# taz.de -- USA kritisieren deutsche Regierung: Fluchthilfe für Terroristen
       
       > Das Weiße Haus ist über die Abschiebung eines Terroristen der
       > „Sauerland-Gruppe“ verärgert. Die USA hatten einen Auslieferungsantrag
       > gestellt.
       
 (IMG) Bild: Der Umgang Deutschlands mit Adem Y. von der Sauerland-Gruppe sorgt für Ärger in den USA
       
       Washington dpa | Die Abschiebung des [1][islamistischen Terroristen Adem
       Y.] in die Türkei trotz eines Auslieferungsantrags der USA hat heftige
       Kritik der US-Regierung an der Bundesregierung ausgelöst. „Die deutsche
       Regierung hat Y. vorsätzlich geholfen, sich der Gerechtigkeit zu entziehen,
       indem sie ihn in ein Flugzeug in die Türkei gesetzt hat“, teilte der
       amtierende US-Justizminister Matthew Whitaker am Donnerstag mit. „Wir sind
       zutiefst enttäuscht über die Entscheidung Deutschlands.“ Adem Y. war am
       Dienstag nach Verbüßung einer elfjährigen Freiheitsstrafe in die Türkei
       abgeschoben worden.
       
       Als Mitglied der sogenannten [2][Sauerland-Gruppe] war der 40-Jährige Teil
       einer Terrorzelle, die mehrere Sprengstoffanschläge vorbereitete. Er wurde
       2007 in Medebach im Sauerland festgenommen. Seine Freiheitsstrafe, zu der
       ihn das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf verurteilt hatte, hatte Y.
       bereits im Oktober 2018 vollständig verbüßt. Bereits vor diesem Termin
       betrieben die USA wegen eigener Ermittlungen ein Auslieferungsverfahren.
       Das OLG Frankfurt lehnte eine Auslieferung an die USA aber ab.
       
       Die USA beschuldigen Y., an der Ermordung amerikanischer Staatsbürger in
       Afghanistan beteiligt gewesen zu sein. Der US-Botschafter in Deutschland,
       Richard Grenell, warf den deutschen Behörden vor, „gegen die Bestimmungen
       und den Geist unseres Auslieferungsabkommens“ verstoßen zu haben. Whitaker
       kritisierte mit Blick auf Adem Y.: „Die deutsche Regierung hat sich
       geweigert, jegliche Verantwortung für seine Nichtauslieferung an die
       Vereinigten Staaten zu übernehmen, hat ihre vertraglichen Verpflichtungen
       missachtet und die Rechtsstaatlichkeit untergraben.“
       
       Aus dem Auswärtigen Amt hieß es zu dem Fall, es handele sich um „eine
       Entscheidung der unabhängigen Justiz, die nach rein rechtsstaatlichen
       Kriterien getroffen wurde“.
       
       ## Die Atmosphäre ist angespannt
       
       Der US-Sender CNN berichtete, US-Vizeaußenminister John Sullivan habe
       Bundesaußenminister Heiko Maas – der am Mittwoch in Washington war – und
       die deutsche Botschafterin Emily Haber wegen des Falls zum Gespräch
       gebeten. Die Atmosphäre bei dem Treffen im Ministerium sei angespannt
       gewesen.
       
       Der Vizesprecher des US-Außenministeriums, Robert Palladino, sagte am
       Donnerstag, Sullivan habe der deutschen Seite die Sorgen der USA „sehr klar
       gemacht“. Die USA würden nicht nachlassen in ihren Bemühungen, Adem Y. zur
       Rechenschaft zu ziehen. Man sei dazu auch in Kontakt mit den türkischen
       Behörden. Palladino betonte allerdings: „Deutschland bleibt einer unserer
       engsten Partner.“
       
       Die Staatsanwaltschaft in New York hatte im Mai 2015 Anklage unter anderem
       wegen Mordes gegen Adem Y. erhoben. Diese Anklage unterlag allerdings bis
       Dienstag der Geheimhaltung und ist erst seitdem öffentlich. Die US-Justiz
       wirft Adem Y. unter anderem vor, an einem Selbstmordanschlag beteiligt
       gewesen zu sein, bei dem am 3. März 2008 in der ostafghanischen Provinz
       Chost zwei US-Soldaten getötet und elf weitere verletzt wurden. Der
       Anklageschrift zufolge soll er außerdem im Jahr 2006 im
       afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet an Angriffen gegen US-Truppen
       beteiligt gewesen sein.
       
       ## Adem Y. in den USA wegen Mordes angeklagt
       
       Adem Y. soll nach Darstellung der US-Justiz im Jahr 2006 aus Deutschland in
       die Region gereist sein, um sich dort in einem Trainingscamp der
       Terrororganisation Islamische Dschihad-Union (IJU) ausbilden zu lassen. Im
       Jahr 2007 soll er außerdem zwei andere Islamisten aus Deutschland in
       IJU-Camps gebracht haben – einer davon verübte später den
       Selbstmordanschlag in Chost.
       
       Die New Yorker Staatsanwaltschaft klagt Y. unter anderem des Mordes an, was
       in den USA mit dem Tod oder mit lebenslanger Haft bestraft werden kann. Der
       Bundesstaat New York hat die Todesstrafe allerdings 2007 abgeschafft. Auch
       der UN-Sicherheitsrat führt Adem Y. wegen dessen Verbindungen zur IJU seit
       2008 auf der Terrorliste.
       
       8 Feb 2019
       
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