jahre oder älter
       ist.
       
       Schwieriger ist die Situation, wenn Vater oder Mutter das Kind betreuen
       müssen, weil die Schule oder Kita wochenlang geschlossen hat, der Nachwuchs
       aber nicht erkrankt ist.
       
       Im Falle von Kita- und Schulschließungen können sich Eltern nur auf den
       Paragrafen 616 im BGB berufen. Dieser sieht eine Entgeltfortzahlung vor,
       wenn der Arbeitnehmer „ohne sein Verschulden“ nicht zur Arbeit kommen kann.
       Aber diese Lohnfortzahlung gilt nur für kurze Zeit. Nach allgemeiner
       Auffassung seien unter dem Begriff der „verhältnismäßig“ kurzen Zeit
       „maximal 5 Arbeitstage zu verstehen“, informiert die IHK München-Oberbayern
       auf ihrer Website. Der Paragraf 616 im BGB sieht zwar keine Altersgrenze
       bei dem Kind vor, die Arbeitgeber könnten aber die Rechtsprechung zum
       Krankengeld für kranke Kinder heranziehen – die erwähnten zwölf Jahre also.
       
       ## 10 Millionen Kinder betroffen
       
       Würden aufgrund der Coronabedrohung alle Schulen und Kitas in Deutschland
       geschlossen, beträfe dies rund 10 Millionen Kinder unter zwölf Jahren in
       Deutschland. Zehntausende Familien müssen sich schon jetzt um die private
       Kinderbetreuung kümmern. Da alte Menschen bei einer Ansteckung zur
       gefährdeten Gruppe gehören, fallen die Großeltern als klassische
       Ersatzbetreuung diesmal aus, betonen Gesundheitsexperten.
       
       Bleiben Kitas und Schulen wegen Corona tatsächlich mehrere Wochen
       geschlossen, ist das Entgelt nach Paragraf 616, wenn es nur fünf Tage
       gewährt wird, nur ein schmaler Trost. Die weitere Freistellung wäre dann
       unbezahlt. Die Erfahrung aus einem mehrwöchigen Kita-Streik in Westberlin
       vor rund 30 Jahren zeigte, dass viele Eltern damals ihren Jahresurlaub für
       den Kita-Streik drangaben.
       
       Die Schließungen von Schulen und Kitas sind Teil einer Kettenreaktion:
       Immer mehr Arbeitgeber ordnen Homeoffice an, also bezahlte Arbeit von zu
       Hause. Theoretisch können Eltern also am PC ackern und gleichzeitig den
       Nachwuchs bespaßen. Eine nervliche Herausforderung für alle Beteiligten.
       Und eine Situation, die für viele nicht machbar ist.
       
       „In vielen Branchen ist Homeoffice gar nicht möglich“, sagt Kaja Keller.
       Wer im Handwerk tätig ist, in sozialen Berufen, im Handel, in der
       menschennahen Dienstleistung, der fällt aus, wenn sie oder er zu Hause
       bleiben muss.
       
       Im Gesundheitswesen [2][arbeiten überdies viele Frauen]. Wenn die
       ausfallen, weil sie ihre Kinder betreuen müssen, gibt es ein großes Problem
       in Zeiten einer Pandemie. Dies müsse man bei Schulschließungen und deren
       Dauer beachten, sagte der Präsident des Robert-Koch-Instituts, Lothar
       Wieler. Aber vielleicht kümmern sich dann ja die Männer zu Hause ein
       bisschen mehr.
       
       14 Mar 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Aktuelle-Massnahmen-gegen-Corona/!5671593
 (DIR) [2] /Corona-Notstand-in-Krankenhaeusern/!5667615
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
 (DIR) Care-Arbeit
 (DIR) Schule
 (DIR) Bildung
 (DIR) Arbeit
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
 (DIR) ÖPNV
 (DIR) Lesestück Recherche und Reportage
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Patchworkfamilien in Corona-Krise: Status: Es ist kompliziert
       
       Für Patchworkfamilien ist die Corona-Krise eine besondere Herausforderung.
       Sollen die Kinder weiterhin zwischen ihren Elternteilen pendeln?
       
 (DIR) Corona und die Öffentlichkeit in Berlin: Eine große Übung in Solidarität
       
       Die öffentliche Mobilität einzuschränken, ist ein Signal. Sie ganz
       auszubremsen, geht nicht: zu viele können ihren Job nicht einfach online
       machen.
       
 (DIR) Covid-19 in Deutschland: Ein Land geht auf Abstand
       
       Schulen schließen, Firmen schicken ihre Mitarbeitenden ins Homeoffice, in
       Kliniken fehlt Personal. Sind wir auf den Ausnahmezustand vorbereitet?
       
 (DIR) Coronakrise in Deutschland: Bazooka gegen Rezession
       
       Olaf Scholz und Peter Altmaier haben deutschen Unternehmen eine unbegrenzte
       Kreditzusage gegeben. Die weiteren Maßnahmen im Überblick.
       
 (DIR) Corona und Protestbewegungen: Von der Straße ins Netz
       
       Auch Demos fallen der Corona-Krise zum Opfer. Aktivisten wie die „Fridays
       for Future“-Bewegung müssen deshalb improvisieren.