# taz.de -- Zum Jubiläum der Universität Hamburg: Die Kraft der Mitbestimmung
       
       > Die Uni Hamburg ist 100 Jahre alt. Seit 50 Jahren wird sie von allen
       > Gruppen der Hochschule geführt: ein Erfolgsmodell. Ein Gastbeitrag.
       
 (IMG) Bild: Durften noch nicht mitzubestimmen: Student*innen in einem Hörsaal der Uni Hamburg im Jahr 1956
       
       Hamburg taz | Die Universität und die Stadt Hamburg feiern die Gründung der
       Universität vor 100 Jahren. Denkwürdig ist allerdings auch, dass die
       Bürgerschaft vor 50 Jahren ein neues Universitätsgesetz beschloss, das den
       Übergang von der traditionellen Ordinarienuniversität zur reformierten
       Gruppenuniversität einleitete.
       
       In der Ordinarienuniversität lag die Selbstverwaltung allein in den Händen
       der als Fachvertreter berufenen Professoren. Das Universitätsgesetz von
       1969 sah dagegen eine Vertretung aller Universitätsmitglieder in den
       Selbstverwaltungsgremien vor. Das Rektorat sah dies als Anlass, das 50.
       Jubiläum nicht zu feiern, weil es die deutsche Universitätstradition und
       die Wissenschaftsfreiheit gefährdet sah.
       
       Nach dem totalitären Zugriff des nationalsozialistischen Zentralstaates auf
       die Universitäten und dem Zusammenbruch des NS-Regimes knüpften die
       Universitäten beim Wiederaufbau in den Ländern an die deutsche
       Universitätstradition an. Die in der Weimarer Zeit geltenden Satzungen
       wurden wieder angewandt. Die Länder verzichteten nach den
       nationalsozialistischen Staatseingriffen auf staatliche Regulierungen. Ihre
       Behörden übernahmen zwar Verwaltungsaufgaben für die Universitäten, alle
       akademischen Fragen wurden aber der Selbstverwaltung überlassen.
       
       Doch mit dem schnellen Wachstum in der Nachkriegszeit, der steigenden Zahl
       der Studierenden, der unkoordinierten Ausbreitung von
       Zulassungsbeschränkungen und der wachsenden Bedeutung von Forschung und
       wissenschaftlicher Ausbildung für die Gesellschaft forderten zahlreiche
       Gutachten, aber auch Empfehlungen des Wissenschaftsrates und der
       Westdeutschen Rektorenkonferenz strukturelle Änderungen.
       
       Hessen und Hamburg, später auch andere Länder, beschlossen darum, das
       Hochschulrecht gesetzlich neu zu regeln. Im Vordergrund der Reform standen
       eine Stärkung der Hochschulleitung durch längere Amtszeiten, eine
       Angleichung der Rechtsstellung des zunehmend differenzierten und stark
       gewachsenen Lehrkörpers, eine staatliche Kontrolle von
       Zulassungsbeschränkungen, die Gliederung der Universitäten und die
       Verbindung von akademischer Selbstverwaltung und staatlicher
       Hochschulverwaltung. Diese Forderungen waren in den 1960er-Jahren im
       Grundsatz unstrittig.
       
       Als die studentischen Unruhen Ende der 1960er-Jahre die im Wiederaufbau
       entwickelten Strukturen und Machtverhältnisse in Frage stellten, kam die
       Forderung hinzu, die Studierenden an der Selbstverwaltung zu beteiligen.
       Vor allem die Ablösung jährlich wechselnder Rektoren durch eine Leitung mit
       längerer Amtszeit erforderte eine breitere Legitimation und begründete die
       Erwartung körperschaftlicher Mitbestimmung aller Universitätsmitglieder.
       
       Die Lehrenden, die Studierenden, die wissenschaftlich Mitarbeitenden und
       die sonstigen Bediensteten sollten durch gewählte Vertreter in den
       Selbstverwaltungsgremien mitwirken. Das Prinzip war weniger strittig,
       heftig gerungen wurde jedoch um das Zahlenverhältnis der Gruppen in den
       Gremien. Die Positionen reichten von der Drittelparität oder Viertelparität
       bis zu der von der Westdeutschen Rektorenkonferenz entwickelten
       „Qualitativen Repräsentation“, die den Hochschullehrern eine klare Mehrheit
       garantieren wollte.
       
