# taz.de -- Amtsarzt über Massenuntersuchung: „So etwas gab es noch nie“
       
       > Das Saarbrücker Gesundheitsamt muss in kürzester Zeit über 90
       > Krankschreibungen aus der örtlichen Feuerwehr prüfen. Amtsarzt Frank
       > Kuhn-Dietz über den Fall.
       
 (IMG) Bild: Die Kleidung bleibt heute im Schrank: Über 90 Saarbrückener Feuerwehrleute müssen zum Amtsarzt
       
       In Saarbrücken hat sich ein skuriler Fall zugetragen: Als bekannt wurde,
       dass der umstrittene Feuerwehrchef Joseph Schun in den Dienst zurückkehren
       soll, meldeten sich über 90 Beamt*innen krank. Das Oberverwaltungsgerichts
       ordnete an, dass diese Feuerwehrleute zur amtsärztlichen Untersuchung
       mussten, da der dringende Verdacht von Vorspielung falscher Tatsachen
       vorliege. Das Gericht hatte eigentlich eine Frist bis Dienstag, 12 Uhr
       gesetzt. Von den vier Amtsärzt*innen ist eine erkrankt, sodass nur drei
       Personen die Begutachtungen durchführen können. Einer davon ist Dr. Frank
       Kuhn-Dietz, der sich von der gerichtlichen Vorgabe keinesfalls stressen
       lässt. 
       
       taz.de: Herr Kuhn-Dietz, Sie hatten also bis um 12 Uhr Zeit, gemeinsam mit
       Ihren Kolleg*innen die Arbeitsunfähigkeit der über 90 Feuerwehrleute zu
       prüfen. War die Vorgabe überhaupt realistisch gesetzt? 
       
       Frank Kuhn-Dietz: Nein, das war in keinster Weise realistisch. Wir sind zu
       dritt und eine Begutachtung eines Feuerwehrbeamten auf eventuelle
       psychische Probleme dauert mindestens 30, eher 45 Minuten, teilweise 60
       Minuten. Wir sind gestern zu dritt in der Lage gewesen, 25 Begutachtungen
       durchzuführen und machen heute genau so weiter. Bis heute Mittag werden wir
       dann auf etwa 36 untersuchte Personen kommen. Das werden wir dann genau so
       der Landeshauptstadt Saarbrücken mitteilen, den Auftrag haben wir ja von
       dort. Es wird dann wahrscheinlich mindestens bis Donnerstag dauern, eher
       noch in die nächste Woche hinein, bis wir alle Personen begutachtet haben.
       
       Was halten Sie denn von der Anordnung des Verwaltungsgerichts? 
       
       Es steht mir nicht zu, das zu beurteilen. Da müssen Sie sich an Frau
       Messinger wenden. Das ist die entsprechende Amtsleiterin von der
       Landeshauptstadt Saarbrücken beim Personalamt. Sie hat den Auftrag, also
       den Beschluss des Gerichts, bekommen und an uns weiter gegeben. Wir sind
       für die Feuerwehrbeamten in gesundheitlicher Hinsicht verantwortlich.
       Beamtenrechtlich ist das dann also vollkommen klar für uns, dass wir das
       machen.
       
       Wie gehen Sie generell vor, wenn Sie die Arbeitsunfähigkeit einer Person
       überprüfen? 
       
       Wir laden die Personen im Stundentakt ein. Dann wird exploriert und es wird
       sich alles angehört. Am Ende wird dann ein entsprechendes Resultat von uns
       festgehalten. Wir werden dann wahrscheinlich morgen vormittag die ersten
       Sachen schreiben lassen und das an die Landeshauptstadt schicken.
       
       Und was haben Sie bisher entschieden? Sind die Feuerwehrleute
       arbeitsunfähig? 
       
       Darüber darf ich keine Auskunft geben.
       
       Ist man auch arbeitsunfähig, wenn eine psychische Belastung vorliegt, wenn
       also, wie in diesem Fall der Chef so einen psychischen Druck ausübt, dass
       man sich krank schreibt, nur weil er zurück in die Dienststelle kehrt? 
       
       Natürlich, psychisch krank ist auch krank. Ob das eine körperliche
       Erkrankung ist oder eine psychische, das ist vollkommen gleichwertig.
       
       Hatten Sie schon einmal einen Fall wie diesen? 
       
       So etwas gab es noch nie. Das ist für uns absolutes Neuland und ich bin
       seit über 30 Jahren im Amt. Wir arbeiten das jetzt ab, aber eben mit der
       entsprechenden Zeit, die man für so etwas benötigt. Das heißt, wir machen
       das absolut seriös und ordentlich.
       
       16 Apr 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hanna Lohoff
       
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