# taz.de -- EGMR verurteilt Russlands Repressalien: Gerechtigkeit für Kreml-Kritiker
       
       > Der zehnmonatige Hausarrest für den Journalisten Alexej Nawalny waren
       > rechtswidrig, urteilt der EGMR. Russland muss 20.000 Euro Schadenersatz
       > zahlen.
       
 (IMG) Bild: Aktivist Alexej Nawalny: Hier bei einem Gedenkmarsch an den Oppositionsführer Boris Nemzow
       
       Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen
       Verletzung der Menschenrechte des Kreml-Kritikers Alexej Nawalny
       verurteilt. Die zehnmonatige Anordnung von Hausarrest im Jahr 2014 sei eine
       rechtswidrige Freiheitsbeschränkung gewesen. Der gleichzeitig verhängte
       Kommunikationsbann habe sein Recht auf Meinungsfreiheit beeinträchtigt. Das
       Vorgehen gegen Nawalny verfolgte das Ziel, Pluralismus zu unterdrücken, so
       der EGMR. Russland muss Nawalny 20.000 Euro Schadensersatz zahlen.
       
       Der 42-jährige Journalist Alexej Nawalny kämpft seit Jahren gegen
       Korruption in Russland und nutzt dabei vor allem seinen Blog und seinen
       YouTube-Kanal. Er gilt auch als wichtigster Oppositionspolitiker. Im Jahr
       2012 wurden Ermittlungen gegen Alexej Nawalny und seinen jüngeren Bruder
       Oleg wegen Betrug und Geldwäsche eingeleitet.
       
       Oleg Nawalny soll seinen Posten bei der russischen Post missbraucht haben,
       um das Kosmetikunternehmen Yves Rocher zu einem ungünstigen Vertrag zu
       drängen. Alexej sei über eine zyprische Gesellschaft an dem Manöver
       beteiligt gewesen. Ende 2015 wurden die Brüder zu einer Freiheitsstrafe von
       je dreieinhalb Jahren verurteilt, Alexey nur auf Bewährung. Der EGMR stufte
       die Vorwürfe und das Urteil zwei Jahre später als „willkürlich“ ein.
       
       Im Zuge dieser Ermittlungen wurde gegen Alexej Nawalny 2012 ein Hausarrest
       verhängt. Zur Begründung hieß es, Nawalny solle an der Flucht gehindert
       werden. Seine Anwesenheit zu Hause wurde mit einer elektronischen Fußfessel
       gesichert, einem Sender, der am Fuß befestigt ist. Nawalny durfte das Haus
       nur verlassen, um zum Arzt zu gehen oder Justiztermine wahrzunehmen. Er
       durfte nicht zur Arbeit, nicht einkaufen und nicht spazierengehen. Der EMRK
       wertete dies als rechtswidrigen Eingriff in Nawalnys Recht auf Freiheit,
       weil es keine Anzeichen für eine mögliche Flucht Nawalnys gab.
       
       ## Eingriff in die Meinungsfreiheit
       
       Neben dem Hausarrest wurde Nawalny ein weitgehendes Äußerungsverbot
       auferlegt. Er durfte nur mit seiner Familie und seinen Anwälten
       kommunizieren. Nicht einmal das Internet durfte er nutzen. So sollte
       verhindert werden, dass er öffentlich zu seinem Fall Stellung nimmt. Ein
       russisches Gericht beschränkte den Bann nach einigen Monaten auf
       Kommunikation mit anderen Verfahrensbeteiligten. Der EGMR konnte nicht
       erkennen, wie der Kommunikationsbann das Ermittlungsverfahren sichern
       sollte. Der Eingriff in die Meinungsfreiheit habe nur dazu gedient,
       Nawalnys Aktivitäten zu beschränken.
       
       Natürlich fielen die Reaktionen unterschiedlich aus: Ein Kremlsprecher
       nannte das Urteil „ziemlich unerwartet“. Alexej Nawalny erklärte, das
       Urteil werde „Konsequenzen für alle haben, die in Russland konstant dieser
       Art von Gesetzlosigkeit unterworfen sind.“ Noch ist das Urteil der
       siebenköpfigen Kammer nicht rechtskräftig. Russland kann noch immer eine
       Entscheidung der 17-köpfigen Großen Kammer beantragen.
       
       9 Apr 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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