# taz.de -- Kein gewöhnliches KPD-Mitglied: Die neuen Akten des Gestapo-Verräters
       
       > KPD-Mitglied Alfons Pannek war einer der einflussreichsten Mitarbeiter
       > der Hamburger Gestapo. Nun sind neue Quellen zu Panneks Werdegang
       > aufgetaucht.
       
 (IMG) Bild: Schickte Dutzende in den Tod: Alfons Pannek
       
       Hamburg taz | 1942 glaubten die meisten Deutschen noch an den Sieg. In
       Hamburg gab es einen kleinen Kreis eingefleischter Kommunisten, die es
       besser wussten. Sie hatten valide Informationen aus dem Ausland, vor allem
       der Sowjetunion. Sie analysierten die militärische und wirtschaftliche
       Stärke des „Dritten Reichs“, verglichen diese mit der geballten Macht der
       Gegner in West und Ost und gelangten zu dem Schluss: Die Niederlage
       Deutschlands ist ausgemacht.
       
       Darauf wollten sie sich vorbereiten. Sie gründeten geheime Zellen aus
       Gleichgesinnten in Betrieben wie der Werft Blohm & Voss. Wenn die Rote
       Armee in Hamburg einmarschieren würde, wollten sie der Ansprechpartner
       sein. „Nach Hitler kommen wir“, war ihre Überzeugung. Bernhard Bästlein,
       Robert Abshagen, Franz Jacob, Oskar Reincke sind die Namen führender
       Gestalten dieser wenig bekannten Widerstandsgruppe.
       
       Zu ihrem Kreis gehörte auch ein Mann mit ausgewiesener Biographie:
       KPD-Mitglied seit den 1920er-Jahren, Emigrant in den Jahren nach 1933,
       Spanienkämpfer, von den Nationalsozialisten zeitweise ins Zuchthaus
       gesteckt. Sein Name: Alfons Pannek. Er betrieb eine Leihbücherei in
       Hoheluft, seine Geliebte leitete in Eimsbüttel eine Wäscherei, ein
       wichtiger geheimer Treffpunkt des kommunistischen Kreises. Das Problem:
       Pannek war nicht echt. Er war ein Spion der Gestapo, ein „V-Mann“, wie man
       solche Mitarbeiter im Reichssicherheitshauptamt nannte.
       
       In der Geschichtsschreibung ist „Vertrauens-Mann“ Alfons Pannek nicht
       unbekannt. Seine Taten ab 1942 sind gut dokumentiert. In der Endphase des
       „Dritten Reichs“ war er einer der einflussreichsten Mitarbeiter der
       Hamburger Gestapo. Er brachte Dutzenden Menschen den Tod.
       
       ## Strafakten aus dem Keller
       
       Jetzt sind bislang unbekannte Quellen zu Panneks Werdegang vor 1942
       aufgetaucht: die Akte seines Verfahrens vor dem Hanseatischen
       Oberlandesgericht (OLG) mit Originalschriftstücken, die sich auf die Zeit
       bis 1941 beziehen. Sie ist eine von 460 Strafakten aus der NS-Zeit, die im
       Hamburgischen Staatsarchiv neu entdeckt wurden.
       
       Der Autor dieser Zeilen hatte im Herbst 2017 das Staatsarchiv nach
       möglichen Beständen des OLG aus der Zeit des „Dritten Reichs“ gefragt. Nach
       einigem Hin und Her bekannten die Verantwortlichen: Im Keller lagern „fünf
       Meter Strafakten des OLG“ aus den Jahren 1933 bis 45. Diese Dokumente seien
       „unbearbeitet“, „nicht erfasst“. Die Zeit gab neulich einen ersten Einblick
       in den Aktenfund. Einer der interessantesten Einzelfälle ist der von Alfons
       Pannek, der hier erstmals vorgestellt wird.
       
       Der 1907 geborene Landarbeiter und Maurer engagierte sich in den Kämpfen am
       Ende der Weimarer Republik auf Seiten der KPD. Aber er war von vornherein
       kein ganz gewöhnliches Parteimitglied, wie aus der Anklage der
       Staatsanwaltschaft und dem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts
       gegen ihn hervorgeht. Beide Dokumente sind in der Akte überliefert.
       
