# taz.de -- Forschung mit Patientendaten: Widerspruch ist nicht vorgesehen
       
       > Das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ weicht den Datenschutz für
       > Krankenversicherte auf. Krankenkassen sollen Daten zur Verfügung stellen.
       
 (IMG) Bild: Die PatientInnen sollen nach Spahns Plänen auf allen Ebenen durchleuchtet werden
       
       Berlin taz | Um das Gesundheitssystem in Deutschland zu digitalisieren,
       stimmt Donnerstag und Freitag der Bundestag über das sogenannte
       Digitale-Versorgung-Gesetz ab. Eines der wichtigsten Vorhaben ist die
       Einführung einer sogenannten Forschungsdatenbank: Die Krankenkassen senden
       die Daten der 73 Millionen in Deutschland gesetzlich Versicherten an den
       Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der diese dann pseudonymisiert an
       ein Forschungsdatenzentrum weiterleitet. Weitere Maßnahmen des Pakets sind
       digitale Hausbesuche durch Ärzte sowie Gesundheitsapps auf Rezept.
       
       Federführend für das neue Gesetz ist das Gesundheitsministerium. Die
       Datenbank soll sicherstellen, dass die Forschung schneller und
       unkomplizierter auf die Gesundheitsdaten gesetzlich Versicherter zugreifen
       kann. Das große Problem dabei: Pflichtversicherte können der Weitergabe und
       Nutzung ihrer Daten nicht widersprechen. Und die sind hochsensibel:
       Bisherige Behandlungen, Geschlecht und Alter oder Diagnosedaten von
       Krankheiten aus dem ICD-Katalog der Weltgesundheitsorganisation.
       
       Hinzu kommen die [1][Patientendaten aus der ärztlichen Versorgung] und die
       Abrechnungsdaten der Ärzte, Krankenhäuser und Apotheker. Die Gefahr ist
       gegeben, dass „Krankenkassen Gruppen von Versicherten bilden und sich
       stärker einmischen, wie Ärzte behandeln sollen, um Geld zu sparen“,
       kritisiert Elke Steven vom Verein Digitale Gesellschaft. Zudem werden die
       Daten von Privatversicherten nicht erhoben, die künftig einen besseren
       Gesundheitsdatenschutz genießen.
       
       Datenschützer schlagen Alarm beim geplanten Gesetz, weil damit einer
       „zentralen Massenspeicherung [2][sensibler Gesundheitsdaten] der Weg
       geebnet werde“, sagt Jan Kuhlmann vom Verein Patientenrechte und
       Datenschutz. Hochproblematisch ist es ebenfalls, dass Pflichtversicherte
       der Nutzung ihrer Gesundheitsdaten nicht widersprechen können.
       
       Eigentlich würde die Datenschutzgrundverordnung eine Nutzung der sensiblen
       Gesundheitsdaten verhindern, der Artikel 23 erlaubt jedoch Ausnahmen, die
       der Gesetzentwurf nutzt. Ein weiterer Kritikpunkt ist die mangelnde
       Verschlüsselung der Daten, die nur pseudonymisiert, aber nicht anonymisiert
       in der Forschungsdatenbank gesammelt werden. In anderen Bereichen, wie dem
       Kreditkartenwesen, konnten in den letzten Jahren pseudonymisierte Daten
       Einzelpersonen zugeordnet werden. Auch der Bundesrat warnte in einer
       Stellungnahme vor erheblichen Risiken „für die Persönlichkeitsrechte der
       Versicherten“ und dem Erstellen „individueller Gesundheitsprofile“.
       
       Am Donnerstag und Freitag wird über das Gesetz im Bundestag abgestimmt.
       Anschließend geht der Entwurf erneut an den Bundesrat. Sollte der Bundestag
       zuvor zugestimmt haben, wäre das dann aber nur noch eine Formsache. Wird
       das Gesetz angenommen, tritt es in Teilen schon am ersten Januar 2020 in
       Kraft.
       
       6 Nov 2019
       
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 (DIR) Denis Giessler
       
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