# taz.de -- EGMR-Urteil zu Umweltverschmutzung: Rüffel für Italien
       
       > Der EGMR verurteilt Italien wegen Umweltverschmutzung durch eine
       > Stahlhütte. Der Staat schütze die Bürger zu wenig vor Schadstoffen, so
       > die Richter.
       
 (IMG) Bild: Durch das Werk werden Bewohner der Stadt Tarent schwer mit Feinstaub und Kohlenmonixid belastet
       
       In den jahrelangen Kampf um das italienische Stahlwerk Ilva in Tarent hat
       nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingegriffen.
       Italien wurde verurteilt, weil es die örtliche Bevölkerung nicht
       ausreichend gegen die Umweltverschmutzung durch das Stahlwerk schützt.
       
       Ilva ist Europas größtes Stahlwerk. Dort arbeiten 11.500 Menschen. In der
       strukturschwachen Region Apulien im Süden des Landes (dem „Absatz“ des
       italienischen „Stiefels“) ist es von enormer wirtschaftlicher Bedeutung.
       Bis Ende 2018 gehörte das Ilva-Werk zum Stahlkonzern der italienischen
       Familie Riva. Inzwischen wurde das zwischenzeitlich insolvente Werk an die
       internationale Arcelor-Mittal-Gruppe verkauft.
       
       Seit Jahrzehnten gilt [1][das Ilva-Stahlwerk als massiver
       Umweltverschmutzer]. 2005 stand es für 90 Prozent des italienischen
       Dioxin-Emissionen. Dioxine sind extrem gefährliche Umweltgifte, die bei
       Verbrennungsprozessen entstehen. Die rund 200.000 Einwohner der Stadt
       Tarent werden auch massiv mit Feinstaub und Kohlenmonoxid belastet. 2012
       belegte ein Gutachten, dass die Verschmutzung zu verstärktem Aufkommen an
       Lungenkrebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen führt.
       
       Schon seit 1990 versucht der italienische Staat, die Umweltverschmutzung
       durch das Werk in den Griff zu bekommen. Mehrfach wurden Manager des
       Stahlwerks in Italien wegen der Verletzung von Umweltgesetzen
       strafrechtlich verurteilt. Derzeit laufen noch Verfahren gegen 44
       Angeklagte, darunter Mitglieder der Ex-Eigentümerfamilie Riva. 2012 wurde
       das Werk sogar von der Justiz beschlagnahmt. Doch die damalige italienische
       Experten-Regierung unter Mario Monti ermöglichte Ilva den Weiterbetrieb.
       Ein Umweltplan von 2014 sah vor, dass die Probleme bis 2016 gelöst sein
       sollen. Im Zuge des Ilva-Verkaufs wurde die Frist von der Regierung jedoch
       auf 2023 verschoben.
       
       ## Kein Schadenersatz
       
       Beim Straßburger Gerichtshof hatten schon 2013 und 2015 italienische Bürger
       geklagt. In 161 Fällen wurden die Beschwerden als zulässig eingestuft, weil
       die Kläger in Tarent oder nahegelegenen Städten wohnen.
       
       Wie der EGMR nun feststellte, hat der italienische Staat die Rechte der
       Bürger auf Privatleben und Rechtsschutz verletzt. Er habe nicht genug
       getan, um die Bürger vor den unumstrittenen Umweltgefahren zu schützen, und
       diese wurden auch nicht ausreichend über den Stand der Aktivitäten
       unterrichtet.
       
       Das Straßburger Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Italien kann noch die
       17-köpfige Große Kammer des EGMR anrufen.
       
       Die Kläger erhielten keinen Schadensersatz, nur den Ersatz ihrer
       Anwaltskosten. Die Verurteilung Italiens verschaffe ihnen ausreichend
       Genugtuung. Das Straßburger Urteil hat also vor allem symbolische
       Bedeutung. Der EGMR hat (anders als ein EU-Gericht) nicht die Macht, direkt
       Maßnahmen in Italien anzuordnen. Nun soll das Ministerkomitee des
       Europarats, dem 47 Staaten angehören, diplomatischen Druck auf Italien
       ausüben, den Umweltplan für Tarent so schnell wie möglich umzusetzen.
       
       24 Jan 2019
       
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