       Pannek sei ein Mann für spezielle Aufgaben gewesen. Er habe Sprengstoff
       besorgt, habe die bei Kommunisten verhasste SPD ausspioniert, indem er
       Sozialdemokraten bewog, „über interne Angelegenheiten ihrer Partei“ zu
       sprechen. Ab 1931 habe Pannek auch den „Polizeizersetzungsapparat“ der KPD
       geleitet.
       
       ## Im spanischen Bürgerkrieg
       
       Ziel dieser Einheit sei es gewesen, in den Reihen der Polizei
       Vertrauensleute für die Kommunisten zu finden. Nach der Machtübernahme
       durch die Regierung der nationalen Erhebung sei Pannek „in die Tschechei“
       geflohen. Dort habe er in der Abteilung „Agitation und Propaganda“ der
       emigrierten deutschen Kommunisten gearbeitet.
       
       1937 sei er dann von Prag in den Bürgerkrieg nach Spanien gezogen, wo er
       „auf rotspanischer Seite“ gekämpft habe. Dort sei er politischer Kommissar
       der 11. Internationalen Brigade geworden, im Range eines Leutnants. Als
       solcher habe er für die Absetzung des unpopulären Anführers der Brigade
       gesorgt, habe selbst das militärische Kommando übernommen und die Truppe in
       den Kämpfen bei der Stadt Ternel angeführt.
       
       Nach einer Verwundung sei er 1938 nach Prag zurückgekehrt. Nach dem
       deutschen Einmarsch sei Pannek dort im März 1939 festgenommen und nach
       Hamburg überstellt worden.
       
       Netzwerke von Kommunisten und Sozialdemokraten zu zerschlagen, war ein
       zentrales Ziel der nationalsozialistischen Polizei und Justiz in den Jahren
       bis zum Beginn des Krieges. Das schlägt sich eindrücklich in den entdeckten
       OLG-Akten nieder. In dem Bestand sind etwa mehrere „Schutzhaftbefehle“
       gegen Gewerkschaftsmitglieder enthalten, auf denen die Unterschrift von
       Bruno Streckenbach prangt, bis 1939 Hamburger Gestapochef und danach
       SS-Massenmörder in Polen und der Sowjetunion.
       
       ## Rekrutierung als Gestapo-Spion
       
       Am 25. Juli 1941 verurteilt das Hanseatische Oberlandesgericht Pannek wegen
       Vorbereitung zum Hochverrat zu sechs Jahren Zuchthaus. Aber die
       Urteilsbegründung hat merkwürdige Beiklänge. Der Angeklagte habe erkannt,
       dass sein Weg „falsch“ gewesen sei, steht da. Er habe erkennen lassen, dass
       er bereit sei, „zum Aufbau einer neuen Ordnung“ beizutragen. Im Übrigen
       habe er im spanischen Bürgerkrieg „die Schattenseiten des Kommunismus“
       kennengelernt. Und: Er habe dort beobachtet, „wie die Juden überall im
       trüben fischen und sich bereichern.“
       
       Sein ausführlich geschilderter Werdegang liest sich fast wie eine
       Bewerbung: Pannek hat eine gegnerische Partei ausgehorcht, hat auf
       Polizisten eingewirkt und ist geübt im Umgang mit Sprengstoff und Waffen.
       Er ist ein Mann, den man brauchen kann.
       
       Nun beginnt das brisanteste Kapitel der Akte Pannek: der bürokratische
       Prozess seiner Strafverschonung und Rekrutierung als Gestapo-Agent.„Ich
       beabsichtige, Pannek als V-Mann einzusetzen und bitte, die Strafhaft
       vorläufig zu unterbrechen“, schreibt ein Hamburger Gestapo-Beamter an den
       „Herrn Generalstaatsanwalt“. Das Schreiben vom 18. August 1941 trägt den
       roten Stempel „Geheim!“.
       
