# taz.de -- Flüchtlingsrat klagt gegen Land: Horst verweigert Zutritt
       
       > Unter Hinweis auf EU-Regeln: Hamburgs Flüchtlingsrat will sich den Zugang
       > zu mecklenburgischer Erstaufnahmeeinrichtung erstreiten.
       
 (IMG) Bild: Erstaufnahmeeinrichtung Horst: Manche müssen rein, andere dürfen nicht.
       
       Hamburg taz | Vor dem Schweriner Verwaltungsgericht wird heute Vormittag
       eine Klage des Flüchtlingsrats Hamburg gegen das Land
       Mecklenburg-Vorpommern verhandelt. Der Flüchtlingsrat hatte bereits im Jahr
       2016 Klage eingereicht, weil die von ihnen autorisierten Vertreter*innen in
       die Flüchtlingsunterkünfte des Landes und insbesondere in die Zentrale
       Erstaufnahmeeinrichtung in Nostorf/Horst keinen Zugang bekommen.
       
       „Sobald man sich dort als Teil des Flüchtlingsrats zu erkennen gibt, wird
       der Zutritt verwehrt“, beklagt Vereinsvorstandsmitglied Franz Forsmann.
       Dabei müssten nach geltender EU-Richtlinie auch die Vertreter*innen von
       staatlich anerkannten Nichtregierungsorganisationen Zugang zu den
       Einrichtungen erhalten, um den dort lebenden Schutzsuchenden effektive
       Hilfe zu ermöglichen.
       
       EU-Mitgliedstaaten müssen nach der 2013 neu gefassten Richtlinie 2013/33
       sicherstellen, dass Familienangehörige, Anwält*innen oder Berater*innen von
       Nichtregierungsorganisationen Zugang zu Unterkünften erhalten.
       
       Der Flüchtlingsrat beklagt, dass auch damit den Geflüchteten die Chancen
       auf ein faires Asylverfahren genommen würden. Denn dadurch, dass ihnen der
       Zugang verwehrt wird, hätten Geflüchtete wiederum einen erschwerten Zugang
       zur Rechtsberatung, den der Verein anbietet. „Als eingetragener Verein sind
       wir staatlich anerkannt, der Zugang darf uns also nicht verwehrt werden“,
       sagt Forsmann.
       
       ## Beratung vor dem Tor
       
       Nachdem die Vertreter*innen in der Einrichtung nicht einmal einen Raum zur
       Beratung zur Verfügung gestellt bekamen, wurde ihnen 2016 – nach
       Einreichung der Klage – immerhin die Möglichkeit gegeben, in einem
       Container vor der Einrichtung die Beratung anzubieten.
       
       „Es ergibt sich aber der Eindruck, dass gravierende Verstöße bei der
       Umsetzung der EU-Richtlinien durch das Land weiter praktiziert werden
       sollen“, sagt Forsmann. Und so die Unterkunft „nach außen abgeschottet“
       werde. Auch eine zwischenzeitlich stattgefundene Mediation wurde
       ergebnislos abgebrochen.
       
       Dabei ist die Einrichtung in Horst den Geflüchteteninitiativen seit Jahren
       ein Dorn im Auge. Die medizinische Versorgung sei mangelhaft. Viele der
       Bewohner*innen, die aus Krisen- und Kriegsgebieten kommen, hätten
       körperliche und psychische Erkrankungen, die etwa durch Folter oder
       Vergewaltigungen verursacht wurden. Die Situation habe sich in den
       vergangenen drei Jahren in Horst noch einmal verschlechtert.
       
       Die in der Klage aufgeführten Vorwürfe weist das Innenministerium zurück.
       Pressesprecher Michael Teich teilt auf Anfrage der taz mit, dass die
       Erreichbarkeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie allen
       weiteren Gästen in der Erstaufnahmeeinrichtung gegeben sei. Des Weiteren
       sei die ambulante medizinische Betreuung vertraglich über die KMG Klinik
       Boizenburg abgesichert. „Hier gibt es keinerlei Unterschiede zur
       medizinischen Versorgung der einheimischen Bevölkerung.“
       
       Das ehemalige Kasernen-Gelände der Nationalen Volksarmee liegt im
       Niemandsland am früheren DDR-Grenzübergang. Die nächstgelegenen Städte
       Boizenburg und Lauenburg sind rund sieben Kilometer entfernt – der Kontakt
       zur Außenwelt ist für die dort Untergebrachten ein kostspieliges und
       zeitintensives Unterfangen. Bewohner*innen wie Unterstützer*innen fordern
       deshalb seit Langem die Schließung der Einrichtung.
       
       ## Horst soll „Anker-Zentrum“ werden
       
       Doch das Land hat andere Pläne. Caffier hat Anfang dieser Woche mit
       Bundesinnenminister Horst Seehofer vereinbart, dass sich die Einrichtung
       zum heftig umstrittenen „Anker-Zentrum“ entwickeln wird. Durch
       Unterstützung des Bundes sollen die Asylverfahren in solchen Zentren
       deutlich beschleunigt werden und damit auch Abschiebungen.
       
       Interessant könnte die Entscheidung des Gerichts, mit der bereits heute
       gerechnet wird, auch dahingehend werden, ob das Gericht den Hamburger
       Verein als zuständig für Geflüchtete in Mecklenburg-Vorpommern sieht. Der
       Verein engagierte sich dort schließlich aufgrund der Tatsache, dass die
       Hansestadt „ihre“ Geflüchteten dort ebenfalls unterbringt. 2006 hatte
       Hamburg mit dem Nachbarland eine Vereinbarung über die Mitnutzung
       abgeschlossen.
       
       Vorigen September hatte die Hansestadt beschlossen, dort keine Menschen
       mehr unterbringen zu wollen – zurückgehende Flüchtlingszahlen wurden als
       Grund genannt. Wenn es dort keine Hamburger Geflüchteten mehr gibt, so
       befürchtet der Flüchtlingsrat eine mögliche Auslegung des Gerichts, sei der
       Klage auch nicht stattzugeben. Dabei wäre diese Tatsache aus Sicht des
       Flüchtlingsrats völlig irrelevant.
       
       Dies gelte möglicherweise aber für eine zweite Klage, die der
       Flüchtlingsrat ebenfalls 2016 gegen das Land Hamburg als Mitnutzer der
       Einrichtung in Horst eingereicht hatte – in diesem Fall ist allerdings
       immer noch kein Verhandlungstermin angesetzt. Ob es noch zu einer
       Verhandlung kommt, da Hamburg sich nun zurückzieht, ist ungewiss.
       
       11 Apr 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) André Zuschlag
       
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