# taz.de -- Rassismus bei der Wohnungssuche: Vermieter muss blechen
       
       > Ein Mann in Augsburg will seine Wohnungen nur an Deutsche vermieten.
       > Einen abgelehnten Interessenten muss er nun finanziell entschädigen.
       
 (IMG) Bild: Der Fall ist speziell, Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt verbreitet. Luftaufnahme von Augsburg
       
       München taz | Ein-Zimmer-Apartment, 40 Quadratmeter, 394 Euro kalt, Garage
       auf Wunsch. Dieses Angebot findet Hamado Dipama in der Augsburger
       Allgemeinen Zeitung. Dipama wohnt in München, möchte aber nach Augsburg
       ziehen. Aus privaten Gründen, aber auch weil das Integrationsnetzwerk, für
       das er arbeitet, von dort aus koordiniert wird. Die Beschreibung der
       Wohnung klingt gut. Könnte genau das Richtige sein. Doch dann steht da noch
       etwas in der Anzeige: „an Deutsche“. Der aus Burkina Faso stammende Dipama
       ruft dennoch an.
       
       Am 30. April um 13.30 Uhr war das. Dipama weiß es noch genau, weil er
       hinterher so aufgewühlt und wütend war, dass er sofort ein Protokoll
       angefertigt hat. Der 45-Jährige lebt schon seit 17 Jahren in Deutschland,
       spricht sehr gut Deutsch. Der Vermieter aber hört bei dem Telefonat den
       Namen und den Akzent und macht schnell klar, dass Dipama als Mieter für ihn
       nicht in Frage komme.
       
       Dipama verklagt den Mann, vor dem Amtsgericht Augsburg treffen sie dann im
       Oktober erstmals aufeinander. Dabei kommt es zu skurrilen Szenen. Der
       81-jährige Vermieter spricht den Kläger mit „Herr Obama“ an und
       rechtfertigt sich damit, dass er keine „dschihadistischen Kämpfer aus
       Obervolta“ in seiner Wohnung dulde. Obervolta wurde Burkina Faso zu
       Kolonialzeiten genannt. Außerdem begründet er die diskriminierende
       Formulierung in der Anzeige mit Erfahrungen, die er mit einem kriminellen
       Mieter aus der Türkei gemacht habe.
       
       ## Der Richter belehrt den Vermieter mit deutlichen Worten
       
       „Verbrechen und Vergehen werden von Menschen begangen, nicht von
       Staatsangehörigen“, entgegnet ihm darauf Richter Andreas Roth und stellt
       klar: „Diese offene Benachteiligung von Ausländern ist schlichtweg nicht
       hinnehmbar.“ In seinem Urteil am Dienstag gab er dem Kläger deshalb recht
       und sprach ihm die geforderte Entschädigung von 1.000 Euro zu. Grundlage
       des Urteils ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aus dem Jahr 2006.
       
       Das Gericht verurteilte den Beklagten, der eigenen Angaben zufolge mehr als
       zwanzig Wohnungen vermietet, außerdem zur Unterlassung künftiger
       Diskriminierungen. Sollte er erneut in Anzeigen Wohnungen nur für Deutsche
       anbieten, droht ihm ein Ordnungsgeld.
       
       Dipama ist mit dem Urteil sehr zufrieden, bedauert allerdings, dass es im
       Fall dieses Vermieters keinerlei Lerneffekt gegeben habe. „Der Richter hat
       ihm ja sogar noch mal die Gelegenheit gegeben, das Bild zu korrigieren.
       Stattdessen hat er aber nur seine rassistischen Ansichten dargelegt. Ich
       glaube, dieser Mann steckt immer noch sehr tief in seinem kolonialistischen
       Weltbild.“
       
       ## „Mit Kopftuch keine Wohnung“
       
       Der Fall ist durchaus speziell, Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt
       dagegen sehr verbreitet. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat dazu
       im April 2015 eine Studie vorgelegt. Das Ergebnis: Rassistische
       Diskriminierung finde auch „unter den besten Voraussetzungen“ statt. Will
       heißen: Selbst wenn eine Testperson bei Vermietern besonders beliebte
       Kriterien erfülle, etwa weiblich, ledig, jung und finanziell abgesichert
       sei, kommt es zu Benachteiligungen, wenn sie „nichtmehrheitsdeutsch“ sei.
       Anders als in dem Augsburger Fall trete die Diskriminierung meist aber erst
       gegen Ende des Bewerbungsprozesses in Erscheinung. Besonders stark falle
       dies bei sichtbarer Religionszugehörigkeit von Muslimen und Juden ins
       Gewicht. Oder wie es in der Studie heißt: „Mit Kopftuch keine Wohnung“.
       
       Klar, sagt Hamado Dipama, es gebe bei der Wohnungssuche sehr viele Opfer
       von Diskriminierung, die sich nicht dagegen wehren könnten, weil ihre Fälle
       nicht so offensichtlich seien. Aber wenn sich Vermieter schon trauten, das
       in die Anzeige zu schreiben, müsse man dagegen vorgehen. „So etwas darf
       nicht salonfähig werden.“ Nach einer Wohnung in Augsburg sucht Dipama indes
       noch immer.
       
       10 Dec 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dominik Baur
       
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