# taz.de -- Abbiegeassistenten für LKW: It’s the Radfahrer, stupid!
       
       > Wenn es um LKW-Abbiegeassistenten geht, hat Verkehrsminister Scheuer ein
       > Rad ab. Er verlangt mehr Rücksicht von Radlern und Fußgängern.
       
 (IMG) Bild: Was hat der Radfahrer da nur wieder angerichtet?
       
       Müssen Radfahrer in Deutschland wirklich auf eine verpflichtende Einführung
       von Abbiegeassistenten auf EU-Ebene warten – also noch etwa fünf Jahre tote
       Radfahrer hinnehmen, weil sie für Lastwagenfahrer beim Rechtsabbiegen
       häufig im toten Winkel sind?
       
       Diese Frage beantwortete ein Rechtsgutachten der Bundestagsfraktion der
       Grünen im Januar mit einem klaren Nein: Danach bietet die deutsche
       Straßenverkehrsordnung auch heute schon Kommunen die Möglichkeit, Lkws aus
       Städten auszusperren, wenn sie nicht über einen Abbiegeassistenten
       verfügen. Diese zwischen 800 und 3.000 Euro teuren Geräte alarmieren
       Fahrer, wenn sich Radler oder Fußgänger in ihrem toten Winkel befinden.
       
       Zwar sind in Deutschland im vergangenen Jahr 34 Radfahrer durch rechts
       abbiegende Lkws getötet worden. Dennoch unterstützt Bundesverkehrsminister
       Andreas Scheuer (CSU) eine nationale Übergangslösung offenbar nicht.
       
       Die Bundesregierung halte den „Einbau von Lkw-Abbiegeassistenten eigentlich
       für überflüssig“, schließt Grünen-Verkehrsexperte Stefan Gelbhaar aus einer
       Antwort aus Scheuers Haus auf eine parlamentarische Anfrage zum
       Grünen-Gutachten, die der taz vorliegt.
       
       Zwar widerspreche Scheuers Antwort dem Grünen-Gutachten nicht, das eine
       nationale Regelung für eine verpflichtenden Einführung eines
       Lkw-Abbiegeassistenten für zulässig hält. Allerdings betonen Scheuers
       Beamte vor allem, dass Radfahrende mehr Rücksicht auf abbiegende Lkws zu
       nehmen haben.
       
       „Zu hinterfragen ist aber gerade auch das Rechtsüberholen der Radfahrer
       selbst“, heißt es in dem Schreiben. Die fahren „in der Praxis oftmals
       rechts an den Fahrzeugschlangen unter Missachtung des § 5 Absatz 8 StVO
       vorbei, der für das Überholen von wartenden Fahrzeugen einen ‚ausreichendem
       Raum‘ verlangt – dies dürfte einen Abstand zwischen Bordstein und wartendem
       Kfz von mindestens 1 Meter bedingen.“ Zudem verlange die „Vorschrift eine
       mäßige Radfahrgeschwindigkeit (höchstens 10 km/h) und besondere Vorsicht“.
       
       Im Licht dieser Antwort erscheine Scheuers freiwilliges Nachrüstprogramm
       „Ich hab den Assi“ wie ein „reiner PR-Gag“, sagte Gelbhaar.
       
       13 Mar 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai Schöneberg
       
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