# taz.de -- Prozess gegen Neonazi-Gruppe „Aryans“: Haft für Angriff auf Gegendemo
       
       > Mit Autos machten sie Jagd auf Linke und prügelten auf Unbeteiligte ein.
       > Nun wurden zwei Neonazis zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt.
       
 (IMG) Bild: Am 1. Mai 2017 griffen die „Aryans“ in Halle Gegendemonstranten und Unbeteiligte an
       
       Halle an der Saale taz | Spätestens jetzt gibt es keinen Zweifel mehr: Am
       [1][1. Mai 2017 haben Angehörige der Neonazi-Kameradschaft „Aryans“] Jagd
       auf Andersdenkende und Jugendliche gemacht, einige verprügelt und noch
       schwerere Verletzungen in Kauf genommen. Die beiden Angeklagten, er mit
       kahlgeschorenem Kopf, sie mit blondiertem Haar, verziehen keine Miene, als
       die Richterin am Freitagvormittag in Saal 187 des Landgerichts Halle das
       Urteil verkündet.
       
       Drei Jahre und sechs Monate Gefängnis wegen schwerer Körperverletzung und
       einfacher Körperverletzung in einem weiteren Fall für Carsten M. Seine
       Lebensgefährtin Marina H. bekommt deshalb wegen schwerer Körperverletzung
       ein Jahr und zwei Wochen auf Bewährung. Sie kaut hektisch Kaugummi,
       ansonsten ist ihr nichts anzumerken. Das Gericht folgt mit seinem Urteil
       beinahe der Empfehlung der Staatsanwaltschaft, die für beide Angeklagten
       nur zwei Monate länger gefordert hatte.
       
       Richterin Sabine Staron lässt in der Urteilsbegründung keinen Raum für
       Interpretationen. „Stattgefunden hat eine Jagd auf Gegendemonstranten.“ Aus
       Frust, weil linke Gegendemonstranten die Mai-Demo der Nazis in Halle
       blockiert hatten. Gleich am Morgen hatte Carsten M. eine Sektflasche an den
       Kopf bekommen – die zum Motiv für den Angriff wurde, so die Meinung des
       Gerichts: M. war auf Rache aus. Die Aussage der Angeklagten und einiger
       rechter Zeugen, sie hätten aus Notwehr gehandelt, ist nach Ansicht des
       Gerichts eindeutig widerlegt.
       
       Eigentlich hatten sich Carsten M. und Martina H. mit weiteren Neonazis zur
       Demo am Hauptbahnhof in Halle verabredet, alle gekleidet in die gleichen,
       schwarzen „Aryans“-Pullis. Doch Gegendemonstranten blockierten die Route.
       Schon am Hauptbahnhof kam es zum Handgemenge, dann verfolgten Carsten M.
       und seine Mitinsassen mit dem Auto drei Radfahrer, von denen zwei flüchten
       konnten, bevor Martina H. von der Beifahrerseite einen Stein nach dem
       dritten Radfahrer warf.
       
       Zeugen hatten gehört, wie aus dem Auto gerufen wurde: „Da ist die Sau.
       Jetzt geht’s los, ihr Dreckszecken!“. Das ist die erste Tat des Tages, das
       Gericht urteilte über beide: gefährliche Körperverletzung. Das Paar hatte
       durch die Verfolgung und den Steinwurf lebensgefährliche Verletzungen des
       Radfahrers in Kauf genommen. Die Vorstellung, die Radfahrer hätten
       ihrerseits das Auto angegriffen, wie einige Rechte vor Gericht behauptet
       hatten, nannte Richterin Staron „abenteuerlich“.
       
       ## Gefestigt nationalsozialistisch eingestellt
       
       Der nächste Angriff fand kurz darauf drei Kilometer entfernt statt. Auf dem
       Holzplatz war gerade eine Wandergruppe von Jugendlichen unterwegs, die
       bewusst die Demoroute hatte meiden wollen. Sie liefen gerade an einem
       abgeschlagenen Infostand der Gegendemo vorbei, als die Autos mit
       quietschenden Reifen vor ihnen hielten und Carsten M. heraussprang. Was
       dann passierte, zeigen Fotos: Carsten M. mit wutverzerrtem Gesicht,
       schwarzem Pullover mit der Aufschrift „Aryans“ – und einem Stromkabel in
       der erhobenen Hand, wie er auf die Menschengruppe vor ihm losrennt. Er
       prügelt auf die Gruppe ein, zwei von ihnen werden später im Prozess als
       Nebenkläger auftauchen. Diese Tat bedeutet das zweite Urteil für M., die
       zweite Körperverletzung an diesem Tag.
       
       Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sind Carsten M. und Martina H.
       gefestigt nationalsozialistisch eingestellt. Auch die Zeugen, die mit in
       den Autos saßen und vor Gericht für das angeklagte Paar aussagten, gaben
       sich als stramme Neonazis zu erkennen. Selbst angeklagt sind sie noch
       nicht. Einer von ihnen, mit Gesichtstattoo und kahlgeschorenem Kopf, sagte
       am vierten Prozesstag aus, er halte den Spruch „Support your Race“ für
       seine Pflicht. Der Schriftzug hatte auf der Rückseite der T-Shirts
       gestanden, die alle an der Tat beteiligten Neonazis am 1. Mai getragen
       hatten. Auf der Vorderseite stand „Aryans“, Arier, in Frakturschrift.
       
