# taz.de -- Kirchenasyl für blinden Syrer: Mehr als Brot, Bett und Seife
       
       > Abermals versuchten bayerische Behörden, Mheddin Saho nach Spanien
       > rückzuführen. Nun hat ihn eine evangelische Gemeinde aufgenommen.
       
 (IMG) Bild: Mheddin Saho mit seinen Gasteltern Gerhard und Gisela Zierer
       
       Berlin taz | Der 25-jährige Mheddin Saho ist in der Nacht von Mittwoch auf
       Donnerstag einer Rückführung nach Spanien entgangen. Unterstützer teilten
       mit, er sei im Kirchenasyl und dort zunächst sicher. Der blinde Syrer
       sollte aus dem niederbayerischen Rottenburg an der Laaber abgeschoben
       werden, da er mit einem spanischen Schengen-Visum eingereist war, bevor er
       in Deutschland einen Asylantrag stellte.
       
       Es sei ein Skandal, dass ein Kirchenasyl nötig sei, um einen zu 100 Prozent
       schwerbehinderten, alleinstehenden Menschen vor einer Rückführung zu
       bewahren, sagt Stephan Reichelt vom Verein Matteo Asyl, der das
       ehrenamtliche Engagement bayerischer Gemeinden und Klöster für Geflüchtete
       koordiniert. „Wenn in so einem schweren Fall nicht der Paragraf 17 der
       Dublin-Verordnung zum Tragen kommt, wann dann?“
       
       Der Paragraf erlaubt Mitgliedsstaaten, aus humanitären Gründen und in
       Härtefällen von den Zuständigkeitskriterien abzuweichen. Reichelt steht in
       Kontakt mit der evangelischen Gemeinde, die Mheddin Saho aufgenommen hat.
       Derzeit sei ein Kirchenasyl bis Ende September angedacht.
       
       Ein erster Rückführungsversuch am 22. Juli musste abgebrochen werden, als
       der Pilot sich weigerte, den panischen Mann mitzunehmen. Daraufhin wurde
       Saho in Abschiebehaft genommen. Seine Rottenburger Betreuungsfamilie Zierer
       versuchte, über die Evangelische Landeskirche und den stellvertretenden
       bayerischen Ministerpräsidenten Aiwanger von den Freien Wählern auf die
       Behörden einzuwirken. Doch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
       (BAMF) hält an der Rückführung unter der Dublin-Konvention fest.
       
       Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser sah keine rechtliche Möglichkeit, die
       bayerischen Verwaltungsrichter zu überzeugen, ihre Entscheidung zu
       überdenken. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württembergs habe die vom
       Europäischen Gerichtshof formulierten Anforderungen an Rückführungen unter
       den Schlagworten „Brot, Bett, Seife“ summiert. „Wenn das vorhanden ist, ist
       es egal, wie es sonst aussieht“, sagt Oberhäuser. Es liege im Ermessen der
       Behörden, auf die besondere Schutzbedürftigkeit eines blinden Menschen
       einzugehen oder diese zu ignorieren.
       
       Parallel zum Kirchenasyl hat Familie Zierer eine Petition an
       Bundesinnenminister Seehofer gestartet, die auch [1][auf avaaz.org
       einzusehen ist]. Nun hoffen Familie Zierer und ihre Unterstützer vor allem
       auf eine Intervention des bayerischen Landesbischofs und EKD-Vorsitzenden
       Heinrich Bedford-Strohm. Der 25-jährige Syrer hatte an der Ankaraner
       Elite-Uni METU einen Abschluss mit Bestnote gemacht und wollte an der
       Ludwig-Maximilan-Uni in München studieren. Eine Zulassung für einen
       Studienplatz im Master der English Studies hat er bereits.
       
       23 Aug 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://secure.avaaz.org/de/community_petitions/Bundesinnenminister_Stoppt_die_Abschiebung_des_blinden_Mheddin_Saho/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Oliver Kontny
       
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