       „Pannek hat seine Zuverlässigkeit bereits unter Beweis gestellt. Er ist
       während seiner Schutz- und U-Haft mit verschiedenen Funktionären der
       KPD-Abschnittsleitung Nord zusammengelegt worden. Er hatte den Auftrag, in
       Erfahrung zu bringen, welche Tätigkeit diese Leute ausgeübt haben. In
       mehreren Fällen konnte Pannek wichtige Hinweise geben, die wesentlich zur
       Aufklärung (…) beigetragen und die ganze Sache richtig ins Rollen gebracht
       haben.“
       
       ## Auftrag in Kopenhagen
       
       Die Gestapo möchte Pannek ins von Deutschland besetzte Kopenhagen schicken.
       Dort würden deutsche Kommunisten Flugblätter an Soldaten verteilen mit der
       Aufforderung, „nicht gegen Russland zu kämpfen.“ Eine Verwendung von Pannek
       als Vertrauens-Mann sei „aus staatspolizeilichen Gründen dringend
       erwünscht“. Von diesem Plan sei dem Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof
       schon am 18. 12. 1940, also vor seiner Verurteilung, berichtet worden. Die
       Gestapo bitte nun darum, die Haft „sofort für 6 Monate zu unterbrechen.“
       
       Der zuständige Hamburger Staatsanwalt, Wilhelm Stegemann, will sich
       absichern. Er hat schon Todesstrafen für Kommunisten gefordert und
       durchgesetzt. Er möchte nicht für das Entweichen eines verurteilten
       Kommunisten verantwortlich sein. Am 15. September schreibt Stegemann an das
       Reichssicherheitshauptamt (RSHA) in Berlin und fragt, ob dort eine
       Strafunterbrechung für Alfons Pannek befürwortet werde. Seine reguläre
       Strafe ende erst am 25. 4. 1945.
       
       Am 3. November 1941 geht bei der Hamburger Staatsanwaltschaft die Antwort
       von SS-Sturmbannführer Richard Panzinger, Leiter der Amtsgruppe
       „Gegnerbekämpfung“ im RSHA ein: „Nach eingehender Überprüfung der
       Verwendungsmöglichkeiten des Pannek als V-Mann befürworte ich den Antrag
       der Staatspolizeileitstelle Hamburg auf Strafunterbrechung für denselben.“
       
       Auch aus dem Reichsjustizministerium kommt ein befürwortendes Schreiben vom
       Leiter der Abteilung Strafrechtspflege im Reichsjustizministerium, Wilhelm
       Crohne, verbunden mit einem dringenden Rat: Die Haftentlassung solle „in
       der Anstalt nicht bekannt werden.“ Es solle die Verlegung des Pannek in ein
       anderes Zuchthaus vorgetäuscht werden.
       
       ## „bewährt sich bestens“
       
       So geschieht es und Pannek macht sich als V-Mann gut. Als die
       „Strafunterbrechung“ sich dem Ende neigt, schreibt die Hamburger Gestapo an
       Staatsanwalt Stegemann: „Zwischenzeitlich ist gegen Pannek hier
       Nachteiliges nicht bekannt geworden. In seiner Tätigkeit für uns bewährt er
       sich bestens. Er zeigt große Regsamkeit und ist auch sonst durchaus
       brauchbar. Die mit ihm arbeitende Dienststelle ist sehr zufrieden und
       Pannek ist dort zur Zeit unentbehrlich. Seine politische Zuverlässigkeit
       wird bejaht.“
       
       Stegemann notiert am 10. 5. 1943 handschriftlich: „keine Bedenken“. Panneks
       Strafe wird nun vollständig zur Bewährung ausgesetzt. Bewährungsfrist: 31.
       5. 1946.
       
       „V-Männer sind die eigentlichen Träger des Kampfes gegen die marxistischen
       Organisationen“, schrieb Reinhard Heydrich, bis zu seiner Ermordung 1942
       Chef des RSHA und zentraler Planer des Holocaust. Heydrich war überzeugt,
       dass V-Männer für die Ausschaltung linker Widerstandsgruppen noch
       effektiver seien als „verschärfte Vernehmungen“, das Nazi-Wort für Folter.
       
