# taz.de -- Datenschutz-Grundverordnung: DSGVO ist in Kraft – und nun?
       
       > Vor zehn Monaten trat die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Doch
       > VerbraucherInnen fühlen sich wenig informiert.
       
 (IMG) Bild: Für Verbraucher bedeutet die DSGVO: mehr Macht über ihre Daten
       
       BERLIN taz | „Ich hatte Angst vor dem 25. Mai“, erzählt Sigrund Leisner,
       hauptamtliche Geschäftsführerin des Wuppertalers Sportverein Vohwinkeler
       STV. Als am 25. Mai 2018 europaweit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
       in Kraft tritt, blickt sie wie der Rest Deutschlands vor allem mit
       Fragezeichen auf die neue Regelung. Rechtzeitig habe sie sich auf die neue
       Verordnung vorbereitet, zusammen mit einem Ehrenamtlichen des Vereins eine
       Ausbildung zur Datenschutzbeauftragten absolviert. Doch so richtig gewusst,
       was mit Inkrafttreten der DSGVO auf sie zukommen würde, habe sie nicht.
       
       Vor allem die Verunsicherung unter den Vereinsmitgliedern durch die „in der
       Presse hochgekochte Diskussion“ machte Leisner Sorgen. „Die rennen mir die
       Türen ein und wollen wissen, was wir mit ihren Daten machen“, so beschreibt
       sie rückblickend ihre Befürchtungen.
       
       Dazu wären die Mitglieder auch befugt gewesen: Mit der
       Datenschutz-Grundverordnung regelt die EU den Umgang mit personenbezogenen
       Daten wie Namen, Adressen, E-Mail-Adresse und Ausweisnummer. Sie
       verpflichtet Unternehmen und Vereine dazu, sorgsamer mit den Informationen
       ihrer KundInnen umzugehen, sie umfassender zu informieren und
       Einwilligungen für die Datenspeicherung einzuholen. Daten, die für den
       ursprünglichen Speicherzweck nicht mehr benötigt werden, müssen gelöscht
       werden.
       
       Für die Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet dies mehr Macht über ihre
       Daten: So können sie auf Grundlage der DSGVO die Löschung ihrer privaten
       Informationen in Auftrag geben oder ihre Daten einem anderen Anbieter
       übertragen. Verstöße können die NutzerInnen bei den Datenschutzbehörden
       melden.
       
       Die genaue Dimension der Datenschutz-Grundverordnung ist aber auch heute,
       zehn Monate später, vielen Menschen nicht klar. Auf der einen Seite hinken
       Unternehmen noch immer bei der Umsetzung hinterher. Auf der anderen Seite
       prägen Schlagzeilen wie „Wegen Datenschutz: Kita schwärzt Kindergesichter
       in Fotoalben“ das öffentliche Bild in der Bundesrepublik negativ. Vor allem
       aber zeigen sie, wie groß die Verunsicherung in Deutschland in Bezug auf
       die DSGVO und ihre vermeintlichen Folgen weiterhin ist.
       
       ## Wissenslücken
       
       Aber weder die EU noch die Bundesregierung sehen sich selber in der
       Pflicht, über die Verordnung aufzuklären. Von Anfang an sparten sie mit
       öffentlich zugänglichen Informationen über die Verordnung. Aus dem
       ursprünglichen Ziel, Interesse und Sensibilität für den Datenschutz zu
       schaffen, wurde deshalb nichts.
       
       Im Gegenteil: Sigrund Leisner vom Sportverein aus Wuppertal ist sich
       sicher, dass den wenigsten Privatpersonen wirklich klar ist, was sich
       rechtlich für sie geändert hat. Ihre Befürchtungen vor Inkrafttreten der
       Verordnung erfüllten sich nicht. Bis heute, so erzählt Leisner, hat keines
       der Mitgliedern des Vohwinkler STVs nachgefragt, was der Sportverein mit
       den Daten macht. Einverständniserklärungen werden unterschrieben, ohne dass
       sie sich jemand durchliest.
       
