# taz.de -- Geldstrafe für Anti-Kohle-Aktivistinnen: Ein „ehrenwertes Anliegen“
       
       > „Winter“ und „Jazzy“ hatten bei der Räumung des Hambacher Forsts im Jahr
       > 2018 Widerstand geleistet. Das Urteil gegen die beiden fiel milde aus.
       
 (IMG) Bild: Die Aktivistinnen hatten sich in der Baumhaussiedlung Norden miteinander verkettet
       
       Düren taz | Die beiden Angeklagten hätten „ein ehrenwertes Anliegen“
       gehabt, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Zudem seien sie in
       ihrem Widerstand während der Räumung des Hambacher Waldes am 15. September
       2018 zweifellos „ganz ungewalttätig“ gewesen. All das sei, so der Dürener
       Amtsrichter Behrend, im Urteil „zu honorieren gewesen“. Das Strafmaß in
       Zahlen: 40 Tagessätze zu je zehn Euro. Das entsprach auch der überraschend
       niedrigen Forderung der Staatsanwältin.
       
       Die beiden nicht identifizierten jungen Frauen, in BesetzerInnenkreisen
       [1][Winter und Jazzy] genannt, offiziell UP 51 und UP 64 (für Unbekannte
       Person), hatten sich im Hambacher Wald in der Baumhaussiedlung Norden hoch
       oben miteinander verkettet. Der Vorwurf: passiver Widerstand. Das
       Strafgesetzbuch drohte mit Paragraf 113 Absatz 2, dem besonders schweren
       Fall von Widerstand – nämlich bei Gemeinschaftlichkeit. Das hätte bis zu
       fünf Jahre Haft für Winter und Jazzy bedeuten können.
       
       Winter (mit schwarzer Wollmütze) und Jazzy (mit Mütze, Kapuze und dickem
       Schal vor Mund und Nase) lächelten bei der Vernehmung von Amtspersonen
       gelegentlich. Die Aussagen waren wie so oft in Hambach-Prozessen
       widersprüchlich, lückenhaft, schwammig, manchmal zum Lachen.
       
       Der Baudezernent des Kreises Düren, den die schwarz-gelbe Landesregierung
       angewiesen hatte, das Gelände aus Brandschutzgründen räumen zu lassen,
       wirkte gar desinteressiert: Genaue Erinnerungen, wie wer wann was
       angeordnet oder getan habe? „Da müsste ich in den Unterlagen nachgucken.“
       So viel zur Prozessvorbereitung.
       
       ## Richter: Vermeintliche Klüngelei spiele keine Rolle
       
       Ausführlicher sprach er über die Rolle von RWE bei der Räumung. Der Konzern
       habe Verwaltungsbeamten in den Wald geshuttelt. „Verfahrenshelfer“ seien
       sie gewesen. Ja, RWE-Leute seien auch bei Besprechungen dabei gewesen.
       Einer seiner Mitarbeiter gab zuvor im Zeugenstand an, Angestellte des
       Energieunternehmens hätten Vorgaben gemacht, welche Baumhäuser als nächstes
       anzugehen seien.
       
       Winters Verteidiger Christian Mertens zog aus den Aussagen folgende
       Schlüsse: Wenn RWE bei der Räumung Regie führte und das Vorgehen
       koordinierte, war diese nicht rechtmäßig. Es sollte alles „im Handstreich
       erledigt werden“. Und wegen Widerstandes gegen einen unrechtmäßigen Einsatz
       könne man nicht verurteilt werden. Außerdem: „Die Brandschutz-Verfügung war
       handwerklich so voller Fehler, dass sie als juristische Seminararbeit mit
       null Punkten bewertet worden wäre.“
       
       Richter Behrend wollte sich auf diese Ausführungen nicht einlassen. Es sei
       über die Schuld der Angeklagten zu urteilen, nicht über vermeintliche
       politische Klüngelei.
       
       Am Ende wurden es für Winter und Jazzy also 40 Tagessätze. Verteidiger
       Christian Mertens behielt sich Rechtsmittel vor. Er war in Eile – der
       nächste [2][Hambach-Prozess] stand an.
       
       1 Feb 2020
       
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