# taz.de -- Gericht weist Fracking-Gegner ab: Niederlage ohne Verlierer
       
       > Die Volksinitiative zum Schutz des Wassers verliert vor dem
       > Landesverfassungsgericht Schleswig, erhofft sich davon aber Rückenwind.
       
 (IMG) Bild: Könnte wieder wichtig werden, wenn das Grundwasser verschmutzt wird: Tauteich
       
       Kiel taz | Mehr als 30.000 Menschen in Schleswig-Holstein hatten für die
       [1][Initiative zum Schutz des Wassers] unterschrieben, deren Ziel es war,
       die umstrittene Gas-Fördermethode Fracking im Land zu verbieten. Doch das
       Parlament in Kiel wies die Kernforderung ab, nämlich ein im Gesetz
       verankertes Fracking-Verbot. War das rechtlich okay?
       
       Ja, entschied das Landesverfassungsgericht. Die Initiative kämpft weiter:
       Sie will mit einem Volksbegehren den lokalen Widerstand gegen Fracking
       stärken.
       
       „Mein Bauchgefühl ist gut“, hatte Reinhard Knof, einer der Vertrauensleute
       und Sprecher der Initiative, vor der Urteilsverkündung gesagt. Doch das
       Gefühl trog: „Der Antrag wird zurückgewiesen“, verkündete Bernhard Flor,
       Vorsitzender des Verfassungsgerichts, im Namen der sieben RichterInnen, die
       das Urteil einstimmig gefällt hatten.
       
       Leicht hatten sie es sich mit dieser Entscheidung aber nicht gemacht.
       Ausführlich begründete Flor die juristischen Hintergründe und machte
       deutlich: „Wir sprechen hier nicht über Für und Wider von Fracking.“
       
       ## Es geht um „Hürden für direkte Demokratie“
       
       Stattdessen ging es darum, ob ein Landtag Teile von Volksinitiativen,
       -begehren oder -entscheiden zurückweisen darf – und auch darum, ob Fragen
       des Wasserschutzes im Landes- oder im Bundesrecht behandelt werden müssen.
       Zudem klärte das Gericht auch die eigene Zuständigkeit bei diesem Thema.
       
       Für Roda Verheyen, Anwältin der Initiative, reichte der Fall über die
       Fracking-Frage hinaus: „Es geht darum, wie hoch die Hürden für direkte
       Demokratie sind“, hatte sie in der Verhandlung Anfang Oktober erklärt. Denn
       oft komme durch eine Volksinitiative erst eine gesellschaftliche Diskussion
       in Gang. Stehe von Anfang an bereits fest, dass die Unterschriftensammlung
       zwecklos sei, weil ein Parlament sie zurückweisen dürfe, würden der Debatte
       „gleich zu Anfang die Beine weggerissen“.
       
       Das Schleswiger Gericht befasste sich nicht mit solchen möglichen Folgen,
       sondern schaute auf die Gesetzeslage. Und die besagt, dass im föderalen
       System Bundesrecht Landesrecht bricht. Sprich: Bei Fragen, die in die
       Kompetenz des Bundes fallen, dürfen Länder nur dann Gesetze erlassen, wenn
       der Bund darauf verzichtet hat. Über Fracking habe der Bundtag aber
       „abschließend beschlossen“, so Flor.
       
       Die Initiativen-Vertreter Knof und Joachim Rotermund hätten sich zwar ein
       anderes Ergebnis gewünscht, waren aber dennoch nicht unzufrieden: „Das
       Gericht hat deutlich gemacht, dass Fracking in Schleswig-Holstein erlaubt
       ist“, sagte Rotermund. „Das macht der Bevölkerung klar, dass die Gefahr
       trotz der Beteuerungen der Politik besteht.“
       
       Das Kieler Parlament hatte sich über die Fraktionsgrenzen hinweg gegen
       Fracking ausgesprochen und im Sommer einige Änderungen im
       Landeswassergesetz beschlossen. Dies geht der Initiative aber nicht weit
       genug. Denn die Bundesgesetze erlauben das sogenannte konventionelle
       Fracking. Bei dem Verfahren werden Wasser oder Chemikalien mit Druck in den
       Boden gepresst, um Erdgas zu fördern. KritikerInnen befürchten, dass dabei
       Grundwasser verunreinigt wird.
       
       Die Gruppe hat ein Volksbegehren gestartet und sammelt dafür aktuell
       Unterschriften. Von dem Urteil erwarten Knof und Rotermund weiteren
       Rückenwind für ihr Anliegen. Denn auch wenn das Gericht ein landesweites
       Fracking-Verbot ausschließt, lassen sich Fracking-Vorhaben vielleicht auf
       Umwegen verhindern oder zumindest erschweren: „Wir möchten erreichen, dass
       zum Beispiel Bürgermeister von sich aus über Fracking-Vorhaben in ihrer
       Gemeinde berichten dürfen“, sagt Knof. „Dann könnte sich der Widerstand der
       Bevölkerung formieren.“
       
       ## Kommunen sollen früher Alarm schlagen können
       
       Eine entsprechende Gesetzesänderung für mehr Transparenz will die
       Initiative im Volksbegehren erreichen. Die Landtagsparteien sehen dagegen
       die Forderungen der Initiative bereits erfüllt. So argumentieren die
       mitregierenden Grünen, dass bei „Gefahr im Verzug“ selbstverständlich
       informiert würde. Die Initiative möchte aber, dass die Öffentlichkeit
       bereits Bescheid weiß, wenn eine Firma eine Sondierung plant.
       
       Noch bis März werden Unterschriften für das Volksbegehren gesammelt. Listen
       liegen in Ämtern und Rathäusern aus. UnterstützerInnen der Initiative
       verteilen sie aber auch in Läden oder auf Märkten. Knof schätzt, dass rund
       40.000 Menschen bereits unterschrieben haben. Um das Begehren zum Erfolg zu
       machen, müssen sich 80.000 Menschen dafür aussprechen. Knof ist überzeugt:
       „Wir kriegen das hin.“
       
       Thomas Rischer, Abteilungsleiter im Landtag, sieht trotz der Niederlage der
       Initiative die direkte Demokratie gestärkt: „Das Gericht hat bestätigt,
       dass es erlaubt ist, einzelne Fragen einer Volksinitiative abzutrennen.
       Damit muss ein Landtag nicht ein komplettes Verfahren ablehnen, wenn ein
       Satz unzulässig ist.“
       
       9 Dec 2019
       
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