# taz.de -- Gewalt zu Silvester in Leipzig Connewitz: „Eine riesengroße Dummheit“
       
       > In Leipzig wird ein Mann wegen der Connewitzer Silvester-Krawalle
       > verurteilt. Mit dem angeblichen Mordversuch an einem Polizisten hat er
       > aber nichts zu tun.
       
 (IMG) Bild: Im Gerichtssaal des Leipziger Amtsgerichts
       
       Leipzig taz | Satpal A. blickt den Richter an, schüttelt den Kopf. „Ich
       weiß nicht, was mich geritten hat.“ Er sei das erste Mal zu Silvester am
       Connewitzer Kreuz gewesen, allein, habe Bier getrunken, erzählt der Mann
       mit den langen Locken, seine Hände in den Pulloverärmeln vergraben. Dann
       seien da diese Polizisten vorbeigerannt, von denen er einem ein Bein
       gestellt hat. „Eine riesengroße Dummheit. Es tut mir wirklich leid.“
       
       Satpal A. sitzt am Mittwochmorgen im Saal 100 des Leipziger Amtsgericht,
       dem größten im Haus. Drinnen drängelt sich die Presse. Auch etliche
       ZuschauerInnen, die nach linker Szene aussehen, sind da. Das Interesse
       kommt nicht von ungefähr: Denn nur eine Woche zuvor stand Satpal A. noch
       wenige hundert Meter entfernt auf der Straße – in der [1][Silversternacht
       am Connewitzer Kreuz] in Leipzig.
       
       Damit gehört der 27-Jährige zu einem Abend, der inzwischen bundesweit
       diskutiert wird. Denn dort griffen Anwesende mehrere Polizisten an, ein
       Beamter wurde bewusstlos getreten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen
       versuchten Mordes, Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer spricht
       von linkem Terror. [2][Feiernde wiederum beklagen Polizeigewalt], auch ein
       Festgenommener landete stationär im Krankenhaus.
       
       Dass Satpal A. nun bereits vor Gericht steht, verdankt er einem
       beschleunigten Verfahren. Das kann bei vermeintlich klarer Beweislage
       geführt werden, Sachsen forciert solche Prozesse. Zwölf Personen nahm die
       Polizei in der Silvesternacht fest, vier erhielten einen Haftbefehl. Einer
       davon ist Satpal A. Niemandem der zwölf wird indes der Mordversuch
       vorgeworfen. Bei ihnen geht es vor allem um Flaschen- und Böllerwürfe auf
       Polizisten im Nachgang.
       
       ## Der Angeklagte gehört nicht zum autonomen Spektrum
       
       Bei Satpal A. war es das Beinstellen. Mit der Tat, verübt gegen 1 Uhr, habe
       er einen Polizisten tätlich angegriffen und eine Körperverletzung begangen,
       verliest der Staatsanwalt die Anklage. Der Beamte spricht selbst als Zeuge,
       er war Teil einer Festnahmeeinheit. Fast im Sprint sei er gelaufen, habe
       den Angeklagten noch im Augenwinkel gesehen, dann sei er „volle Kanne in
       den Boden eingerastet“. Ein Knöchel sei geschwollen, am Unterarm habe er
       ein Hämatom.
       
       Satpal A. hat die Tat da schon eingeräumt. Ja, er habe das Bein gestellt,
       sagt er. Er könne sich das auch nicht mehr erklären. Schnell wird klar: Zum
       autonomen Spektrum gehört dieser Angeklagte nicht.
       
       Gilt dort die Devise, keine Aussage vor Polizisten oder Richtern zu machen,
       erzählt der 27-Jährige sofort bereitwillig. Er sei ein Straßenkünstler, ein
       Jongleur, berichtet er dem Richter. In Sachsen geboren, nach dem
       Hauptschulabschluss mehrere Jahre durch Europa gereist, zuletzt in Leipzig
       gelandet, bei einer Freundin.
       
       Am Connewitzer Kreuz sei er gewesen, um eben Silvester zu feiern, sagt
       Satpal A. Viel Polizei sei dort gewesen, ein Beamter habe einen Mann
       getreten. Habe er deshalb dem Polizisten das Bein gestellt? Der Angeklagte
       verneint. Warum er sonst die Tat beginn, kann er nicht begründen. „Ich weiß
       es nicht.“ Er sei betrunken gewesen, habe nicht nachgedacht, sagt A. An den
       Polizisten wendet er sich direkt: „Ich will mich auf jeden Fall
       entschuldigen, dass ich das getan habe.“
       
       ## Geburtstag in U-Haft
       
       Schon direkt nach der Tat wurde der zuletzt Arbeitslose festgenommen. Wegen
       des fehlenden festen Wohnsitzes saß er bis zum Prozess in U-Haft,
       verbrachte dort auch seinen jüngsten Geburtstag. Indes: Was der 27-Jährige
       sich hat zuschulden kommen lassen, geschah weit später als die Tat, die nun
       als Mordversuch gilt und über die jetzt alle reden. In dem Zusammenhang
       habe man A. nicht gesehen, bestätigen auch die zwei Polizeizeugen.
       
       Auch deshalb, und weil Satpal A. nicht vorbestraft ist, plädiert sein
       Verteidiger nur für eine Geldstrafe. Der Staatsanwalt fordert dagegen eine
       sechsmonatige Freiheitsstrafe. Dem schließt sich Richter Uwe Berdon an. Die
       sechs Monate setzt er auf zwei Jahre Bewährung aus, zudem muss Satpal A. 60
       Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. „Ich bin überzeugt, Sie werden so
       etwas nicht wieder tun“, sagt Berdon. Dennoch habe er eine Straftat
       begangen, einen Polizeieinsatz behindert und das staatliche Gewaltmonopol
       infrage gestellt.
       
       Satpal A. atmet sichtlich auf. „Ich bleibe auf jeden Fall straffrei“,
       versichert er dem Richter sofort. A. lächelt, nimmt noch im Gerichtssaal
       das Urteil an. Sein Haftbefehl wird aufgehoben. Auch sein Verteidiger zeigt
       sich zufrieden.
       
       Was genau indes bei dem Angriff passierte, bei dem ein Beamter bewusstlos
       zurückblieb, bleibt noch zu klären. Ein Augenzeugenvideo, das die taz
       veröffentlichte, zeigt mehrere vermummte Täter.
       
       Die Polizei räumte nach einem taz-Bericht bereits ein, dass der Beamte
       nicht notoperiert werden musste. Auch ein brennender Einkaufswagen wurde
       nicht, [3][wie anfangs ebenso behauptet], „mitten in eine Einheit
       Bereitschaftspolizisten“ geschoben. Nach den Angreifern auf den Polizisten
       suche man bisher erfolglos, sagte eine LKA-Sprecherin am Mittwoch der taz.
       Auf einen Zeugenaufruf habe sich bisher niemand gemeldet.
       
       8 Jan 2020
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) Konrad Litschko
       
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