# taz.de -- Gewerkschafterin über inklusive Arbeit: „Zeigen, dass wir es ernst meinen“
       
       > Gewerkschafterin Annelie Buntenbach sieht nach zehn Jahren
       > UN-Behindertenrechtskonvention kaum Fortschritte. Sie fordert mehr Druck.
       
 (IMG) Bild: David Völzmann bei seiner Tischlerausbildung: Die UN-BRK fordert einen inklusiven Arbeitsmarkt
       
       taz: Frau Buntenbach, seit zehn Jahren, seit dem 26. März 2009, gilt in
       Deutschland die [1][UN-Behindertenrechtskonvention]. Das Deutsche Institut
       für Menschenrechte, das die Einhaltung überwachen sollte,
       [2][veröffentlichte in der vergangenen Woche eine recht betrübliche
       Bilanz]. Wie fällt denn Ihre für den Bereich Arbeitswelt aus? 
       
       Annelie Buntenbach: Leider auch nicht anders als mau. Es gibt kleine
       Fortschritte bei der inklusiven Ausbildung und beim Anteil
       schwerbehinderter Menschen in Unternehmen und Verwaltung. Aber wenn man
       sieht, dass gleichzeitig schwerbehinderte Menschen seltener in
       Arbeitsmarktmaßnahmen gefördert werden als noch vor Unterzeichnung der
       Konvention und die Arbeitslosenquote von schwerbehinderten Menschen
       deutlich hinter der allgemeinen Entwicklung hinterherhinkt, dann sind das
       einfach schlechte Nachrichten. Gerade der erste Arbeitsmarkt ist bei Weitem
       nicht inklusiv.
       
       Stattdessen arbeiten inzwischen sogar [3][mehr Menschen in
       Behindertenwerkstätten als noch vor 10 Jahren]. Gemäß
       UN-Behindertenrechtskonvention müssten diese Sonderstrukturen aufgelöst
       werden. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert auf dem Weg dahin
       die schrittweise Anpassung an reguläre sozialversicherungspflichtige
       Arbeitsverhältnisse. Das müsste doch im Sinne der Gewerkschaften sein oder? 
       
       Ich sehe das kritisch. Wir brauchen die Werkstätten weiterhin, das ist eine
       wichtige sozialpolitische Maßnahme, um nicht erwerbsfähigen Menschen eine
       Beschäftigung zu ermöglichen. Entscheidend ist, dass Menschen da nicht auf
       Dauer stecken bleiben. Aus den Werkstätten müssen viel mehr Brücken in
       reguläre Arbeit gebaut werden, das klappt leider immer noch viel zu selten.
       
       Aber in den Werkstätten bekommen Menschen in der Regel keine 200 Euro für
       ihre Arbeit. Ist das mit dem gewerkschaftlichen Grundsatz der guten Arbeit
       vereinbar? 
       
       So sehr mir als Gewerkschafterin die Einführung des Mindestlohns als
       generelle Untergrenze plausibel erscheint – bei den Werkstätten wäre der
       Schaden zu groß. Wenn man den Mindestlohn dort einführt und damit reguläre
       Arbeitsverhältnisse vergleichbar zum ersten Arbeitsmarkt schafft, dann
       kommt es auch in den Werkstätten zu einem Auswahlprozess bei den
       Arbeitskräften, bei dem Schwächere auf der Strecke zu bleiben drohen. Im
       Moment stehen die Werkstätten allen offen und sind damit ein Schutzraum,
       auf den viele angewiesen sind.
       
       Aber wie soll denn der Übergang in den ersten Arbeitsmarkt gelingen? Vor
       allem bei den privaten Unternehmen hat sich die Beschäftigungsquote
       schwerbehinderter Menschen in den vergangenen zehn Jahren quasi gar nicht
       verbessert. 
       
       Das stimmt und es kann nicht sein, dass nach wie vor so viele Unternehmen
       entweder gar keine schwerbehinderten Arbeitnehmer einstellen oder nicht so
       viele, wie ihnen die Quote vorgibt. Da stehlen sich die Arbeitgeber immer
       noch regelmäßig aus ihrer Verantwortung. Wir schlagen vor, dass die
       Ausgleichsabgabe, die sie zahlen müssen, wenn sie keine oder nur wenige
       Menschen mit Behinderungen einstellen, so deutlich erhöht wird, dass sie
       nicht mehr aus der Portokasse bezahlt werden kann, sondern einen realen
       Impuls für Beschäftigung setzt. Wir müssen zeigen, dass wir es ernst
       meinen.
       
       Also mehr Strafe statt auf Einsicht hoffen? 
       
       Für Einsicht ist es nie zu spät, aber gehofft und gewartet wurde ja lange
       genug, es ist längst Zeit für ein wirksames Instrument. Aber das ist nur
       das eine. Zum anderen müssen wir die Unterstützungsleistungen deutlich
       intensivieren – in der Ausbildung und beim Übergang in den ersten
       Arbeitsmarkt, auch aus den Behindertenwerkstätten. Das „Budget für Arbeit“,
       das es seit vergangenem Jahr gibt, kann da ein wichtiger Schritt sein. Es
       bleibt abzuwarten, wie praxistauglich das ist.
       
       Vor zehn Jahren kannte außer WissenschaftlerInnen wohl kein Mensch den
       Begriff der Inklusion. Wie ist heute die Reaktion in den Betrieben? 
       
       Das hat sich gut entwickelt. Das liegt vor allem daran, dass die
       Schwerbehindertenvertreter in den Betrieben einfach einen guten Job machen
       und im Zuge des Bundesteilhabegesetzes noch einmal mit mehr Rechten
       ausgestattet wurden, die ihnen mehr Gewicht und Anerkennung verschaffen –
       zum Beispiel bei der Freistellung und bei Fortbildung der
       Schwerbehindertenvertretungen. Es gibt auch noch einen zweiten Punkt, der
       mehr ins Bewusstsein gerückt ist: Viele der Beeinträchtigungen sind ja
       nicht angeboren, sondern werden zum Beispiel durch Arbeit verursacht. Das
       gilt oft auch für psychische Erkrankungen. Die Diskussion darüber, was
       passieren muss, um Arbeitnehmer vor Druck, Stress und anderen psychischen
       Belastungen zu schützen und dauerhaftes Ausscheiden zu vermeiden, wird
       heute in den Betrieben viel intensiver geführt.
       
       Wie steht es denn um die Inklusion bei den Gewerkschaften selbst – wie
       präsent sind Menschen mit Behinderungen bei Ihnen? 
       
       Es gibt bereits große und sehr aktive Arbeitskreise der Menschen mit
       Behinderungen in den Gewerkschaften. Doch gerade angesichts der Alterung
       der Gesellschaft wird es noch offensichtlicher, dass Arbeitsmarkt und
       Gesellschaft endlich inklusiver werden müssen und auch die Gewerkschaften
       hier gefordert sind: in der Interessenvertretung im Betrieb und in der
       eigenen Organisation.
       
       26 Mar 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.behindertenbeauftragte.de/SharedDocs/Publikationen/UN_Konvention_deutsch.pdf?__blob=publicationFile&amp&v=2
 (DIR) [2] /UN-Behindertenrechtskonvention/!5579449
 (DIR) [3] /Top-Ten-der-vernachlaessigten-Themen/!5482859
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Manuela Heim
       
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