# taz.de -- Ulle Schauws über die neue 219a-Liste: „Listen können kein Ersatz sein“
       
       > Die Bundesärztekammer führt eine Liste, mit der Frauen leichter
       > Abtreibungsärzt*innen finden sollen. Grünen-Politikerin Schauws sieht
       > Schwachstellen.
       
 (IMG) Bild: Seit Monaten kämpfen Aktivist*innen und Ärzt*innen gegen Paragraf 219a
       
       taz: Frau Schauws, am vergangenen Montag hat die Bundesärztekammer eine
       Liste mit [1][Ärzt*innen, die Abtreibungen vornehmen, veröffentlicht]. Sie
       haben diese als unzureichend kritisiert. Nun haben auch das
       Gesundheitsministerium und der SPD-Politiker Karl Lauterbach gesagt, es
       müsse nachgebessert werden. Auch das haben Sie kritisiert. Warum? 
       
       Ulle Schauws: Es waren die SPD und die Union, die dieses Gesetz und damit
       die Grundlage für die Listen produziert haben. Sie haben sich unendlich
       verrenkt, um den [2][Paragrafen 219a] aufrecht zu erhalten und so
       sicherzustellen, dass Frauen die Informationen, die sie brauchen, nicht
       direkt auf den Webseiten von Ärztinnen und Ärzten finden. Jetzt mach die
       Bundesärztekammer genau das, was der Gesetzgeber ihr aufgetragen hat – und
       das Gesundheitsministerium und die SPD kritisieren das Ergebnis. Das kann
       nicht wahr sein.
       
       Auf den Listen stehen Kontaktdaten von Ärzt*innen, die in der Praxis
       gesprochenen Sprachen und die Angabe, ob medikamentöse oder operative
       Abbrüche angeboten werden. Lauterbach fordert nun vom Gesundheitsminister,
       sicherzustellen, dass es für Betroffene „deutlich mehr Information gibt“.
       Das ist doch gut, oder? 
       
       Natürlich wäre das gut. Im Gesetz, dass die SPD mit der Union gemacht hat,
       sind aber eben nur die Einrichtungen und die Methoden erwähnt. Da ist
       nirgends die Rede davon, dass etwa auch mit angegeben werden soll, bis zu
       welcher Woche Abbrüche gemacht werden. Die Verfasser des Gesetzes
       kritisieren hier die Erfüllungsgehilfen für das, was sie selbst kreiert
       haben.
       
       Sie sagen also: Dass das mit den Listen nichts wird, war abzusehen? 
       
       Auf jeden Fall. Was wir brauchen, ist eine Sicherstellung der
       Versorgungslage. Eine ungewollt Schwangere muss herausfinden, an wen sie
       sich wenden kann, wenn sie sich für eine Abtreibung entscheidet. Auf dieser
       Liste zu stehen, ist aber freiwillig. Das ist ja auch richtig. Damit sind
       es aber auch die Ärztinnen und Ärzte, die letztlich wieder unter Druck
       geraten.
       
       Warum? 
       
       Weil die Verantwortung jetzt auf sie abgewälzt wird und sie ein Problem
       haben, egal wie sie sich entscheiden. Wenn sie nicht auf die Liste gehen,
       heißt es: Dann dürft ihr euch aber auch nicht beschweren, dass es keine
       Informationen gibt. Und wenn sie auf die Liste gehen, laufen sie Gefahr, in
       den Fokus von Abtreibungsgegnern zu geraten. Sie sind ja dann auch für
       diese Leute viel leichter zu finden. Die Ärztinnen und Ärzte stehen mit dem
       Rücken zur Wand.
       
       Aber da gibt es doch einen Widerspruch, oder? Informationen sollen für
       Frauen leicht zu finden sein, für Abtreibungsgegner aber nicht. Wie soll
       das gehen? 
       
       Ich bin gar nicht grundsätzlich gegen Listen. In der aktuellen Situation
       muss man aber auch verstehen, wenn eine Ärztin nicht auf dieser Liste
       stehen will. Es ist in der Debatte über den Paragrafen 219a für Ärztinnen
       und Ärzte nicht leichter geworden, sich öffentlich dazu zu bekennen, dass
       sie Schwangerschaftsabbrüche machen. Das hat auch mit dem Duktus zu tun,
       den die CDU ganz stark gemacht hat und den wir auch in den
       Gerichtsverhandlungen sehen: Immer wieder wurden sie diskreditiert, wurde
       ihnen unterstellt, dass sie aus kommerziellen Gründen handeln. Dabei
       erfüllen sie einen gesetzlichen Auftrag.
       
       Und was wäre eine gute Lösung? 
       
       Meiner Meinung nach führt nichts an einer Abschaffung des Paragrafen 219a
       vorbei. Ärztinnen und Ärzte müssen auf ihren eigenen Webseiten
       vollumfänglich sagen dürfen, was sie machen und wie.
       
       Aber auch da wird es doch die geben, die das nicht wollen, oder? 
       
       Stimmt. Da kann man nichts machen, man kann ja niemanden zwingen. Aber es
       würden sich mehr trauen, laut und deutlich zu sagen: „Ich mache
       Schwangerschaftsabbrüche“, wenn nicht das Damoklesschwert des Strafrechts
       über ihnen hängen würde. Nur das wäre echte Rechtssicherheit. Listen zu
       haben ist nicht verkehrt, und in Städten wie Berlin und Hamburg
       funktioniert das ja gut. Es kann aber kein Ersatz sein für die dezentrale
       Information. Nur ein Zusatzangebot.
       
       2 Aug 2019
       
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