# taz.de -- Verbraucherschützerin über 5G-Netze: „Es wird weniger Auswahl geben“
       
       > Die Versteigerung von Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard 5G
       > beginnt. Susanne Blohm befürchtet Nachteile für NutzerInnen.
       
 (IMG) Bild: Braucht gutes Netz: das Smartphone
       
       taz: Mobilfunk in Deutschland gilt als teuer und schlecht. [1][Wird das mit
       5G anders]? 
       
       Susanne Blohm: Vermutlich nicht. Es sieht eher danach aus, als könnte es
       noch schlechter werden.
       
       Warum? 
       
       Momentan gibt es zumindest noch etwas Bewegung und somit Wettbewerb auf dem
       Mobilfunkmarkt. Neben den drei Netzbetreibern – Telekom, Telefónica und
       Vodafone – gibt es zahlreiche Drittanbieter, die Mobilfunkverträge
       anbieten. [2][Lebensmitteldiscounter zum Beispiel.] Doch das wird beim
       5G-Netz voraussichtlich nicht mehr der Fall sein. Denn die
       Bundesnetzagentur hat die Netzbetreiber nicht mehr dazu verpflichtet, den
       Drittanbietern einen Zugang zu ihrem Netz zu garantieren. Verbraucher
       werden bei 5G vermutlich weniger Auswahl als jetzt haben. Und weniger
       Konkurrenz wirkt sich natürlich auch auf die Preise und die Qualität aus.
       
       Immerhin könnte es einen vierten Netzbetreiber geben: Die Drillisch Netz
       AG, eine Tochter des Konzerns United Internet, darf bei der Auktion
       mitbieten, die hat bislang kein eigenes Netz. 
       
       Ja und es ist sehr gut, dass United Internet mitbieten will. Ein vierter
       Netzbetreiber könnte natürlich für etwas mehr Wettbewerb sorgen. Aber den
       Wegfall der Drittanbieter würde das wohl nicht kompensieren.
       
       In den kommenden Jahren werden weitere Frequenzen versteigert, die
       Vergaberegeln dabei jedes Mal neu festgelegt. Abgesehen von den
       Drittanbietern – was sollte in Zukunft anders laufen? 
       
       Die Bundesregierung muss der Bundesnetzagentur für die nächsten Auktionen
       in Form von Gesetzesänderungen das nötige Rüstzeug an die Hand geben. Dazu
       gehört nicht nur, dass Drittanbieter Zugang zur Netzinfrastruktur bekommen
       müssen. Sondern auch, dass das nationale Roaming ermöglicht werden muss,
       damit in einem Gebiet, in dem nur der Mobilfunkmast eines Anbieters steht,
       auch Kunden der Konkurrenz mitversorgt werden können.
       
       Kritiker sagen: Ist nationales Roaming vorgeschrieben, dann baut dieser
       Anbieter womöglich lieber seinen Mast ab, als Kunden der Konkurrenz
       mitzuversorgen. 
       
       Das ginge aber nur begrenzt. Schließlich gibt es Auflagen der
       Bundesnetzagentur, die eine bestimmte Versorgungsrate der Haushalte
       vorschreiben. Da lässt sich vielleicht im Einzelfall mal ein Mast abbauen,
       aber nicht in der Masse. Unterm Strich würde sich daher die Situation für
       die Nutzer verbessern. Dazu kommt: Der Netzausbau würde deutlich günstiger,
       weil wir keine Doppel- oder Dreifachstrukturen mehr brauchen. Und: Wenn
       weniger Masten gebraucht werden, ist das natürlich ressourcenschonender.
       
       Die Verpflichtung, 98 Prozent der Haushalte zu versorgen, bezieht sich auf
       100 Megabit pro Sekunde, die bis 2022 geliefert sein müssen. Reicht das? 
       
       Das Problem ist weniger die Geschwindigkeit als die fehlende Abdeckung.
       Selbst wenn 98 Prozent der Haushalte versorgt werden, bedeutet das, dass 10
       bis 15 Prozent der Fläche nicht abgedeckt sind – schließlich gibt es viele
       dünn besiedelte Gebiete. Daher sollte die Bundesnetzagentur vorschreiben,
       dass 100 Prozent der Fläche versorgt werden und nicht mehr die Zahl der
       Haushalte Maßstab ist. Nur so ist sichergestellt, dass Verbraucher in
       ländlichen Regionen nicht benachteiligt sind – und weiße Flecken
       hoffentlich der Vergangenheit angehören.
       
       19 Mar 2019
       
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