# taz.de -- Eilantrag gegen Insektizid abgelehnt: Karate bleibt im Einsatz
       
       > Im umstrittenen Einsatz des Insektizids „Karate Forst flüssig“ über
       > Brandenburgs Wäldern hat das Verwaltungsgericht den Eilantrag des Nabu
       > abgelehnt.
       
 (IMG) Bild: Betreten verboten: Brandenburgs Wälder nach Einsatz von „Karate Forst“
       
       Chemiekeule gegen Nonnenraupen: NaturschützerInnen, AnwohnerInnen und
       einzelne Waldbesitzer hatten gehofft, dass der Eilantrag des
       Naturschutzbunds Nabu Brandenburg doch noch zum Abbruch der umstrittenen
       Insektizidaktion südlich von Potsdam führen könne. Doch am
       Mittwochnachmittag lehnte das Verwaltungsgericht Potsdam den Antrag ab –
       aus formalen Gründen.
       
       Aufgrund einer erhöhten Population der Raupe des Nachtfalters Nonne hatte
       der Landesbetrieb Forst Brandenburg den Einsatz des chemischen
       Pflanzenschutzmittels „Karate Forst flüssig“ veranlasst. Hintergrund: Wegen
       anhaltender Trockenheit konnte sich die Nonne besonders zahlreich vermehren
       und bedrohe nun vor allem die in Brandenburg noch weitverbreiteten
       Kiefernwälder durch Kahlfraß. Die Behörde sieht den Insektizideinsatz als
       Ultima Ratio, um ein Absterben großer Waldbereiche zu verhindern.
       
       Dem widersprach der Nabu in der 30-seitigen Begründung seines Eilantrages
       und führte unter anderem auf, dass der Einsatz des Totalinsektizids auch
       zur Abtötung von Nützlingen und natürlichen Feinden der Nonne führe. Auch
       die Annahme, dass sich der Wald von dem Befall nicht erholen könne, sieht
       man bei den Naturschützern kritisch. Sowohl der Nabu als auch der BUND
       unterstützten die schon im Vorfeld stattfindenden Anwohnerproteste.
       
       Der Eilantrag hatte neben ungünstigen Wetterbedingungen zwar den Beginn der
       Aktion um einen Tag verschoben, aber bereits seit seiner Woche wird „Karate
       Forst flüssig“ per Hubschrauber versprüht. Der Landesforstbetrieb ordnete
       als Sicherheitsmaßnahmen an, die behandelten Waldgebiete 48 Stunden zu
       meiden und drei Wochen keine Früchte, Pilze oder Kräuter dort zu sammeln.
       
       ## Zwei weitere Eilverfahren
       
       Das wird nun nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam auch
       weiterhin so bleiben. Dem Antragsteller fehle es an der notwendigen
       Antragsbefugnis, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Das Gericht
       hatte bis zur endgültigen Entscheidung angeordnet, dass das Insektizid
       zumindest über Schutzgebieten nicht versprüht werden dürfe. Diese
       Zwischenverfügung „hat sich damit überholt“, so das Gericht.
       
       Allerdings sind inzwischen noch zwei weitere Eilverfahren gegen den Einsatz
       von „Karate Forst Flüssig“ anhängig, über die das Potsdamer Gericht
       entscheiden muss: Ein weiterer vom Nabu und einer vom
       Landschaftsförderverein Nuthe-Nieplitz-Niederung als Eigentümer eines
       Waldgrundstücks. Viel Zeit bleibt nicht mehr: Ende Mai soll der Einsatz
       abgeschlossen sein.
       
       15 May 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Manuela Heim
       
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