# taz.de -- Baggerbesetzung in der Lausitz: Aktivisten vor Gericht
       
       > In Cottbus beginnt am Montag das Eilverfahren gegen drei „Ende
       > Gelände“-Klimaschützer, die in der Lausitz Bagger besetzt hatten. Sie
       > sind in U-Haft.
       
 (IMG) Bild: Protestierten gegen den Kompromiss der Kohlekommission: Besetzer*innen in der Niederlausitz
       
       Dresden taz | Vor dem Amtsgericht Cottbus beginnt am Montag die
       Hauptverhandlung gegen drei Besetzer eines Lausitzer Braunkohlebaggers.
       Ihnen wird Hausfriedensbruch vorgeworfen.
       
       Am 4. Februar hatten KohlegegnerInnen von „Ende Gelände“ und „Robin Wood“
       Fördereinrichtungen in den Tagebauen Schleenhain bei Leipzig, Welzow-Süd
       und Jänschwalde in der Niederlausitz besetzt. Sie protestierten damit gegen
       den ihrer Meinung nach unzureichenden Kompromiss der Kohlekommission. 23
       von ihnen wurden nach der Räumung zunächst für zwölf Stunden inhaftiert.
       Gegen drei Aktivisten, die ihre Personalien nicht angaben, wurde ein
       Eilverfahren eröffnet. Sie sitzen bis heute in Untersuchungshaft.
       
       Nach Angaben des Betreibers Lausitzer Energie Kraftwerke AG (Leag) war die
       Belieferung der Lausitzer Kohlekraftwerke Jänschwalde und Schwarze Pumpe
       damals nicht spürbar beeinträchtigt. Die Leag kündigte aber sofort
       strafrechtliche Schritte an.
       
       Nach Einschätzung einer Sprecherin von [1][„Ende Gelände“] war in diesem
       Jahr der Verfolgungsdruck im Vergleich zu einer Besetzung von 2016
       besonders hoch. „Untersuchungshaft ist noch nie verwendet worden“, sagte
       sie. Der Vorwurf werde besonders laut erhoben, mit den Aktionen den teils
       auch von Umweltverbänden mitgetragenen Kohleausstiegskompromiss zu
       untergraben.
       
       ## Haus oder nicht Haus?
       
       Verteidiger Felix Isensee aus Berlin ließ erkennen, dass er auch die teils
       entwürdigende Behandlung der drei Inhaftierten thematisieren wolle. Bei der
       Festnahme soll es unangemessene Schmerzgriffe und Durchsuchungen des
       Intimbereichs gegeben haben, Toilettengänge wurden verweigert. Strittig ist
       im Kern die Frage, ob es sich angesichts fehlender Einzäunung des Tagebaus
       tatsächlich um Hausfriedensbruch handelt. Frühere Verfahren waren deshalb
       meist zugunsten der Beschuldigten ausgegangen.
       
       Zum Verfahrensbeginn am Montagmorgen soll eine kleine
       Solidaritätskundgebung stattfinden. Am 28.Februar wird sich der
       Rechtsausschuss des Brandenburger Landtags mit dem Fall befassen. Die „Ende
       Gelände“-Sprecherin deutete auch an, dass intern über langfristige und
       nachhaltige Protestformen anstelle solcher Einzelaktionen debattiert werde.
       
       24 Feb 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.ende-gelaende.org/de/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Michael Bartsch
       
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