# taz.de -- Weibliche Genitalverstümmelung: Wissenslücken und Tabus
       
       > LehrerInnen oder Hebammen müssen schon in der Ausbildung über Dimension
       > und Bedeutung weiblicher Verstümmelung geschult werden.
       
 (IMG) Bild: Großer Schmerz: Ein Mädchen weint nach der Beschneidung
       
       Die Feststellung ist so schlicht wie entsetzlich: Weibliche
       Genitalverstümmelung ist kein Phänomen, das vereinzelt [1][in ein paar weit
       entfernten Ländern] passiert. Sondern eines, das Mädchen und Frauen in
       vermutlich jeder deutschen Großstadt betrifft. Mehr als 70.000
       genitalverstümmelte Frauen leben in Deutschland, knapp 18.000 hierzulande
       lebende Mädchen sind davon bedroht.
       
       Und dennoch läuft die schwere Menschenrechtsverletzung weitgehend unter dem
       Radar der Öffentlichkeit. Zum einen, weil das Thema in den betroffenen
       Diaspora-Communitys ein enormes Tabu ist. Und zum anderen, weil auch bei
       AnsprechpartnerInnen in Deutschland große Wissenslücken bestehen:
       LehrerInnen, ÄrztInnen, PolizistInnen oder Hebammen sind selten darin
       geschult, mit genitalverstümmelten Frauen respektvoll und medizinisch
       angemessen umzugehen und bedrohte Mädchen vor dem grausamen Ritual zu
       schützen.
       
       Der Ansatz der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes, mit
       MultiplikatorInnen aus den Communitys zu arbeiten, um sowohl diese als auch
       die AnsprechpartnerInnen in Deutschland über die Eingriffe und deren Folgen
       aufzuklären, erscheint daher naheliegend. Dennoch sollte sich die
       Bundesregierung nicht darauf ausruhen, dass
       [2][Nichtregierungsorganisationen die Arbeit] übernehmen, den betroffenen
       Mädchen und Frauen den Alltag zu erleichtern oder sie [3][vor drohender
       Verstümmelung zu schützen.] Auch der deutsche Staat steht hier in der
       Pflicht.
       
       So braucht es mehr Geld, um Aufklärungsprojekte langfristig zu sichern.
       Zudem müssen LehrerInnen oder Hebammen schon in der Ausbildung über
       Dimension und Bedeutung weiblicher Verstümmelung geschult werden. Und
       schließlich gilt dasselbe für die Justiz: Denn bislang werden drohende
       Verstümmelungen als Asylgrund oft mit der Begründung abgelehnt, in einer
       anderen Region ihres Heimatlandes seien die Mädchen ja geschützt – doch das
       ist selten der Fall. Weibliche Genitalverstümmelung ist als
       geschlechtsspezifischer Asylgrund anerkannt. Als solcher muss er in der
       Realität auch greifen.
       
       11 Oct 2019
       
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 (DIR) Patricia Hecht
       
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