       Der Hamburger Vertrauens-Mann Pannek liefert seinen Gestapo-Vorgesetzten ab
       1942 wertvolle Hinweise. Sie führen zur Festnahme zahlreicher Mitglieder
       der kommunistischen Bästlein-Gruppe, die dann vor Gericht gestellt und
       entweder zum Tode oder zu Zuchthausstrafen verurteilt wurden.
       
       ## Kurzerhand gehängt
       
       Ende 1943 hilft Pannek bei der Ergreifung des Ehepaars Gustav und Elisabeth
       Bruhn. Gegen das Ehepaar und die beiden weiteren Gesinnungsgenossen Hans
       Hornberger und Kurt Schill läuft ein „ordentliches“ Ermittlungsverfahren
       der Hamburger Staatsanwaltschaft. Noch bevor es zu einer
       Gerichtsverhandlung kommt, werden die vier auf Grund eines
       außerordentlichen Befehls des Reichsführers SS Heinrich Himmler am 14.
       Februar 1944 ins KZ Neuengamme gebracht und dort am selben Tag erhängt.
       
       Zu diesem Vorgang findet sich in den neu entdeckten OLG-Akten ein
       erschütterndes Dokument der Staatsanwaltschaft. Es trägt den Stempel
       „Geheime Reichssache“ und ist auf den 8. Mai 1944 datiert. Die Ermordung
       der vier Beschuldigten hätte einen Staatsanwalt sogar im NS-Staat erzürnen
       können. In einem normalem Staat hätte der Fall sofort ein
       Ermittlungsverfahren wegen vierfachen Mordes ausgelöst.
       
       Aber was schreibt der Hamburger Staatsanwalt dazu? Ihn interessiert der
       Vorgang nur insoweit, als er die „Hingerichteten“ noch als Zeugen in
       weiteren Verfahren hätte gebrauchen können. Er teilt dem Oberreichsanwalt
       in Berlin mit, dass „die durch die Geheime Staatspolizei durchgeführte
       Exekution der Beschuldigten Eheleute Bruhn, Hornberger und Schill die
       Durchführung der an mich abgegebenen Strafsachen … nicht beeinträchtigt
       hat.“
       
       „Von den Hingerichteten war nur Hornberger in der Anklage Nr. 2. … als
       Zeuge benannt. Sein Fehlen beeinflußte weder den Schuldspruch noch die
       Strafhöhe bei den einzelnen Beschuldigten. Hinsichtlich der noch nicht
       angeklagten Flüchtigen aus der Sache … werden die Hingerichteten nicht als
       Zeugen benötigt. Gez. S.“
       
       ## Menschen in den Tod geschickt
       
       Der Staatsanwalt hat seinen Nachnamen abgekürzt. Diese „Geheime
       Reichssache“, die eine nachträgliche Zustimmung zum vierfachen Mord
       darstellt, wollte er offenbar nicht mit seinem vollständigen Namen
       unterschreiben.
       
       Am Ursprung dieser Mordaktion steht der „Vertrauens-Mann“ Alfons Pannek.
       Bis April 1945 schickte er Menschen in den Tod, die von seinen
       Vorgesetzten bei der Gestapo Hamburg als „besonders gefährliche
       Staatsfeinde“ eingestuft wurden.
       
       Der Gestapo-Spion und frühere Kommunist wurde nach dem Zusammenbruch der
       nationalsozialistischen Herrschaft zwar vor Gericht gestellt und zu 12
       Jahren Zuchthaus verurteilt wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.
       Aber verbüßen musste er die Strafe nicht. Er kam ebenso rasch wieder frei
       wie sein ehemaliger direkter Vorgesetzter bei der Hamburger Gestapo.
       Staatsanwalt Wilhelm Stegemann, der die mörderische V-Mann-Tätigkeit
       Panneks bewilligt und gedeckt hatte, musste sich nach dem Krieg nie vor
       Gericht verantworten.
       
       14 May 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Stefan Buchen
       
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 (DIR) Drittes Reich
 (DIR) Schwerpunkt Nationalsozialismus
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 (DIR) Gestapo
 (DIR) Gestapo
       
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