# taz.de -- Schutz – vor den Juden
       
       > Das erste deutsche Tierschutzgesetz erließen die Nazis: Das junge Regime
       > verstand es, Tierliebe zu instrumentalisieren
       
       Von Alexander Diehl
       
       Was niemand mitbekam, brauchte auch nicht geregelt zu werden: Im 1872 in
       Kraft getretenen [1][Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich] war von Strafe
       bedroht, wer „öffentlich oder in Ärgernis erregender Weise Tiere boshaft
       quält oder misshandelt“ (Paragraf 360, Nr. 13). Der Aspekt der
       Öffentlichkeit war entscheidend bei diesem als „Übertretung“ eingestuften
       Delikt: Der Gesetzgeber mag beansprucht haben, die Tiere zu schützen, aber
       vor allem doch die Menschen, insbesondere Frauen und Kinder – vor allzu
       grausamen Eindrücken.
       
       Diese anthropozentrische Rechtsauffassung galt bis 1933. Als eine der
       ersten Amtshandlungen machte sich das neue, nationalsozialistische Regime
       daran, ein demgegenüber pathozentrisch zu nennendes Recht zu schaffen, also
       eins, das behauptet, das Leid selbst in den Blick zu nehmen. Am 1. April
       1933 begann im Reichsinnenmisterium – intensiv begleitet übrigens von
       allerlei Tierschutzverbänden – die Arbeit. Ende Mai erhielt erst mal das
       Strafgesetzbuch einen zusätzlichen Paragrafen 145b: Der stufte das rohe
       Misshandeln sowie das absichtliche Quälen von Tieren als Vergehen ein, zu
       ahnden mit bis zu 150 Reichsmark Geld- oder gleich einer Haftstrafe.
       
       Im November desselben Jahres dann erhielt Deutschland sein erstes
       Tierschutzgesetz überhaupt – eine Maßnahme, die von Gespür zeugt fürs Volk?
       Dessen „überwältigende Mehrheit“ nämlich, so behauptete es die Präambel
       jenes Gesetzes, „hat schon lange das Töten ohne Betäubung verurteilt, eine
       Praxis, die unter Juden allgemein verbreitet ist“. Der Fairness halber:
       Auch Tierversuche für die Wissenschaft regelte das neue Gesetz – gerichtet
       freilich gegen eine als „jüdisch“ verunglimpfte Wissenschaft. Und das im
       Gesetz verfasste Verbot, wilde Tiere zu dressieren? Ein Hebel insbesondere
       gegen Sinti und Roma und ihre „fahrenden Tierschauen“.
       
       Noch eine Premiere: Die Androhung von Lagerhaft für „Tierquäler“, so
       geäußert von Hermann Göring im August 1933 in einer Radioansprache, dürfte
       die erste Erwähnung von Konzentrationslagern gewesen sein.
       
       Das Gesetz – seinen Schöpfern zufolge ein „Ruhmesblatt in der Geschichte
       der menschlichen Kultur“ und „für die ganze Welt vorbildlich“ – wurde von
       dieser durchaus bemerkt: In den Vereinigten Staaten erhält Adolf Hitler
       Auszeichnungen von Tierschützern. Auch andernorts zollten selbst politische
       Gegner dem Regime Respekt. Und der juristische, ja: ethische „Meilenstein“
       blieb lange gültig: Erst 1972 legte sich die Bundesrepublik ein neues
       Tierschutzgesetz zu.
       
       31 Aug 2019
       
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