# taz.de -- Streit um Schulessen in Berlin: Im Zweifel kündigen
       
       > Die Ausschreibung für die Essensverträge mit den Schulen wird wohl nicht
       > wiederholt – obwohl der neue Mindestlohn nicht berücksichtigt wird.
       
 (IMG) Bild: Schwer verdaulich: Die Ausschreibung für das Berliner Schulessen
       
       Die umstrittene Ausschreibung für die Verträge mit den Schulcaterern kann
       nicht so einfach wiederholt werden. Dieser Auffassung ist man zumindest in
       der Bildungsverwaltung nach mehreren Vorbereitungsrunden für die
       Senatssitzung am heutigen Dienstag, wo die berlinweite Ausschreibung für
       das Schulessen noch einmal Thema sein soll.
       
       Konkret geht es um den neuen Vergabemindestlohn des Landes, der in den
       Ausschreibungen für die Schul-Caterer nicht berücksichtigt ist. Ende 2019
       hatte die rot-rot-grüne Koalition [1][einen Mindestlohn für Aufträge der
       öffentlichen Hand von 12,50 Euro beschlossen]. Das Parlament muss das
       Gesetz noch beschließen.
       
       Deshalb, argumentiert die Bildungsverwaltung, habe man die neuen Löhne auch
       noch nicht in den Musterausschreibungen berücksichtigen können, die bereits
       laufen.
       
       Eine Neuausschreibung, wie die Senatsverwaltung für Wirtschaft sie zunächst
       vorschlug, sei wegen der langwierigen Bürokratie – unter anderem müssen die
       Eltern beteiligt werden, es gibt Probeverkostungen an den Schulen – nicht
       machbar, heißt es. Denn dann wäre unklar, ob die Schüler im August mit
       Essen beliefert werden können, heißt es aus der Bildungsverwaltung.
       
       Ein wahrscheinlicher Weg sei nun, dass man die Ausschreibungen einfach
       weiterlaufen lässt. Allerdings wären die Caterer dann nur verpflichtet,
       ihren Angestellten den bundesweiten Mindestlohn von 9,35 Euro zu zahlen –
       obwohl sie bereits mehr Geld pro Essensportion bekommen, weil der höhere
       Mindestlohn sowie ein höherer Bio-Anteil schon eingepreist sind und die
       entsprechenden Mehrkosten von 12 Millionen Euro auch schon im Haushalt
       eingestellt sind.
       
       Eine Möglichkeit sehe man in der halbjährlichen Kündigungsfrist in den
       Verträgen, heißt es aus informierten Kreisen in der Bildungsverwaltung. So
       hoffe man, die Caterer zu „überzeugen“, den Mindestlohn an die
       MitarbeiterInnen zu zahlen.
       
       11 Feb 2020
       
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