# taz.de -- organspende: Mehr Spenden
       
       > Bundestag debattiert über konkurrierende Gesetzentwürfe
       
       Am Mittwoch, dem 26. Juni, debattiert der Bundestag über zwei
       konkurrierende Gesetzentwürfe zur Steigerung der Organspendenrate.
       Deutschland gehört europaweit zu den Ländern mit den wenigsten
       Organspendern. Aus diesem Grund verhandelt die Politik seit vergangenem
       Herbst über Änderungen des Transplantationsgesetzes. Der Fraktionszwang ist
       für die Abstimmung am Mittwoch aufgehoben, der Ausgang völlig offen.
       
       Der vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erarbeitete Entwurf
       beinhaltet eine Widerspruchsregelung (Opt-out): Danach gilt jede Person als
       Organ- oder Gewebespender, es sei denn, es liegt ein zu Lebzeiten erklärter
       Widerspruch vor. Zudem werden die nächsten Angehörigen befragt, ob ihnen
       ein Widerspruch des Verstorbenen bekannt ist.
       
       Dagegen wendet sich der interfraktionelle Gesetzentwurf zur „Stärkung der
       Entscheidungsbereitschaft zur Organspende“. Er sieht eine Zustimmungslösung
       (Opt-in) vor, also dass Spender*innen sich weiter aktiv zur Organspende
       bereit erklären müssen. Steigen soll die Rate vor allem infolge von
       strukturellen Veränderungen und intensivierter Aufklärung.
       
       ## Hausärzte sollen regelmäßig aufklären
       
       Dafür sollen das Sozialgesetzbuch, die Approbationsordnung für Ärzte und
       die Fahrerlaubnis-Verordnung verändert werden. Außerdem ist vorgesehen, ein
       digitales Register einzurichten, in dem sich die Spender*innen eintragen
       lassen, aber auch jederzeit ihre Erklärung widerrufen können. Hausärzte
       sollen alle zwei Jahre auf diese Möglichkeit hinweisen und regelmäßig über
       die Organspende aufklären.
       
       In 20 von 28 EU-Staaten gibt es Widerspruchslösungen. In einigen wie
       Luxemburg ist seither die Spendenrate zurückgegangen, in anderen gestiegen.
       Die politische Debatte wird von einer breiten wissenschaftlichen
       Kontroverse begleitet. So hat eine [1][Studie] von Kevin Schulte vom
       Universitätsklinikum Kiel nachgewiesen, dass der Rückgang der Organspenden
       in Deutschland auf ein Erkennungs- und Meldedefizit von möglichen
       Organspendern zurückzuführen ist. Eine Meta-[2][Studie] von Adam Arshad,
       University of Birmingham, hat festgestellt, dass es „keinen signifikanten
       Unterschied bei der Spenderate zwischen Opt-out- und Opt-in-Ländern gibt“.
       
       Als Spender infrage kommen faktisch nur Menschen, die einen Hirntod infolge
       von Hirnblutungen, -tumoren, Schlaganfällen, Hirnhautentzündungen oder
       Unfallverletzungen [3][erleiden,] und zwar im Krankenhaus, wo der Hirntod
       sachgemäß festgestellt und die Organe unmittelbar danach entnommen werden
       können: Das traf im Jahr 2018 nur auf 4.000 Menschen zu, also weniger als
       0,5 Prozent aller Sterbenden. (gre)
       
       25 Jun 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://link.springer.com/article/10.1007/s00120-019-0962-x
 (DIR) [2] https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0085253819301851
 (DIR) [3] https://www.organspende-info.de/organspende/hirntod/definition-und-ursachen.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benno Schirrmeister
 (DIR) Greta Schemmel
       
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