       Ähnlich ahnungslos ist die Wirtschaft. Laut der aktuell veröffentlichten
       Studie DSGVO-Index haben 18 Prozent der befragten Unternehmen noch immer
       nicht mit der Durchführung der Verordnung begonnen, weitere 43 Prozent
       schätzen unternehmensinterne Prozesse als nicht DSGVO-konform ein.
       Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen haben Nachholbedarf: Ein
       Drittel gibt an, noch mindestens sechs Monate zur vollständigen Anpassung
       an die DSGVO zu benötigen.
       
       Der Grund dafür sei jedoch nicht die fehlende Bereitschaft der Wirtschaft,
       meint der Rechtsanwalt Sebastian Günnewig, der in seiner Kanzlei
       Unternehmen zum Datenschutzrecht berät. Vor allem Falschinformationen sowie
       Wissenslücken hätten dazu geführt, dass oft zu spät gehandelt wurde.
       
       ## Der große Ansturm
       
       Erst einen Monat vor Inkrafttreten der Verordnung sei der große Ansturm auf
       seine Telefone ausgebrochen: „Die zunehmende mediale Berichterstattung
       damals hat dazu geführt, dass viele Unternehmen Angst vor horrenden
       Bußgeldern hatten“, berichtet Günnewig. Vielen seiner Klient*innen sei der
       zeitliche und finanzielle Aufwand der DSGVO-Umsetzung nicht bewusst
       gewesen, die teilweise Monate dauert und sich nicht wie oft angenommen auf
       die „schnelle Aktualisierung der Datenschutzerklärung“ beschränkt.
       
       Die Überforderung der Branche zusätzlich vorangetrieben hat das Fehlen von
       Weiterbildungen oder simplen Umsetzungsleitfäden. [1][Die Anforderungen der
       Datenschutz-Grundverordnung sind für Laien oftmals nicht verständlich],
       entsprechende Informationsangebote für Unternehmen nicht umfangreich genug.
       Im Netz existieren deshalb zahlreiche Blogs und Facebook-Gruppen, in denen
       sich Unternehmer*innen, aber auch Arbeitnehmer*innen über die DSGVO
       austauschen und bei individuellen Problemen beraten. Große Unsicherheit
       über die genaue Bedeutung der Datenschutz-Regelungen herrscht dort
       weiterhin.
       
       Bis zuletzt sieht sich die deutsche Bundesregierung nicht in der Pflicht,
       Aufklärungskampagnen über die Verordnung zu starten. Lediglich auf der
       Website des Innenministeriums werden einige häufig gestellte Fragen
       beantwortet. Zudem führen die Wirtschafts- und Innenministerien mit
       VertreterInnen der Wirtschaft und der Aufsichtsbehörden Gespräche zur
       Umsetzung der Verordnung. Claudia Dörr-Voß, Staatssekretärin im
       Wirtschaftsministerium, lobt den Dialog: „Der Austausch zwischen Wirtschaft
       und Aufsichtsbehörden in dem bewährten Gesprächsformat des gemeinsamen
       Round Table hat zu einem tieferen Verständnis von diesem wichtigen Thema
       beigetragen.“ Konkrete Konzepte für die weitere Förderung der
       DSGVO-Umsetzung legen die Ministerien jedoch weiterhin nicht vor.
       
       Wer verantwortlich für die Kommunikation der Datenschutz-Grundverordnung
       war und ist, darüber ist sich die Politik nämlich weiterhin uneinig.
       Konstantin von Notz kritisiert: „Statt dem großen Beratungsbedarf gerecht
       zu werden und die Datenschutzbehörden bei dieser Mammutaufgabe bestmöglich
       zu unterstützen, hat die Bundesregierung in den ersten Wochen nach
       Inkrafttreten der neuen Regelungen zusätzliche Ängste geschürt.“ Der
       stellvertretende Fraktionsführer von Bündnis 90/Die Grünen hält der Großen
       Koalition vor, „trotz der jahrelangen Übergangsfrist“ die Öffentlichkeit
       weder ausreichend informiert, noch bei der Umsetzung unterstützt zu haben.
       
