# taz.de -- Prozess gegen Altenpfleger in Bremen: Einzige Fachkraft: Ein Leiharbeiter
       
       > Im Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung durch einen Pflegehelfer
       > berichtete ein Zeuge von Chaos in der Bremer Pflegeeinrichtung.
       
 (IMG) Bild: Für DiabetikerInnen lebensrettend, für Gesunde lebensbedrohlich: Insulin
       
       Bremen taz | Am zweiten Verhandlungstag gegen einen Pflegehelfer [1][wegen
       gefährlicher Körperverletzung] sagte am Mittwoch vor dem Landgericht ein
       Krankenpfleger aus: Er hatte gemeinsam mit dem Beschuldigten im
       Pflegezentrum Am Doventor Dienst, als eines der Opfer wegen
       lebensbedrohlicher Unterzuckerung ins Krankenhaus musste.
       
       Der Pflegehelfer soll im März zwei Bewohnerinnen der Einrichtung ohne
       ärztliche Verordnung Insulin gespritzt haben. Eine der beiden sei daraufhin
       in einem lebensbedrohlichen Zustand ins Krankenhaus gekommen. Der Mann
       hatte bereits vor Prozessbeginn gestanden, absichtlich falsch Insulin
       verabreicht zu haben.
       
       Der Zeuge sagte nun aus, er sei am Tag der Tat als einzige examinierte
       Pflegekraft vor Ort für zwei Etagen der Einrichtung zuständig gewesen – und
       das, obwohl er das Pflegeheim überhaupt nicht kannte: Über eine
       Zeitarbeitsfirma sei er für das letzte März-Wochenende dort eingesetzt
       worden. Am Samstagmorgen habe er von der Nachtschicht Schlüssel für die
       Medikamentenschränke erhalten, „aber ansonsten bekam ich keine Einweisung,
       keinen Ablaufplan, gar nichts – ich musste mich komplett selbst
       orientieren.“
       
       Als einzige Fachkraft sei er für die Medikamentenvergabe auf beiden Etagen
       zuständig gewesen. Auffällig sei gewesen, dass das Insulin nicht
       eingeschlossen gewesen sei: Die für die DiabetikerInnen vorbereiteten
       Tabletts mit den Blutzuckermessgeräten und den Insulin-Pens hätten auf dem
       Tisch im Medikamentenraum gestanden, der – anders als die abgeschlossenen
       Medikamentenschränke – auch für Hilfskräfte zugänglich ist.
       
       Für die Pflege des Opfers, der bettlägerigen dementen 75-Jährigen sei am
       Samstag der Angeklagte zuständig gewesen. Gegen zehn Uhr habe er Bescheid
       gesagt, dass es der Frau nicht gut gehe und sie einen extrem niedrigen
       Blutzuckerwert habe. Gemeinsam seien sie in ihr Zimmer gegangen und hätten
       festgestellt, dass sie „schon fast somnolent“ gewesen sei, ihre Vitalwerte
       überprüft und nochmals Blutzucker gemessen: „Da war klar, dass ein
       Rettungswagen kommen muss.“ Erneut sei dann durch das Notarzt-Team der
       Blutzucker gemessen worden, der unterdessen noch weiter abgefallen war:
       „Wir wurden vom Notarzt gefragt, ob die Frau Insulin bekommen hätte, und
       wir haben das beide verneint“, sagte der Zeuge.
       
       Erst später sei ihm aufgefallen, dass der Angeklagte als erstes den
       Blutzucker der Frau gemessen hätte: „Das ist eigentlich nicht das erste,
       was man tut. Sie war ja keine Diabetikerin.“ Auch, dass an ihrem Bett ein
       Messgerät gelegen habe, sei ungewöhnlich: „Normalerweise sind diese Geräte
       im Dienstzimmer oder Medikamentenraum.“
       
       Am nächsten Morgen habe er dem Nachtpfleger von dem Notfall erzählt: „Und
       der hat dann berichtet, dass Insulin fehlt.“ Konkret habe sich die Menge
       eines bestimmten Langzeit-Insulins innerhalb von nur drei Tagen so
       drastisch reduziert, dass dies nicht in Einklang mit dem Bedarf der
       BewohnerInnen zu bringen gewesen sei. „Ich habe gesagt, er müsse darüber
       unbedingt die Pflegedienstleitung informieren und ich habe auch meinen
       Arbeitgeber darüber informiert.“
       
       Mittags habe er den KollegInnen dann im Beisein des Beschuldigten von
       seinem Gespräch mit dem Nachtpfleger erzählt, aber der Beschuldigte habe
       „gar nicht beziehungsweise unauffällig darauf reagiert“. Insgesamt sei der
       Pfleger ruhig gewesen „und im Gegensatz zu anderen Hilfskräften, die ich
       kennengelernt habe, recht cool“. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters,
       ob sich der Angeklagte in den Vordergrund habe spielen wollen, sagte der
       Zeuge: „Ja, vielleicht ein bisschen, so nach dem Motto: ich kenne mich hier
       aus und Du nicht.“
       
       Allerdings, sagte er, habe das ja auch gestimmt: Er habe die alte Frau an
       diesem Tag zum ersten Mal gesehen, während der Beschuldigte viel über ihre
       Vorgeschichte erzählen konnte. „Er war derjenige, der fast die ganze Zeit
       mit dem Notarzt geredet hat.“ Das habe er ganz ruhig und aufgeräumt getan.
       Darüber hinaus habe er schlecht über seine KollegInnen geredet, „dass die
       alle keine Ahnung haben und wie Scheiße die Einrichtung ist“. Er hätte aber
       insgesamt den Eindruck gehabt, dass die Atmosphäre untereinander schlecht
       gewesen sei: „Als er Feierabend gemacht hat, hat irgendwer gesagt: Gut,
       dass der weg ist.“
       
       Insgesamt seien die Zustände im Pflegezentrum Am Doventor „ein
       Durcheinander, das kann man nicht anders sagen: Schlechte Organisation, zu
       wenig Personal, überforderte Mitarbeiter“. Nach seinem Dienstwochenende
       habe er seinem Arbeitgeber gesagt: „Ich kann das da nicht weiterempfehlen.“
       
       Auch der Angeklagte hat lange als „Leih-Pfleger“ gearbeitet: Vor seiner
       Anstellung Am Doventor war er als Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma in bis
       zu 35 Einrichtungen tätig. Neben den Vorfällen im März wird mittlerweile in
       noch zwei weiteren Fällen gegen ihn ermittelt. Das Verfahren wird am
       kommenden Montag fortgesetzt.
       
       14 Nov 2019
       
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