# taz.de -- Gesetzentwurf zur Grundrente: Nur noch 33 Jahre
       
       > Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) legt einen Gesetzentwurf zur
       > Grundrente vor. Der Zugang wurde etwas erleichtert.
       
 (IMG) Bild: Die Grundrente kommt – aber für wen?
       
       Berlin taz | Nun liegt er vor, der [1][Gesetzentwurf] zur Grundrente aus
       dem Hause von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Die Aufstockung
       für Minirenten soll es jetzt schon ab 33 Jahren Beitragszeit geben. Zuvor
       war von 35 Jahren Beitragszeit als Voraussetzung die Rede gewesen.
       
       „Der Gesetzentwurf verstößt gegen die in der Koalition getroffenen
       Vereinbarungen“ rügte der CDU-Rentenexperte Christoph Ploß im Gespräch mit
       der Funke-Mediengruppe, „es gibt keine solide Gegenfinanzierung und keine
       umfassende Einkommensprüfung“. Der Gesetzentwurf wurde an die anderen
       Ministerien zur Ressortabstimmung verschickt. Geht er durchs Kabinett, ist
       der Weg zur Abstimmung im Bundestag frei. Die Grundrente soll Anfang 2021
       in Kraft treten.
       
       Der Rentenaufschlag soll NiedrigverdienerInnen zugute kommen, die
       mindestens 33 Jahre an Beitragszeiten aufweisen können, wobei
       Erziehungszeiten und Pflegezeiten teilweise mitzählen. Ab 33 Jahren an
       Versicherungszeiten werden die Beiträge ein wenig, ab 35 Jahren dann etwas
       stärker aufgestockt bis zu einem Höchstbetrag. Sozialverbände wie der
       Paritätische Gesamtverband hatten gefordert, schon 30 Jahre als
       Vorbeitragszeiten zu akzeptieren.
       
       ## Minijobber bleiben außen vor
       
       Als Voraussetzung müssen die NiedrigverdienerInnen ein Bruttoeinkommen von
       derzeit 972 Euro im Schnitt pro Monat aufweisen, das sind 30 Prozent des
       Durchschnittseinkommens. MinijobberInnen oder KleinstverdienerInnen
       erwerben somit keinen Anspruch auf den Aufschlag im Alter.
       
       Aufgestockt wird aber nur bis zu einer Gesamthöhe von 925 Euro Rente für 35
       Jahre Beitragszeit (heutige Werte), wobei der Aufstockungsbetrag noch
       einmal um 12,5 Prozent reduziert wird..
       
       Insgesamt werden 1,4 Millionen Menschen von der Grundrente profitieren,
       davon gut 70 Prozent Frauen. Laut Entwurf werden voraussichtlich rund sechs
       Prozent der Versichertenrenten aufgestockt. Die Kosten der Grundrente
       sollen im Einführungsjahr 2021 rund 1,4 Milliarden Euro betragen. Die
       Grundrente soll „vollständig aus Steuermitteln“ finanziert werden, heißt es
       im Entwurf.
       
       ## RentnerInnen in „wilder Ehe“ im Vorteil
       
       Es findet eine Einkommensprüfung der potentiellen GrundrentenbezieherInnen
       statt, durch einen automatisierten Datenabgleich zwischen Steuerbehörden
       und Rentenkassen. Dabei gilt ein Einkommensfreibetrag in Höhe von monatlich
       1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Eheleute, heißt es im
       Gesetzentwurf. Was an den Einkommen darüber liegt, wird anteilig auf die
       Grundrente angerechnet.
       
       Dies bedeutet, dass zum Beispiel eine Ehefrau, deren Mann eine höhere Rente
       erhält oder die sonstige Alterseinkommen hat, keinen Aufschlag bekommt. Die
       Vermögenssituation der SeniorInnen wird nicht überprüft.
       
       Der Entwurf Heils weise „erhebliche Mängel auf“ und bedürfe „einer
       gründlichen Überarbeitung“, zitierte das Handelsblatt den
       CSU-Wirtschaftspolitiker Hans Michelbach. Kritik gebe es daran, dass Heil
       bei der geplanten Einkommensprüfung pauschal versteuerte Kapitalerträge
       nicht berücksichtigen wolle.
       
       Unionspolitiker beanstandeten, dass bei unverheirateten Paaren mit
       gemeinsamer Haushaltsführung das Partnereinkommen nicht ermittelt werden
       könne. Dies verschaffe diesen einen Vorteil gegenüber Ehepaaren, was gegen
       den im Grundgesetz verankerten besonderen Schutz der Ehe verstoße.
       
       „Es zeigt sich, dass der Gesetzentwurf von Herrn Heil viele Bedingungen
       nicht erfüllt“, sagte der CDU-Wirtschaftspolitiker Carsten Linnemann der
       Bild-Zeitung. Zudem sei die Finanzierung der Grundrente weiter unklar. Heil
       will dazu Mittel aus der geplanten Finanztransaktionsteuer heranziehen,
       deren Einführung aber noch offen ist. (mit epd/afp).
       
       17 Jan 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/gesetz-zur-einfuehrung-der-grundrente.html;jsessionid=B74E08D4CBB53F6FE9C9B656BEBE1D10
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Grundrente
 (DIR) Altersarmut
 (DIR) Hubertus Heil
 (DIR) Grundrente
 (DIR) Awo
 (DIR) Hubertus Heil
 (DIR) Olaf Scholz
 (DIR) Grundrente
 (DIR) Grundrente
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Gesetzentwurf zur Grundrente: Zu wenig für zu wenige
       
       Ganze 75 Euro würden arme Rentner mehr bekommen im Monat. Die Fehler der
       Vergangenheit korrigiert das nicht.
       
 (DIR) Frankfurter AWO-Skandal: Rausschmiss zum Einstand
       
       Die krisengeschüttelte Frankfurter Arbeiterwohlfahrt wählt sich eine neue
       Führung. Die greift nach nur einer Stunde hart durch.
       
 (DIR) Furcht vor Altersarmut: Hartz-IV-Niveau wäre Fortschritt
       
       Statt über die Grundrente zu streiten, sollte man lieber Antragsformulare
       an alle bedürftigen Rentner schicken. So hätten sie Grundsicherung.
       
 (DIR) Olaf Scholz und die Finanzsteuer: Verstümmelter Zombie
       
       Bitter. Die EU-Kommission hatte einen Vorschlag für eine
       Finanztransaktionssteuer vorgelegt. Scholz hat die einst gute Idee völlig
       entkernt.
       
 (DIR) Die Wahrheit: Das fünfundzwanzigste Jahr
       
       Wer sein Leben lang gearbeitet hat, soll im Alter mehr haben als
       Grundsicherung. Haken: Man muss 35 Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Da
       fehlen zehn!
       
 (DIR) Kommentar zur Grundrente: Keine Rücksicht auf Berlin
       
       Vielen Berliner Berufstätigen bringt die Grundrente nichts. Denn sie
       arbeiten in neuen Arbeitsformen oft ohne staatliche Rentenversicherung.