       Das von der Bürgerschaft am 25. April 1969 beschlossene Universitätsgesetz
       löste diese Forderung so ein, dass es im Senat sieben Professoren und vier
       Dozenten vorsah, denen vier wissenschaftliche Assistenten und vier
       Studenten gegenüberstanden. Zwei von Personalräten gewählte Mitarbeiter
       waren nur mit beratender Stimme vertreten. Stimmrecht hatten auch der
       Präsident und ein Professor als Vizepräsident. Sie wurden vom Konzil
       gewählt, dem 39 Professoren, 20 Dozenten, 20 wissenschaftliche Assistenten,
       38 Studenten und zwei Vorsitzende des Asta angehörten.
       
       Auch zehn von Personalräten gewählte sonstige Mitarbeiter waren im Konzil
       wegen seiner nicht wissenschaftsbezogenen Kompetenzen stimmberechtigt. Das
       Gesetz sah die Leitung der Universität durch einen Präsidenten mit einer
       Amtszeit von sechs bis neun Jahren vor, eine von ihm geleitete
       Einheitsverwaltung sowie die Gliederung in Fachbereiche.
       
       Die Vertretung der Mitglieder der Universität in den
       Selbstverwaltungsgremien wurde später auch in allen anderen Bundesländern
       eingeführt. Eine Grundgesetzänderung gab dem Bund das Recht, durch ein
       Rahmengesetz Grundsätze des Hochschulrechts zu regeln. Erbitterte
       Auseinandersetzungen um die Ausgestaltung der Gruppenvertretung entschied
       schließlich ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1973, das
       die Mitbestimmung aller Gruppen in den Gremien als mit der Garantie der
       Wissenschaftsfreiheit vereinbar ansah, für wissenschaftsbezogene
       Entscheidungen aber eine Mehrheit der Professoren forderte. Diese
       Grundsätze wurden durch ein Hochschulrahmengesetz konkretisiert, dem der
       Bundesrat 1976 nach einem langen Vermittlungsverfahren zustimmte.
       
       In Verbindung mit dem Erfordernis einer Hochschullehrermehrheit war die
       Gruppenuniversität nun das gemeinsame Merkmal einer reformierten
       Hochschulstruktur. Nachdem das Bundesverfassungsgericht 1977 die im
       Hamburgischen Universitätsgesetz von 1969 gebildete Gruppe der Dozenten als
       nicht hinreichend homogen angesehen und damit nur teilweise der Gesamtheit
       der Hochschullehrer zugerechnet hatte, garantierte auch das Hamburgische
       Hochschulgesetz vom 22. April 1978 eine Professorenmehrheit.
       
       ## Sinnvolles Prinzip
       
       Als nach einer Föderalismusreform die Rahmenkompetenz des Bundes
       abgeschafft wurde, blieb in allen Ländern das Prinzip der
       Gruppenrepräsentation unangetastet. Auch heute noch sind alle staatlichen
       Hochschulen in Deutschland Gruppenuniversitäten.
       
       Blickt man auf die Entwicklung in den folgenden 50 Jahren, erweist sich
       dieses Prinzip durchaus als sinnvoll. Trotz aller Kassandrarufe, die
       Mitbestimmung mache die Selbstverwaltung entscheidungsunfähig und
       schwerfällig, sei ineffizient und wissenschaftsfeindlich, haben die
       Hochschulen in Hamburg das Gegenteil bewiesen. In kaum einem anderen Land
       weisen die von den Gremien gewählten Leitungen vergleichbar lange
       Amtszeiten auf.
       
       Der einzige Fall eines erzwungenen Rücktritts nach nur dreijähriger
       Amtszeit ist auf ein Wahlverfahren zurückzuführen, in dem der
       Wissenschaftssenator im evidenten Widerspruch zu der gesetzlichen Regelung
       einen Personalberater eingeschaltet und in Kollaboration mit einem
       überwiegend extern besetzten Hochschulrat der Universität eine Leitung
       vermittelt hat, die sich als so kooperations- und kommunikationsunfähig
       erwies, dass nahezu alle Professoren und Dekane nach kurzer Amtszeit die
       Zusammenarbeit verweigerten.
       
