# taz.de -- Kommentar Homophobie im Fußball: Ein verhängnisvolles Urteil
       
       > Das sächsische Sportgericht sieht eine herabwürdigende Frage nach dem
       > Schwulsein eines Spielers als „fußballtypisch“ an. Eine fatale
       > Begründung.
       
 (IMG) Bild: Umarmungen unter Männern sind beim Fußball Alltag. Homofeindlichkeit leider auch
       
       Eine leider nicht seltene Szene im Männer-Amateurfußball: 7. Liga, Dezember
       2018, der Rote Stern Leipzig (RSL) ist beim SV Naunhof 1920 zu Gast. Als
       ein RSL-Spieler während der Manndeckung einem Naunhof-Spieler nah kommt,
       wird dieser auf herabwürdigende Weise gefragt, ob er schwul sei und
       anschließend als „Schwuchtel“ und „Arschficker“ beleidigt. Der Rote Stern
       Leipzig berichtet dies [1][gegenüber dem Online-Portal Belltower.News] und
       reicht beim Sportgericht Beschwerde ein.
       
       Das Sächsische Sportgericht meint dazu: Die Frage nach dem Schwulsein sei
       „gerade noch als fußballtypisch anzusehen“ und stelle „kein
       tatbestandsrelevantes, sportwidriges Verhalten dar“. So wird ein Urteil vom
       10. März 2019 begründet, das der taz vorliegt. Da die anderen Äußerungen
       vom Spieler bestritten werden, wird das Verfahren „wegen
       Unverhältnismäßigkeit der Verfahrensfortsetzung eingestellt.“
       
       Diese Urteilsbegründung ist ein fatales Signal. Sie zeigt erneut, dass die
       Grammatik des Männerfußballs von einer Abwertung von Weiblichkeit und
       Nicht-Heterosexualität durchzogen ist. Und sie zeigt erneut, dass Hass auf
       Homo- und Bisexuelle im Fußball, insbesondere im Amateurbereich, häufig
       nicht ernst genommen wird.
       
       Der aktuelle Fall ist sogar besonders problematisch. Eigentlich lässt die
       extreme Assoziation von Fußball und Männlichkeit fast jedes Verhalten als
       männlich erscheinen, zeigt die Kulturwissenschaftlerin Almut Sülzle in
       einer Studie zum Thema. Umarmungen und Berührungen zwischen Männern gelten
       auf dem Fußballplatz und auch im Fanblock als vollkommen
       selbstverständlich.
       
       Wer sich also in einer intensiven Kontaktsportart von Berührungen anderer
       gestört fühlt, sollte nicht nur überlegen, ob er die passende Sportart
       betreibt, sondern auch einmal überlegen, woher diese Sorge kommt. Hier wäre
       tatsächlich einmal der Begriff Homophobie passend, dessen analytischer
       Gehalt sonst eher als gering zu bewerten ist.
       
       Wenn so ein Vorfall dann vom Sportgericht in dieser Weise relativiert wird,
       kann dies verhängnisvolle Folgen haben. Der Fall zeigt exemplarisch eine
       mangelnde Sensibilisierung von Spielern, Schiedsrichtern und Funktionären.
       Er verweist auf eine Fußballkultur, die nur extrem limitierte Vorstellungen
       von Sexualität und Geschlecht akzeptiert. Darauf, dass schwule und
       bisexuelle Spieler noch immer versteckt und in Angst vor der Entdeckung
       leben sowie LGBT-Personen in den Fanszenen weiterhin marginalisiert sind.
       Die aktuelle Urteilsbegründung ist dafür natürlich nicht alleine
       verantwortlich. Sie ist allerdings ein Baustein gegen eine progressive
       Entwicklung.
       
       30 Apr 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.belltower.news/homofeindlichkeit-im-fussball-bist-du-schwul-oder-was-ist-fuer-das-sportgericht-in-sachsen-fussballtypisch-84459/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Frederik Schindler
       
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