# taz.de -- Rechte Netzwerke in Polizei und Militär: Hannibals Knallkörper
       
       > Der Kopf des rechten Hannibal-Netzwerkes steht in Böblingen vor Gericht.
       > Sollte er jedenfalls. Doch André S. kommt nicht.
       
 (IMG) Bild: Vor dem Böblinger Amtsgericht geht es um Sprengkörper aus Beständen des Militärs
       
       Böblingen taz | Im Grunde geht es bei diesem Termin im Amtsgericht
       Böblingen nur um das Fehlen einer Erlaubnis. Doch der Angeklagte ist nicht
       irgendwer, sondern der Kopf eines bundesweiten Netzwerks, in dem sich
       Rechtsextremisten tummeln und paramilitärische Ausbildungen abgehalten
       werden. Im Raum 030 trägt die Staatsanwältin vor, dass man im September
       2017 das Wohnhaus des Angeklagten André S. und auch Liegenschaften seiner
       Familie durchsucht habe.
       
       Gefunden wurden in Sindelfingen und Halle: Signalleuchten,
       Signalrauchpatronen, Zünder für Übungshandgranaten, Nebelgranaten und mehr
       aus Militärbesitz. André S. war damals noch Elitesoldat des Kommandos
       Spezialkräfte der Bundeswehr und eigentlich nur Zeuge in einem anderen
       Ermittlungsverfahren. Dem Prozess in Böblingen bleibt er auf Anraten seines
       Anwalts fern.
       
       Das Amtsgericht Böblingen hatte im September 2019 [1][einen Strafbefehl
       gegen André S. verhängt]. 120 Tagessätze Geldstrafe sollte er zahlen. Den
       aktuellen Prozess gibt es nur, weil André S. gegen den Strafbefehl
       Einspruch eingelegt hat.
       
       André S. ist bundesweit bekannt unter seinem Pseudonym „Hannibal“. Anfang
       2016 hatte er ein Prepper-Netzwerk gegründet, in dem sich Männer und Frauen
       aus ganz Deutschland auf Katastrophen vorbereiten, den sogenannten Tag X.
       Er setzte Chatgruppen auf, eine für den Norden, eine für den Osten, den
       Westen, den Süden, auch in Österreich und der Schweiz soll es sie gegeben
       haben. Die Katastrophen, an die sie dachten: Stürme, Stromausfälle oder
       Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen. Es ist ein Netzwerk, in dem
       rechtsextreme Gedanken Platz hatten. Auch rechtsextreme Tatpläne. Bislang
       sieht dafür niemand André S. juristisch in der Verantwortung.
       
       In der Südgruppe beispielsweise war [2][Franco A. Mitglied], ein
       Bundeswehrsoldat, der sich unter falscher Identität als syrischer
       Flüchtling registriert hatte. Vor Gericht schildert ein Ermittler, wie sie
       auf André S. kamen. In Chatprotokollen hatten sie von Safe Häusern gelesen,
       sicheren Rückzugsorten, möglicherweise mit Depots von Munition und Waffen.
       Eines davon: die Kaserne in Calw, in der das kaum kontrollierte und gut
       ausgebildete Kommando Spezialkräfte stationiert ist. Und André S. Sind
       dort Franco A.s Waffen versteckt?
       
       Als die Ermittler die Kaserne durchsuchen, finden sie nicht viel. Sie
       erfahren: André S. hat von den Durchsuchungen gewusst und mindestens einen
       Laptop beiseitegeschafft. [3][Derzeit läuft ein Verfahren in zweiter
       Instanz gegen einen Mitarbeiter des Militärischen Abschirmdienstes]; er
       soll André S. gewarnt haben. Durch den Prozess wurde bekannt: André S. war
       Auskunftsperson, also eine Art Quelle für den MAD.
       
       Wenn André S. gewarnt war, fragen sich die Ermittler, hat er dann auch die
       Waffen von Franco A. weggeräumt? Also durchsuchen sie seine Wohnung und das
       Autohaus seiner Eltern in Halle. Sie finden die Übungsgranaten. Ob sie aus
       Bundeswehrbeständen stammen, ob André S. sie gestohlen hat oder jemand
       anderes, dazu macht die Staatsanwältin keine Angaben. Der Diebstahl ist
       schon verjährt.
       
       André S. weist in Abwesenheit alle Vorwürfe von sich. Ein vor Gericht
       befragter BKA-Beamter zitiert ihn allerdings: Er sei der Meinung gewesen,
       dass es sich um erlaubnisfreie Knallkörper handele, deshalb habe er sie bei
       der Bundeswehr mitgenommen. Am 3. Februar wird die Verhandlung fortgesetzt.
       
       22 Jan 2020
       
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