       ## Ruhig auch in unruhigen Zeiten
       
       In allen anderen Fällen führte die breite Legitimation der Hochschulleitung
       dazu, dass diese die volle Amtszeit wahrnahmen und auch schwierige
       Entscheidungen treffen und umsetzen konnte. Sogar in der Zeit heftigster
       Studentenunruhen galt die Universität Hamburg als eine eher ruhige und
       arbeitsame Universität, die international große Anerkennung genoss, der
       Studienreform innovative Impulse gab und in der Forschung neue Wege ging.
       
       Als die Universität zwischen 1995 und 2006 insgesamt ein Viertel ihrer
       Stellen und Mittel einsparen und damit zehn Jahre lang jede zweite frei
       werdende Stelle streichen musste, waren ihre Kollegialgremien in der Lage,
       die erforderlichen Prioritätsentscheidungen autonom zu treffen und
       umzusetzen. In diesem Zeitraum gehörte die Universität Hamburg zu den
       erfolgreichsten Hochschulen bei der Einwerbung neuer
       Sonderforschungsbereiche, Forschergruppen, Graduiertenkollegs und
       International Max Planck Research Schools.
       
       Im Verbund Norddeutscher Universitäten entwickelte sie ein wegweisendes
       Verfahren vergleichender Evaluation von Studiengängen und mit Unterstützung
       der Volkswagen-Stiftung führte sie das größte Projekt systemischer
       Universitätsentwicklung in Deutschland durch.
       
       ## Hilfreiche Mitbestimmung
       
       Zahlreiche Beispiele aus allen Hamburger Hochschulen zeigen, dass
       Mitbestimmung notwendige Entscheidungen nicht blockiert, sondern ihre oft
       schwierige Umsetzung häufig erst möglich macht. Das gute Funktionieren
       einer Gruppenuniversität ist keine Hamburger Besonderheit. Ein Vergleich
       aller deutschen Universitäten in der Zeit der Ordinarienuniversität bis
       Ende der 1960er-Jahre bis heute zeigt eine beeindruckende Effizienz- und
       Leistungssteigerung. Die Ausstattung der Hochschulen mit Geld, Gebäuden,
       Geräten und Personal wurde nur in den 1970er-Jahren in etwa parallel zum
       Wachstum der Studierendenzahl erhöht. Seit den 1980er-Jahren
       verschlechterte sie sich stetig im Widerspruch zu wachsenden Anforderungen.
       
       Bildeten die Hochschulen zu Beginn der 1970er-Jahre etwa zehn Prozent eines
       Jahrgangs wissenschaftlich aus, erwirbt heute mehr als die Hälfte aller
       jungen Menschen ihre berufliche Qualifikation nicht mehr in der
       betrieblichen oder dualen Ausbildung, sondern an den Hochschulen. Den
       Fachkräftebedarf decken weiter zunehmend die Hochschulen, ohne dass sie
       entsprechend ausgestattet werden.
       
       ## Universitätsgeschichte gestaltet
       
       Studierten an den Ordinarienuniversitäten bis 1970 maximal 400.000
       Studierende, sind es an den Gruppenuniversitäten fast heute zwei Millionen.
       Die Zahl der ersten Studienabschlüsse pro Jahr ist in dieser Zeit von
       maximal 50.000 auf fast 300.000 gestiegen, die der Promotionen von etwa
       10.000 auf knapp 30.000, während die Zahl der Professuren nur von 20.000
       auf 25.000 stieg, die des sonstigen wissenschaftlichen Personals nur von
       etwa 70.000 auf 100.000.
       
       Viele weitere Indikatoren belegen diese Entwicklung. Warb die
       Ordinarienuniversität etwa zehn Prozent ihrer Forschungsmittel als
       Drittmittel ein, sind es heute an den Gruppenuniversitäten mindestens 30,
       häufig 50 Prozent. Somit ist die Gruppenuniversität besser als ihre
       Kritiker befürchteten. Nicht nur mit der Universitätsgründung vor 100
       Jahren, sondern auch mit der Reform der Ordinarienuniversität vor 50 Jahren
       hat die Hamburgische Bürgerschaft Universitätsgeschichte gestaltet.
       
       7 May 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jürgen Lüthje
       
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