# taz.de -- Skurriler Rechtsstreit um Draisinenbahn: Bis vors Bundesverwaltungsgericht
       
       > Schleswig-Holstein will einer Draisinenbahn auf einer stillgelegten
       > Trasse die „eisenbahnunternehmerische Zuverlässigkeit“ absprechen.
       
 (IMG) Bild: Umwelt- und familienfreundlich durch den Naturpark Lauenburgische Seen: mit der Draisine
       
       Hamburg taz | Oliver Victor fürchtet um seine Existenzgrundlage. „Wenn ich
       den Prozess verliere, muss ich den Laden hier dicht machen“, sagt der
       Eigentümer der Erlebnisbahn Ratzeburg im Südosten Schleswig-Holsteins. Am
       Donnerstag befindet das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) als höchste
       Instanz über das Schicksal dieses „touristischen Leuchtturms“ des Kreises
       Herzogtum Lauenburg.
       
       Die 14 Kilometer lange Gleisstrecke auf der einstigen Kaiserbahn (siehe
       Kasten) durch den Naturpark Lauenburgische Seen zwischen der Kreisstadt
       Ratzeburg und dem Dörfchen Hollenbek an der ehemaligen deutsch-deutschen
       Grenze ist die meistbefahrene Draisinenbahn des Landes – und schon bald
       womöglich Opfer eines skurril anmutenden Rechtsstreits.
       
       Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) will Victor die Genehmigung
       entziehen, weil dieser auf der Trasse keine Eisenbahnen fahren lässt,
       sondern nur Draisinen. Das tut der Touristikunternehmer bereits seit 1999,
       als er die Strecke zunächst pachtete und vier Jahre später kaufte. Einen
       „Trassensicherungsvertrag“ musste Victor damals unterschreiben: „Ich muss
       das wie eine Bahnstrecke instand halten“ – die Gleise natürlich, dazu auch
       vier kleine Brücken und mehrere beschrankte Straßenübergänge.
       
       Dafür wurde der Erlebnisbahn Ratzeburg 2009 der Status eines
       „Eisenbahninfrastrukturunternehmens“ (EIU) verliehen, der ihr jetzt wieder
       aberkannt werden soll und damit auch die Betriebserlaubnis. Denn Victor
       betreibt keine Züge und hatte dies auch nie geplant.
       
       Stattdessen verlustieren sich in den Sommermonaten um die 50.000 Menschen
       mit mehreren Arten von Draisinen auf der Strecke, vor allem Familien und
       Schulklassen. In den drei Bahnhöfen in Ratzeburg, Schmilau und Hollenbek
       gibt es diverse Freizeitangebote, Gastronomie und
       Übernachtungsmöglichkeiten in Ferienwohnungen, Baumhäusern und
       ausrangierten Schlafwagen. An die 50 Leute beschäftigt Victor im Sommer, im
       Winterhalbjahr sind es zehn bis zwölf. „Und das steht alles vor dem Aus“,
       sagt Victor.
       
       Der LBV sieht das anders. Die Genehmigung als EIU sei unabhängig davon, „ob
       die Betreiberin die Strecke behalten und Draisinenfahrten anbieten darf.
       Das darf sie“, teilte eine Sprecherin am Montag auf Anfrage der taz
       schriftlich mit. Die 2009 erteilte Genehmigung aber müsse „in der Aufnahme
       von Eisenbahnverkehren münden“.
       
       Dann aber hätte das Land ihm den Draisinenbetrieb dicht gemacht, wendet
       Victor ein. Denn beides zugleich wäre zu gefährlich und gar nicht erlaubt.
       Zudem hätte er in eine private Museumsbahn Millionen Euro investieren
       müssen. Die Behörde wolle ihn, so glaubt er, zur Aufnahme eines
       Zugbetriebes zwingen oder ihm die Strecke wegnehmen. Denn der Vorwurf des
       dem Verkehrsministerium unterstehenden LBV lautet, Victor mangele es an der
       „eisenbahnunternehmerischen Zuverlässigkeit“, weil er „weiterhin nur
       Freizeitaktivitäten“ anbiete.
       
       In der schriftlichen Antwort an die taz erläutert der LBV das wortreich: Es
       könne nur dann „von einer eisenbahnunternehmerischen Zuverlässigkeit
       ausgegangen werden, wenn die Geschäfte einer Eisenbahn unter Beachtung der
       für die Eisenbahnen geltenden Vorschriften geführt werden. Das macht die
       Betreiberin nicht, denn sie führt überhaupt keine Geschäfte einer Eisenbahn
       und hat das auch in Zukunft nicht vor. Somit kann nicht von der
       eisenbahnunternehmerischen Zuverlässigkeit ausgegangen werden“.
       
       „Das ist pure Ignoranz“, sagt Victor, der seit 2012 gegen das Vorgehen des
       LBV klagt. In zwei Instanzen vor dem Verwaltungsgericht Schleswig und dem
       Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat er jedoch verloren. Als
       „Betreiber einer Eisenbahninfrastruktur“ müsse Victor „die Schienenwege in
       betriebssicherem Zustand“ halten, urteilte 2016 das OVG. Offenbar liegt das
       formalrechtliche Grundproblem in dem Trassensicherungsvertrag: Ohne ihn
       hätte Victor die Strecke nicht bekommen, mit ihm aber wankt das
       Geschäftsmodell des Freizeitunternehmers.
       
       Seine Revision wird nun vor dem Bundesgericht in Leipzig verhandelt. Sollte
       er verlieren, drohe auch allen anderen Draisinenstrecken bundesweit das
       Aus, fürchtet Victor. Denn Urteile des höchsten deutschen
       Verwaltungsgerichts haben grundsätzliche Bedeutung. Der LBV hingegen
       spricht von „einem Einzelfall“, Auswirkungen auf andere Draisinenbetreiber
       seien „nicht anzunehmen“. Allein deshalb, weil „der LBV keine
       Zuständigkeiten im Draisinenbereich hat (auch wenn diese auf stillgelegten
       Eisenbahnstrecken betrieben werden)“.
       
       Es ist, so will es scheinen, ein Streit um Kaisers Bahn.
       
       10 Apr 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sven-Michael Veit
       
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