       ## „Pseudoskandale“
       
       Laut dem digitalpolitischen Sprecher der Unionsfraktion, Tankred
       Schipanski, lag die Hauptverantwortung jedoch nie bei der Bundesregierung.
       Auf Anfrage der taz erklärt er, dass es „in erster Linie Aufgabe der
       unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern“ sei, die
       „Öffentlichkeit für Risiken, Vorschriften und Rechte im Zusammenhang mit
       der DSGVO zu sensibilisieren“. Auch die von der Bundesregierung finanzierte
       Stiftung Datenschutz stelle umfassende Informationen für Unternehmen und
       Verbraucher*innen bereit.
       
       Deren Vorsitzender, Frederick Richter, widerspricht: Weder die Stiftung
       noch die Datenschutzaufsichtsbehörden verfügen über genügend Mittel, um die
       Öffentlichkeit angemessen zu informieren und zu beraten. Die Verantwortung
       der Aufklärung sei von der Politik an diese Stellen abgetreten worden, aber
       „wer Gesetze macht, muss sie auch erklären“, so Richter gegenüber der taz.
       Als im letzten Jahr der 25. Mai näher rückte, sei wegen der ungenügenden
       Aufklärung die große Panik in der Bundesrepublik ausgebrochen, mit
       Falschinformationen etwa über Apotheker*innen, die kein Namensschild mehr
       tragen dürften. „Alles Blödsinn“, so Richter, „aber wenn niemand da ist, um
       aufzuklären und zu vermitteln, glauben die Leute das.“
       
       Die aufgeregte Berichterstattung habe die Öffentlichkeit weiter gespalten
       und zum Unmut und Misstrauen gegenüber der DSGVO beigetragen, sind sich
       Expert*innen einig. Ein Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich
       Kelber meint, dass vor allem „Pseudoskandale und Fehlinformationen“ in den
       Medien dazu geführt hätten, dass „das Image der DSGVO zu Unrecht gelitten
       hat“. Dabei sei die Verordnung insbesondere aus Sicht der Verbraucherinnen
       und Verbraucher eines der „wichtigsten Gesetze der letzten Jahre“.
       
       Dennoch: Die Unsicherheit der Verbraucher*innen im Hinblick auf die
       Datenregelungen belegen auch Studien. So beurteilt jede*r Dritte in
       Deutschland die Datenschutz-Grundverordnung alles in allem negativ, jede*r
       Vierte hingegen positiv. Immerhin 27 Prozent zeigen sich währenddessen
       komplett unschlüssig: Sie geben der DSGVO weder eine positive noch eine
       negative Bewertung. Der Sprecher des Datenschutzbeauftragten Kelber ist
       sich dennoch sicher, dass die Erkenntnis, den eigenen Datenschutz zukünftig
       auch gegen „vermeintlich unantastbar wirkende Unternehmen“ durchzusetzen zu
       können, auf lange Sicht „die Wahrnehmung der DSGVO entsprechend verändern“
       werde.
       
       Eine erste Entwicklung in diese Richtung könnte die zunehmende Ahndung von
       Datenschutzverstößen sein. In mittlerweile 41 Fällen wurden deutschlandweit
       Bußgelder verhängt, zahlreiche weitere Verfahren laufen. Prominente Fälle
       wie ein jüngst in Frankreich [2][gegen Google verhängte Bußgeld] von 50
       Millionen Euro könnten zusätzlich dafür sorgen, dass sich das Bewusstsein
       der Öffentlichkeit in Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung nach und
       nach ändert.
       
       13 Apr 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Debatte-Auswirkung-der-DSGVO/!5505311
 (DIR) [2] /Umsetzung-Datenschutzgrundverordnung/!5564168
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Leonie Schöler
       
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