# taz.de -- Urteil in Schottland: Parlamentsschließung „ungültig“
       
       > Ein schottisches Gericht gibt Klägern gegen Boris Johnsons „prorogation“
       > des britischen Parlaments recht. Das letzte Wort hat nun das oberste
       > Gericht.
       
 (IMG) Bild: Urteilsverkündung in Edinburgh, Mittwoch
       
       Berlin taz | Ein Gericht in Schottland hat die am Dienstag erfolgte
       Beendigung der Sitzungsperiode des britischen Parlaments („prorogation“)
       für rechtswidrig erklärt. Der entsprechende Antrag des Premierministers
       Boris Johnson an die Queen sei „ungesetzlich, weil er den Zweck hatte, das
       Parlament auszuschalten“, urteilte der schottische Court of Session – das
       oberste schottische Gericht für Zivilsachen – am Mittwoch.
       
       „Das Gericht wird dementsprechend erlassen, dass der Antrag des
       Premierministers an die Queen und die darauf erfolgte ‚prorogation‘
       ungesetzlich war und somit ungültig ist“, endet die zweiseitige
       Zusammenfassung des Urteils, die das Gericht am Mittag veröffentlicht. Der
       komplette Urteilstext wird am Freitag erwartet.
       
       Boris Johnson hatte am 28. August die Beendigung der laufenden
       Sitzungsperiode des Parlaments – bereits die längste seit dem Zweiten
       Weltkrieg – im Laufe der Woche [1][des 9. bis 12. September verfügt];
       umgesetzt wurde das von der Queen. Die nächste Sitzung soll am 14. Oktober
       mit einer neuen Regierungserklärung beginnen.
       
       Kritiker nannten diese „Zwangspause“ einen „Putsch“, der das Parlament in
       der heißen Brexitphase lahmlegen sollte, und reichten Klage in Schottland
       und England ein. Ein schottisches und ein englisches Gericht gaben
       vergangene Woche der Regierung recht; die „prorogation“ wurde daraufhin in
       der Nacht zum vergangenen Dienstag umgesetzt und das Parlament ist jetzt
       auf den 14. Oktober vertagt.
       
       Es liegen nun zwei gleichrangige, aber gegensätzliche Urteile vor. Das
       letzte Wort hat das britische oberste Gericht in London, das am 17.
       September ein Urteil fällen will.
       
       ## Rechtsauffassungen gehen auseinander
       
       Aus Sicht der Kläger ist die Beendigung der Sitzungsperiode des Parlaments
       jetzt nicht mehr legal und das Parlament muss weiter tagen. Ein walisischer
       Labour-Abgeordneter besuchte umgehend am Mittwochmittag die leere
       Unterhauskammer und verkündete auf Twitter, Boris Johnson sei nicht da,
       obwohl die Fragestunde an den Premierminister laufe. Es war auch sonst
       niemand da, außer Touristen.
       
       Das Büro des Parlamentspräsidenten, ohne dessen Anwesenheit das Parlament
       nicht tagen kann, ließ wissen, eine Rücknahme der „prorogation“ oder andere
       Schritte seien allein Sache der Regierung. Ein Sprecher des
       Premierministers sagte, die „prorogation“ laufe weiter und man warte das
       Urteil des obersten Gerichts ab, dem man in jedem Fall Folge leisten werde.
       
       Die Rechtsauffassungen über die genaue Bedeutung des Urteils gehen
       auseinander, auch da bisher nur die Zusammenfassung vorliegt. Diese erklärt
       einerseits die „prorogation“ für ungültig, bezieht sich in der Sache aber
       nur auf den Antrag des Premierministers, nicht auf dessen Umsetzung duch
       die Queen.
       
       Alles hängt nun an der Entscheidung des obersten Gerichts. Besonders
       kompliziert daran ist, dass schottisches und englisches Recht
       unterschiedlich sind und daraus nun zwei gegensätzliche Urteile entstanden
       sind. Der englische High Court befand, die Begründung für die „prorogation“
       sei nicht justiziabel; der schottische Court of Sessions ist zum
       gegenteiligen Schluss gekommen.
       
       ## Die Queen irregeführt?
       
       Unklar ist auch, was folgen müsste, sollte das oberste Gericht die
       Ungültigkeit der „prorogation“ und damit das tatsächliche Fortdauern der
       gerade beendeten Sitzungsperiode feststellen. Tatsächlich bereiten sich die
       Abgeordneten nämlich schon auf ihre jeweiligen Jahresparteitage ab dem
       kommenden Wochenende vor. Ob sie stattdessen in London weitertagen wollen,
       ist offen.
       
       Die Kläger haben jedenfalls die Regierung aufgefordert, das Parlament
       sofort wieder einzuberufen. Rechtlich aber darf die Regierung zunächst das
       oberste Gericht abwarten.
       
       Andererseits: Wenn die soeben beendete Sitzungsperiode in Wirklichkeit gar
       nicht beendet worden ist, werden auch Dinge wie neue Anträge auf Neuwahlen
       einfacher. Johnson könnte seinerseits außerdem einfach eine erneute
       „prorogation“ einleiten, diesmal rechtssicher begründet und kürzer.
       Kritiker fordern andererseits Boris Johnsons Rücktritt, sollte rechtsgültig
       festgestellt werden, dass er die Queen irregeführt hat, um das Parlament
       schließen zu können.
       
       11 Sep 2019
       
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