       Haufenweise dieser T-Shirts wurden dann bei einer Hausdurchsuchung im
       vergangenen September bei Martina H. und Carsten M. im hessischen
       Main-Kinzig-Kreis gefunden. Selbst ein Shirt für Babys fanden die
       Ermittler. Außerdem Messer, illegale Schusswaffen, wegen denen M. vor
       diesem Prozess verurteilt wurde, Pyrotechnik, Aufkleber unter anderem für
       die neonazistische Kameradschaft „Division Braune Wölfe“, der M. und
       weitere Aryans zuletzt angehörten. Daneben stellten die Ermittler SS- und
       Hakenkreuzfahnen sowie Nazi-Devotionalien sicher.
       
       ## Zweifelhafte Handlungen der Staatsanwältin
       
       Die außerordentliche Brutalität des Angriffs und die Tatsache, dass es
       diesmal Unbeteiligte getroffen hatte, hat auch die Strafkammer des
       Landgerichts bewogen, den Prozess „wegen seiner außerordentlichen
       Bedeutung“ vor dem eigenen Gericht stattfinden zu lassen. Die zuvor
       zuständige Staatsanwältin hatte die Anklage nur vor dem Amtsgericht
       erhoben, der untersten Instanz, mit der Begründung, diese
       Auseinandersetzungen seien „typisches Alltagsgeschäft“.
       
       Mit dem hohen Strafmaß für das Neonazi-Paar wird die Bedeutung der
       Entscheidung des Landgerichts deutlich, den Prozess hier zu verhandeln,
       erklärt Nebenklageanwalt Sebastian Scharmer nach der Verhandlung. „Am
       Amtsgericht wäre das maximale Strafmaß zwei Jahre gewesen.“ Sein Versuch,
       wegen Landfriedensbruchs gegen die Neonazis zu klagen – ein häufiges Urteil
       gegenüber linken Demonstranten – scheiterte.
       
       Die Aufgaben im Prozess übernahm dann ein anderer Vertreter der
       Staatsanwaltschaft Halle. Doch im Verlauf wurden weitere Details bekannt,
       die ein zweifelhaftes Licht auf die zuvor zuständige Staatsanwältin wirft –
       aber auch auf einzelne Polizeibeamte. Fünf Handys wurden bei der
       Hausdurchsuchung gefunden, doch nur zwei wurden ausgewertet.
       
       Dabei fanden die Ermittler einen Chat zwischen Martina H. und einem
       Bekannten bei der hessischen Polizei, worin sie ihn mehrfach um
       Informationen aus den Strafregistern ihres Lebensgefährten einer weiteren
       Person bat. Der Beamte kam der Bitte teilweise nach und gab ihr Daten zu
       Carsten M. weiter. Später hieß es, er habe sie nur vor ihm schützen wollen.
       Gegen den Polizisten läuft nun ein Disziplinarverfahren in Niedersachsen,
       das für die Dauer des Prozesses ruht.
       
       ## Die Nebenklage plant weitere Anzeigen
       
       Merkwürdig ist, dass die Staatsanwältin die Auswertung nach zwei Handys
       stoppte – das sagte der dafür zuständige Polizeibeamte am vierten
       Prozesstag aus. Nach Ansicht von Nebenklageanwalt Scharmer wusste die
       Staatsanwältin zu diesem Zeitpunkt schon von der Verbindung zwischen H. und
       dem hessischen Polizisten. An den Namen des zweiten Neonazis, aus dessen
       Strafregister H. Informationen haben wollte, konnte sich der zuständige
       Ermittler auch bei erneuter Vorladung am Donnerstag nicht erinnern.
       Scharmer plant daher weitere Anzeigen – er will sich nicht mit den zwei
       ausgewerteten Handys zufriedengeben. Die Informationen könnten auch wichtig
       für ein anderes Verfahren werden, das den Aryans derzeit droht.
       
       Ende Januar, als der Prozess in Halle schon lief, wurde bekannt, dass die
       Bundesanwaltschaft seit vergangenem Jahr gegen die Aryans wegen Verdachts
       auf Rechtsterror ermittelt. Damit ist die Gruppe eine von bundesweit vier,
       bei der die Bundesanwaltschaft diesem Verdacht nachgeht, neben
       [2][Revolution Chemnitz], [3][Nordadler] und der [4][Oldschool Society].
       
       Einen Einfluss auf das Gerichtsverfahren hätten die Ermittlung jedoch
       nicht, erklärte im Laufe des Prozesses der Gerichtssprecher und Vorsitzende
       Richter am Landgericht, Wolfgang Ehm, der taz: „Wie die
       Organisationsstruktur der Angeklagten aussieht, ist für die Schwere der
       Schuld nicht erheblich“, dies sei im gesonderten Verfahren festzustellen.
       
       Man könne das in einem Prozess am Landgericht, das die Staatsanwältin zudem
       ja erst am Amtsgericht angesiedelt hatte, „nicht nachermitteln bis zum
       Urschleim“. Auch die Richterin verwies im Prozess mehrfach darauf, dass es
       im Verfahren um den Vorwurf schwerer Körperverletzung ging – nicht um die
       politische Gesinnung der Angeklagten.
       
       Dieser Text wurde am 08.02.2019, 15:30 Uhr aktualisiert
       
       8 Feb 2019
       
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