# taz.de -- Berliner Obdachlosenprotest: Grundrecht auf Wohnen gefordert
       
       > Der selbstorganisierte Protest von Obdachlosen am Roten Rathaus, eine
       > Mahnwache für jüngst Verstorbene, wirft Fragen nach deren Rechten auf.
       
 (IMG) Bild: Verletzt die Räumung eines Obdachlosencamps wie zuletzt in Mitte die Unverletzlichkeit des Privaten?
       
       Artikel 13 des Grundgesetzes sagt: Die Wohnung ist unverletzlich. Heißt:
       Die eigene Bleibe dient als räumlicher Schutz der Privatsphäre vor
       staatlichen Eingriffen. So weit, so gut. Einige Menschen genießen diesen
       Schutz allerdings nicht: Wohnungs- und Obdachlose. Denn etliche ihrer Camps
       wurden in Berlin zuletzt geräumt ([1][taz berichtete)], auch wenn sie eine
       der letzten Möglichkeiten einer Unterkunft für Menschen ohne Dach über dem
       Kopf sind. Notunterkünfte kommen für einige nicht in Frage, weil etwa
       Haustiere dort nicht unterkommen können.
       
       „Es ist dramatisch, als Obdachloser sein Umfeld zu verlieren“, sagt
       Dietlind S., eine Obdachlose, die seit Mittwochabend am Roten Rathaus mit
       anderen Wohnungslosen eine Mahnwache für kürzlich verstorbene Obdachlose
       hält. Bis Freitag ist dazu ein kleiner Pavillon mit einer Bierbank,
       Musikboxen, Essen und Getränken auf dem Vorplatz aufgebaut. Das Eigentum
       der Obdachlosen ist daneben platziert. Drumherum wurden kleine weiße Kreuze
       aufgestellt: auf jedem eine Todesanzeige mit verschiedensten Ursachen –
       alle stehen in Zusammenhang mit Wohnungslosigkeit.
       
       Bei der Demo am Mittwochabend erhält S. viel Aufmerksamkeit:
       Selbstorganisierter Protest von Obdachlosen ist nichts Gewöhnliches, meist
       sind sie damit beschäftigt, über die Runden zu kommen. Die Menschen um sie
       herum hören der 59-Jährigen gespannt zu. Auch die schneidende Kälte
       sensibilisiert zumindest ein bisschen für das Thema: Schon nach einer
       halben Stunde werden Beine und Finger taub. Unbegreiflich, wie Menschen das
       nächtelang durchstehen.
       
       Mit Tränen in den Augen spricht S. über die drei Obdachlosen, die in diesem
       Winter schon verstorben sind – nur über einen sei in den Medien berichtet
       worden, und im Sommer seien sie dann ohnehin wieder vergessen. Für ihre
       Mahnwache habe sie unter anderem die Grünen, den Obdachlosenverein Unter
       Druck und die Linke gebeten, sagt S. Von Letzterer sei noch keine Reaktion
       gekommen. Für S. ist eines klar: Sie findet, das Recht auf Wohnen muss ins
       Grundgesetz aufgenommen werden.
       
       24 Jan 2019
       
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