# taz.de -- Prozess Mieterhöhung in München: Hohenzollernkarree wehrt sich
       
       > In München gehen viele Bewohner gegen einen dreisten Plan von
       > Mieterhöhung vor. Das Gericht hat ihnen nun Recht gegeben.
       
 (IMG) Bild: Die Mieten in dieser Wohnanlage in Schwabing sollen drastisch erhöht werden
       
       München taz | [1][Die bundesweite Mietpreisbremse] zieht offenbar doch –
       zumindest im Fall der Bewohner von 220 Wohnungen im Hohenzollernkarree in
       München-Schwabing. Diese sahen sich in den letzten Tagen des vergangenen
       Jahres mit der Ankündigung drastischer Mieterhöhungen von bis zu knapp 100
       Prozent konfrontiert, denn das Ensemble sollte umfangreich renoviert
       werden. Bei der Mitteilung galt – gerade noch – das alte Mietrecht, das
       dies ermöglicht hätte.
       
       Das Oberverwaltungsgericht München hat den Mietern nun Recht gegeben und
       den Plan ausgebremst. Es sei nicht zulässig sei „noch schnell altes Recht
       abzugreifen“, meint auch der Münchner Mieterverein. Nach dem Urteil sagt
       dessen Geschäftsführer Volker Rastätter: „Es lohnt sich, für faire Mieten
       vor Gericht zu ziehen.“
       
       Am Vormittag saßen Sigrid Seidl, Silke Höppner und andere Mieter der Anlage
       noch sehr angespannt und voller Zweifel im Gerichtssaal des Justizpalastes.
       Seidl, 58 Jahre alt, zahlt momentan 677 Euro für ihre 57 Quadratmeter große
       Wohnung, künftig sollen es 600 Euro mehr sein. „Ich bin fix und alle“, sagt
       die Frau im rosa Dirndl. Seit 1991 wohnt sie dort, derzeit sie sich auch
       noch um ihre Mutter im Pflegeheim kümmern.
       
       Höppners Miete beträgt 805 Euro für 60 Quadratmeter. Vom Vermieter, der
       Max-Emanuel Immobilien GmbH, waren ihr künftig 1.600 Euro angekündigt
       worden. Könnte sich die Versicherungsangestellte das leisten? „Nö“, sagt
       sie und lacht bitter.
       
       Am Nachmittag dann die große Freude, als der Vorsitzende Richter Nikolaus
       Stackmann der so genannten Musterfeststellungsklage des Mietervereins
       München stattgibt. „Der Planungsstand rechtfertigt die
       Modernisierungsankündigung nicht“, sagt er. Das bedeutet: Die
       Immobiliengesellschaft, die die Schreiben am 27. Dezember vergangenen
       Jahres den Mietern – per Bote – überbracht hat, wollte das alte Recht noch
       ausnutzen, obwohl die teure Modernisierung noch gar nicht konkret
       vorbereitet war. Das Gericht hat damit bundesweit zum ersten Mal in einem
       solchen Fall entschieden.
       
       ## Die Revision ist zugelassen
       
       Bis zur Jahreswende war die Rechtslage so: Vermieter konnten
       Modernisierungen großzügig auf die Mieten umlegen, jährlich bis zu elf
       Prozent der Kosten. Dieser Anreiz war in den 1970er-Jahren mit dem durchaus
       sinnvollen Ziel geschaffen worden, den Wohnungsbestand zu modernisieren.
       Damals hatten viele Wohnungen etwa keine Zentralheizung, manche nicht
       einmal ein eigenes Bad.
       
       In den letzten Jahren war aber am Spitzenstandort München vielfach zu
       sehen, wie in Wohnquartieren Türen und Fenster erneuert, Rollläden, Balkone
       und neue Dämmungen angebracht und Außenaufzüge eingebaut wurden. Wer danach
       die viel höheren Mieten nicht mehr zahlen konnte, musste ausziehen. Und
       schließlich wurden [2][die Wohnungen einzeln zu Höchstpreisen verkauft].
       
       Nach neuem Recht aber ist es nur noch erlaubt, acht statt elf Prozent auf
       die Miete umzulegen. Und vor allem: Der Betrag darf nicht über drei Euro
       pro Quadratmeter liegen. Wer also beispielsweise 60 Quadratmeter hat,
       dessen Miete kann nur um maximal 180 Euro steigen. Die Hausverwaltung der
       Max-Emanuel Immobilien GmbH hatte mitgeteilt, dass die geplanten Erhöhungen
       „die rechtlichen Möglichkeiten bei weitem nicht ausgeschöpft“ hätten.
       
       Ob es das Ziel sei, die Mieter „hinauszumodernisieren“, will der Richter
       vom Immobilien-Anwalt Wolfgang Stürzer wissen. Dieser sagt ausweichend:
       „Über Verkaufspläne ist mir nichts bekannt.“
       
       Die Revision ist zugelassen, der Fall dürfte damit sicherlich vor dem
       Bundesgerichtshof kommen. Bis zu einem Entscheid würde es aber einige Jahre
       dauern, meint der Geschäftsführer des Münchner Mietervereins Rastätter.
       „Bis dahin haben die Leute Ruhe.“
       
       15 Oct 2019
       
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