# taz.de -- Rassismus auf dem Arbeitsmarkt: Araber sprechen kein Chinesisch
       
       > Die rassistische Ablehnung eines Bewerbers bringt einem Berliner
       > Architekturbüro eine Menge Ärger. Die Erklärung der Firma verwundert.
       
 (IMG) Bild: So anonym wie dieses Bild sind Bewerbungsverfahren leider nicht
       
       „Bitte keine Araber“ – diese Antwort bekam ein junger Mann Anfang der Woche
       auf sein Bewerbungsschreiben. Der Absender: ein bekanntes Architekturbüro
       in Berlin. Der Bewerber veröffentlichte die Mail auf seinem privaten
       Facebook-Profil – „Das schlimmste Ablehnungsschreiben, das man bekommen
       kann“, kommentierte er knapp auf Englisch.
       
       In den sozialen Medien hat der Vorfall viel Aufmerksamkeit bekommen: Der
       Namen des Unternehmens und der involvierten Personen wurden veröffentlicht,
       zahlreiche negative Google-Rezensionen verfasst. „Rassisten, die offenbar
       keine arabischstämmigen Menschen auf Grund ihrer Herkunft einstellen
       wollen. Absolut nicht empfehlenswert“, heißt es dort.
       
       Das Architekturbüro hat am Mittwoch eine Stellungnahme veröffentlicht, in
       dem es bedauert, dass es „im vorliegenden Fall zu einem Missverständnis
       kam, das auf Verkürzung und fehlendem Kontext basiert“. Die Bewerbung sei
       versehentlich einer laufenden Stellenanzeige für Projekte in China
       zugeordnet worden, für die es insbesondere „sehr gute chinesische
       Sprachkenntnisse und Projekterfahrung in China“ Voraussetzung seien. Da der
       Bewerber die Kriterien für diese Stelle nicht erfüllt habe, sei die
       Bewerbung mit „verkürztem Kommentar“ an das Sekretariat zurückgeschickt
       worden.
       
       „Aus unserer Sicht ist das vorgeschoben, wir finden das nicht glaubwürdig“,
       sagt ein Sprecher des Antidiskriminierungsnetzwerk des Türkischen Bundes in
       Berlin-Brandenburg (ADNB). Das Netzwerk bietet Beratung und Unterstützung
       für Menschen an, die diskriminiert wurden oder den Eindruck haben,
       diskriminiert worden zu sein. Dem in diesem Fall Betroffenen würde man
       raten, zu klagen. „Das ist ein gutes, sehr konkretes Beweismittel. Es ist
       sehr selten, dass man eine Diskriminierung schriftlich hat,“ meint Nilgün
       Çakan, eine Mitarbeiterin des ADNB.
       
       ## Diskriminierung nachweisen ist schwierig
       
       In der Regel sei es leider sehr schwierig, Diskriminierung nachzuweisen. In
       den meisten Fällen lieferten die entsprechenden Unternehmen nämlich keine
       Begründung für eine Absage. Natürlich gebe es jedoch mehr Diskriminierung
       als die, die man nachweisen könne. „Eindeutiger ist es, wenn etwa zu Frauen
       im Bewerbungsgespräch gesagt wird: Wenn Sie kein Kopftuch tragen würden,
       würden wir Sie nehmen.“
       
       Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt sind Verstöße gegen das Allgemeine
       Gleichbehandlungsgesetz, das Diskriminierung im privat- und
       arbeitsrechtlichen Bereich verbietet. Dagegen kann man klagen, die
       Geltendmachungsfrist beträgt zwei Monate. „Bei einer Klage muss man durch
       starke Indizien glaubhaft machen, dass man diskriminiert wurde. Dann muss
       die Gegenseite nachweisen, dass sie nicht diskriminiert hat,“ erklärt
       Çakan, die selbst Beratungen durchführt. „Wenn man keinen Zeugen hat,
       versanden diese Fälle häufig, denn der Rechtsweg ist dann nicht sehr
       aussichtsreich. Dann steht Aussage gegen Aussage.“
       
       Çakan hat den Eindruck, dass insbesondere Mobbing am Arbeitsplatz
       zugenommen hat. Meistens handele es sich um antimuslimischen oder
       anti-Schwarzen Rassismus. „Ich beobachte, dass, dass die
       Diskriminierungsformen mit dem politischen Rechtsruck heftiger werden. Man
       kann sich heute einfach sehr viel mehr rausnehmen.“
       
       Repräsentative Zahlen dazu, wie viele Menschen gegen ihre Diskriminierung
       auf dem Arbeitsmarkt beziehungsweise am Arbeitsplatz geklagt haben und wie
       viele dieser Klagen erfolgreich waren, gibt es nicht. Eine Erklärung dafür
       hat Sebastian Bickerich, Pressesprecher der Antidiskriminierungsstelle des
       Bundes. Der Grund sei, dass gerade bei unteren Instanzen nicht alle
       Gerichtsentscheidungen veröffentlicht würden. „Außerdem enden viele
       Gerichtsverfahren wegen Diskriminierung am Arbeitsmarkt mit einem
       Vergleich. Viele Kläger sind damit einverstanden, wenn der Arbeitgeber
       ihnen entgegenkommt. Diese Vergleiche finden keinen Eingang in juristische
       Datenbanken.“
       
       Dennoch ist er sich sicher: „Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt ist in
       Deutschland leider stark verbreitet“, sagt Bickerich. Jeder und jede zweite
       Arbeitnehmer*in habe Umfragen zufolge schon Diskriminierung im Job erlebt.
       
       ## Anonymisierte Bewerbungsverfahren gegen Diskriminierung
       
       Bickerich setzt auf anonymisierte Bewerbungsverfahren. „In der Wissenschaft
       werden solche Verfahren seit vielen Jahren ins Gespräch gebracht und
       empfohlen. Aber in der Privatwirtschaft gibt es viele Vorbehalte: Die
       meinen häufig, sie bräuchten die Fotos, um die Persönlichkeit der Bewerber
       erfassen zu können.“ Im englischsprachigen Raum sind anonymisierte
       Bewerbungsverfahren schon seit Langem Standard. „Im internationalen
       Vergleich ist Deutschland absolut veraltet. Leider scheint das in
       Deutschland ein sehr langfristiger Prozess zu sein.“
       
       Das Berliner Architektenbüro gibt an, bereits am Dienstag mit dem Bewerber
       gesprochen und ihn um Entschuldigung gebeten zu haben. Er habe diese
       akzeptiert und eingewilligt, zu einem heutigen Bewerbungsgespräch zu
       erscheinen. Der junge Mann selbst war für eine Stellungnahme nicht zu
       erreichen. Schwierig zu sagen, ob man ihm die Einstellung nun wünschen soll
       oder nicht.
       
       Das Land Berlin arbeitet zurzeit an der Umsetzung eines
       Landes-Antidiskriminierungsgesetzes (kurz: LADG). Dieses soll eine Art
       Erweiterung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sein, das 2006
       als Bundesgesetz eingeführt wurde. Es soll Diskriminierung auch im
       staatlichen Bereich, beispielsweise in Behörden, verbieten.
       
       16 Jan 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Henrike Koch
       
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