# taz.de -- Mit HIV zur Polizei: Infektion ist kein Ablehnungsgrund
       
       > Darf ein HIV-Infizierter als Polizist in Niedersachsen arbeiten? Ja, hat
       > das Verwaltungsgericht Hannover entschieden.
       
 (IMG) Bild: Polizeiakademie verhält sich „archaisch“: Anwärter bei einem Festakt zur Vereidigung
       
       Hannover taz | Die niedersächsische Polizeiakademie muss einen heute
       29-jährigen Bewerber, der sich mit HIV infiziert hat, zum Bewerbungsprozess
       zulassen. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover am Donnerstag
       entschieden. Auch wenn sich der Pressesprecher des Gerichts, Sven-Marcus
       Süllow, am Donnerstag bemühte zu betonen, dass hier nur ein Einzelfall
       verhandelt wurde, entfaltet das Urteil zumindest symbolisch darüber hinaus
       Wirkung.
       
       „Wir wissen seit 1984 von HIV und das ist der erste Fall dieser Art, der
       vor einem deutschen Gericht verhandelt wurde“, sagte Matthias Stoll von der
       Aidshilfe Niedersachsen.
       
       Ein Mensch fehlte im Verwaltungsgericht Hannover: Der Mann, über dessen
       Klage das Gericht an diesem Tag verhandelte, ließ sich durch seinen Anwalt
       Jacob Hösl vertreten. „Mein Mandant kommt heute nicht aufgrund des zu
       erwartenden Medienrummels“, sagte Hösl zu Beginn der Verhandlung.
       
       Im Oktober 2016 hatte sich sein Mandant bei der Polizeiakademie
       Niedersachsen beworben. Er wollte Polizeikommissar-Anwärter werden. Die
       Akademie schloss ihn vom Bewerbungsprozess aus, nachdem er offengelegt
       hatte, sich mit HIV infiziert zu haben. Auch ein Widerspruch blieb
       erfolglos: Die Akademie lehnte ihn in einem zweiten Bescheid Ende Februar
       2017 als Bewerber ab. Aufgrund seiner Erkrankung sei er „dienstuntauglich“.
       Am 7. März reichte er Klage beim Verwaltungsgericht Hannover ein.
       
       ## Bund und Länder uneins
       
       Tatsächlich sind sich Bund und Länder beim Umgang mit HIV-infizierten
       Menschen uneinig. Das Bundesgesundheitsministerium wirbt in einer Broschüre
       für die Entstigmatisierung von HIV. Das Bundesverteidigungsministerium hat
       Anfang 2017 beschlossen, HIV-infizierte Menschen nicht mehr vom Dienst bei
       der Bundeswehr auszuschließen. Sie können, sofern sie wirksam therapiert
       sind und einen guten Gesundheitszustand haben, Berufssoldaten werden.
       
       Bei den Landespolizeien, mit Ausnahme von Berlin und der Bundespolizei,
       werden HIV-infizierte Bewerber hingegen ausgeschlossen, sagte Anwalt Hösl
       im Gericht. Das Verhalten der Polizei sei „archaisch“, erklärte er. „Es
       gibt weltweit nicht einen dokumentierten Fall, in dem ein Polizist einen
       anderen Menschen im Dienst angesteckt hat.“
       
       Warum man HIV-infizierte Bewerber ablehne, versuchte Oberregierungsrätin
       Susanne Petersen, die die Polizeiakademie vor Gericht vertrat, so zu
       erklären: „Der Polizeiberuf ist gefährlich, man blutet.“ Dass der Kläger
       aufgrund einer medikamentösen Therapie so geringe Virenblutwerte hat, dass
       das HIV-Virus kaum noch nachzuweisen ist, beruhigte die Vertreterin der
       Polizei nicht. Der Mann könne die Tabletten ja immer noch aufhören zu
       nehmen, sagte Petersen. Auch sei unklar, ob er aufgrund seiner
       HIV-Erkrankung bis zum regulären Pensionseintrittsalter als Polizist
       arbeiten könne.
       
       Sie widersprach damit einem Gutachten, das das Verwaltungsgericht in
       Auftrag gegeben hatte. Der Gutachter des Gerichts, ein Experte für
       Immunologie an der Medizinischen Hochschule Hannover, hatte mitgeteilt,
       dass der Kläger dienstfähig sei, von ihm keine Infektionsgefahr ausgehe und
       er keine kürzere Lebenserwartung habe.
       
       Das Gutachten überzeugte auch das Gericht, das nach nur 15 Minuten
       Besprechung das Urteil verkündete. Die Polizei muss den jungen Mann zum
       Bewerbungsverfahren zulassen, sagte Richter Jens Schade und betonte, dass
       es sich hier um eine Einzelfallentscheidung handele. Einen Anspruch auf
       Schadensersatz hat der 29-Jährige nicht, weil er die für die entsprechenden
       Anträge geltenden Fristen nicht eingehalten habe.
       
       Anwalt Hösl war zufrieden, sein Mandant wolle weiterhin Polizist werden.
       „Es ist sein Traumberuf“, sagte Hösl. „Er ist Idealist und wäre ein super
       Polizist geworden.“ Ob und wann es dazu kommen wird, ist auch nach dem
       Urteil unklar. Zum einen müsste der Bewerber weitere Tests und ein
       Auswahlgespräch bei der Akademie erfolgreich durchlaufen und zum anderen
       ist das Urteil nicht rechtskräftig und die Polizeiakademie hat bereits
       angekündigt, Berufung einlegen zu wollen. „Wir gehen von einem weiteren
       Verfahren aus“, sagte Petersen nach der Urteilsverkündung.
       
       18 Jul 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nadine Wolter
       
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