# taz.de -- Plädoyer vor Europäischem Gerichtshof: Söder doch nicht in den Knast
       
       > Muss der bayerische Ministerpräsident in Haft, weil er Urteile zur
       > Luftreinhaltung missachtet? Der EuGH-Generalanwalt meint: Nein.
       
 (IMG) Bild: Der Bayrische Ministerpräsident Markus Söder bleibt in Freiheit!
       
       Karlsruhe taz | Das EU-Recht verlangt keine Zwangshaft gegen Bayerns
       Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und andere Amtsträger. Diese Position
       vertrat am Donnerstag der unabhängige Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard
       Øe in einem Verfahren am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
       
       Grund für das abstrus anmutende Verfahren vor dem EuGH: [1][Seit 2012 wird
       in Bayern darum gestritten], ob in München Fahrverbote vorbereitet werden
       müssen, um Grenzwerte einhalten zu können. Bayerische Verwaltungsgerichte
       haben das angeordnet. [2][Die CSU-geführte Landesregierung weigert sich
       jedoch.] Zwangsgelder gegen sie blieben erfolglos, denn deren Höhe ist
       gesetzlich auf 10.000 Euro begrenzt. Außerdem zahlt das Land das Zwangsgeld
       an die Staatskasse, also an sich selbst.
       
       Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat als Klägerin deshalb beantragt,
       Regierungschef Söder und/oder weitere Regierungsbeamte in Zwangshaft zu
       nehmen. Das wäre keine Strafe für Fehlverhalten, sondern ein Beugemittel,
       um die Umsetzung der Gerichtsurteile zu erreichen. In Baden-Württemberg
       hatte die DUH Anfang August einen ähnlichen Antrag gegen Ministerpräsident
       Kretschmann (Grüne) gestellt.
       
       In der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist Zwangshaft zwar nicht
       vorgesehen. Aber die VwGO verweist bei Lücken auf die Zivilprozessordnung
       (ZPO), die die Zwangshaft für die Durchsetzung von Gerichtsurteilen kennt.
       Auf dieser Grundlage wären bis zu sechs Monate Zwangshaft möglich.
       
       ## Missachtung der Urteile „schwerwiegend“
       
       Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München hielt diesen Weg aber nicht für
       gangbar. Der Gesetzgeber habe beim Verweis auf die ZPO nicht vor Augen
       gehabt, dass er hiermit Freiheitsentzug für Regierungsmitglieder
       ermögliche. Der VGH legte deshalb den Fall dem EuGH vor und bat um eine
       europarechtliche Einschätzung.
       
       Generalanwalt Saugmandsgaard Øe erklärte zwar die bayerische Missachtung
       der Gerichtsurteile für „schwerwiegend“, und Deutschland müsse auch „alle
       erforderlichen Maßnahmen“ ergreifen, um die EU-Luftgrenzwerte einzuhalten.
       Dabei setzten aber die EU-Grundrechte Grenzen. Eine Zwangshaft sei nur
       möglich, wenn sie in deutschen Gesetzen vorgesehen ist. Das EU-Recht sei
       deshalb aber nicht zahnlos, so der Generalanwalt. Gegen Deutschland laufe
       bereits ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission.
       
       Der EuGH wird in einigen Wochen entscheiden. Wenn er dem Generalanwalt
       folgt, geht das Verfahren zurück an den VGH München, der die beantragte
       Zwangshaft dann voraussichtlich ablehnen wird.
       
       Der letzte Absatz wurde nachträglich korrigiert. Jetzt wird dort auch auf
       das noch ausstehende EuGH-Urteil hingewiesen.
       
       14 Nov 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Luftverschmutzung-durch-Diesel/!5483086
 (DIR) [2] /Dieselfahrverbot-fuer-Muenchen-ignoriert/!5619498
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) EuGH
 (DIR) Markus Söder
 (DIR) Luft
 (DIR) Markus Söder
 (DIR) Ferien
 (DIR) Dieselfahrverbot
 (DIR) Markus Söder
 (DIR) Diesel
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Söder und Dieselfahrverbot: Am Ende droht Zwangshaft
       
       Der EuGH hält Beugehaft gegen bayerische Amtsträger für geboten. Aber nur,
       wenn sie weiter die Luft vernachlässigen und mildere Mittel nichts nutzen.
       
 (DIR) Änderung des Ferienbeginns in Bayern: Mir san Sommer
       
       Früher in die Ferien? Markus Söder will die Ferienzeiten bewahren. Das ist
       identitätspolitisch clever, preußisches Rumgenöle wirkt da eher
       kontraproduktiv.
       
 (DIR) Dieselfahrverbot für München ignoriert: Beugehaft für Markus Söder?
       
       Die Umwelthilfe hat beim EuGH beantragt, Bayerns Ministerpräsident in
       Zwangshaft zu nehmen, weil er Gerichtsurteile missachtet.
       
 (DIR) Erzwingungshaft wegen stickiger Luft: Gericht prüft Haft für Markus Söder
       
       Richter wollen klären lassen, wie die Einhaltung von EU-Grenzwerten
       durchgesetzt werden kann. Vielleicht muss Söder bald in Erzwingungshaft.
       
 (DIR) Luftverschmutzung durch Diesel: Haft für Ministerin gefordert
       
       Bayern muss bezahlen, da das Land keine Fahrverbote vorbereitet. Die
       Deutsche Umwelthilfe fordert nun „Zwangshaft“ für die Umweltministerin.