# taz.de -- Gesetzentwurf zum Kohleausstieg: Wenig Zeit für viel Geld
       
       > Das Gesetz soll Strukturhilfen für die Kohleregionen regeln. Kritiker
       > bemängeln die kurze Frist für Stellungnahmen und die fehlende
       > Verbindlichkeit.
       
 (IMG) Bild: Jackerath, Nordrhein-Westfalen: Schaufel eines Braunkohlebaggers baggert im Tagebau Garzeiler
       
       Berlin taz | Die Regierung hat sich viel Zeit gelassen: Sieben Monate nach
       Veröffentlichung des [1][Abschlussberichts der Kohlekommission] hat das
       Wirtschaftsministerium den ersten Gesetzentwurf dazu vorgelegt. Doch nun
       ist plötzlich große Eile angesagt. Verbände, die sich mit dem Thema
       beschäftigen, bekamen nicht einmal 24 Stunden Zeit, sich zum Entwurf zu
       äußern: Am Mittwoch um 17.12 Uhr verschickte das Ministerium den
       54-seitigen Entwurf, am Donnerstag um 17 Uhr endete die Frist für
       Stellungnahmen.
       
       Nicht nur Kai Niebert vom Deutschen Naturschutzring reagiert empört auf
       diese kurze Zeitspanne. Auch Frederik Moch, Klimaexperte beim Deutschen
       Gewerkschaftsbund, nannte die Frist „absurd und inakzeptabel“. Das
       Wirtschaftsministerium erklärte, die kurze Frist sei „im Hinblick auf die
       Dringlichkeit des Vorhabens“ erforderlich. Auch später eingehende
       Stellungnahmen würden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
       
       Das vorgelegte Gesetz regelt die Strukturhilfen für die Regionen, die vom
       Kohleausstieg betroffen sind. Der Ausstieg selbst wird in einem separaten
       Gesetz geregelt, das noch nicht vorliegt. Das hatte im Vorfeld für Kritik
       gesorgt. Um sicherzustellen, dass die Strukturhilfen nur ausgezahlt werden,
       wenn der Ausstieg wie geplant stattfindet, ist im Entwurf festgelegt, dass
       er erst in Kraft treten kann, wenn auch das Ausstiegsgesetz verabschiedet
       wurde.
       
       Zudem werden zumindest die Zahlungen ab 2026 an die Bedingung geknüpft,
       dass zuvor Kohlekraftwerke wie geplant stillgelegt worden sind. Der
       Deutschen Umwelthilfe geht das nicht weit genug. „Geld darf von Anfang an
       nur fließen, wenn Kraftwerke stillgelegt werden“, sagte Energieexperte
       Constantin Zerger.
       
       Bis 2038 sagt der Bund den Kohleländern insgesamt 14 Milliarde Euro an
       direkten Strukturhilfen zu. Weiteres Geld soll für Verkehrswege,
       Infrastruktur, Forschungsprojekte und Bundesbehörden in den Regionen zur
       Verfügung gestellt werden. Anders als in den Eckpunkten, wo dafür 26
       Milliarden Euro in Aussicht gestellt wurden, steht im Gesetzentwurf keine
       konkrete Summe. Diese soll nach Informationen aus Regierungskreisen im
       weiteren Verfahren aber wieder eingefügt werden.
       
       22 Aug 2019
       
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