# taz.de -- Protest gegen AbtreibungsgegnerInnen: Geringe Strafe für falschen Bischof
       
       > Das Verfahren gegen einen Frankfurter wurde eingestellt. Er hatte kreativ
       > gegen AbtreibungsgegnerInnen demonstriert.
       
 (IMG) Bild: Ähnlich sympathisch wie diese Abtreibungsgegner waren wohl auch die „Opfer“ des falschen Bischofs
       
       Frankfurt am Main taz | Der Strafbefehl gegen Thorsten Herget, [1][der als
       Bischof verkleidet die „Mahnwachen“ militanter Abtreibungsgegner vor der
       Beratungsstelle von pro familia gestört hatte], ist vom Tisch. Am
       Donnerstag einigten sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht auf
       eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße von 200 Euro
       zugunsten einer Schwangerenberatungsstelle.
       
       Zunächst hatte Hergets Verteidiger die Konkretisierung der Vorwürfe
       verlangt. Die Ermittlungen waren ursprünglich wegen „Nötigung“ eingeleitet
       worden. Im Strafbefehl hatte die Staatsanwaltschaft eine Strafe von 30
       Tagessätzen a 20 Euro wegen eines „Vergehens gegen das Versammlungsrecht“
       eingefordert. Herget war angekreidet worden, er habe vor den Betenden
       Rote-Bete-Saft ausgegossen und den „akzeptablen Abstand“ zu ihnen nicht
       eingehalten.
       
       In der Gerichtsverhandlung blieb davon nicht viel übrig. Amtsrichter Dr.
       Michael Demel wollte am Ende nur über einen einzigen Vorfall entscheiden.
       Da hatte Herget einen Taschenalarm in einen Baum in unmittelbarer Nähe der
       Demonstration aufgehängt. „Da haben sie eine Grenze überschritten“, stellte
       der Amtsrichter fest. Die übrigen Auftritte des Angeklagten sortierte er
       als „Demonstration Ihrer Kreativität“.
       
       Der Taschenalarm hatte indes eine kurze Lebensdauer. Nach einem Gerangel
       zwischen Herget und den Demonstranten war das Teil schon nach einer halben
       Minute auf dem Pflaster zerschellt. „Ab welchem Betrag erlischt ihr
       öffentliches Interesse“, fragte der Richter schließlich den Staatsanwalt.
       Dessen Antwort: „200 Euro“.
       
       31 Oct 2019
       
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