# taz.de -- Häftlinge sanieren asbest-belasteten Raum: Laxer Umgang mit giftigen Fasern
       
       > Ein Häftlingsbautrupp sollte in Lübecker Gefängnis einen
       > Asbest-belasteten Raum umbauen – ohne ordentliche Schutzkleidung. Nach
       > Protest sollen Profis ran.
       
 (IMG) Bild: Unstrittig ist, dass es Asbestbelastung in dem Gebäude gibt.
       
       RENDSBURG taz | Der Putz bröckelte, der Staub wirbelte. Während die
       Häftlinge im Gefängnis Lübeck bei der Sanierung einer Zelle ganze Arbeit
       leisteten und sie zu einem Aufenthaltsraum umbauten, flogen mit dem Staub
       Asbestfasern durch die Luft. Nachdem sich die Häftlinge beschwerten, weil
       sie ohne Atemschutz arbeiten mussten, ruhen die Bauarbeiten nun.
       
       „Es spricht nichts dagegen, dass die Leute diese Arbeit machen“, sagt der
       Kieler Rechtsanwalt Till-Alexander Hoppe, der mit zahlreichen Häftlingen in
       Lübeck in Kontakt steht und einige von ihnen vertritt. „Aber sie müssen mit
       professionellen Staubmasken und anderen Hilfsmitteln ausgestattet sein.“
       
       Das sei aber nicht der Fall gewesen, hätten mehrere Beteiligte dem Anwalt
       geschildert: „Es gab keinen passenden Atemschutz, bestenfalls dünne Masken,
       wie sie in Krankenhäusern gegen Ansteckungsgefahren getragen werden.“ Dies
       böte gegen die potenziell Krebs erregenden Asbestfasern keinen
       ausreichenden Schutz.
       
       „Da steht Aussage gegen Aussage“, sagt Oliver Breuer, Sprecher des
       Justizministeriums in Kiel. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsmittel
       seien vorhanden gewesen. Dem Bautrupp aus Gefängnisinsassen gehörten „keine
       beliebigen Häftlinge“ an, sondern Leute, die öfter für entsprechende
       Arbeiten eingesetzt und die sich auskennen würden, betont er.
       
       ## Luftprobe mit dem Einmachglas
       
       Unstrittig ist, dass es eine Asbestbelastung in dem Gebäude gibt – nur bei
       der Menge der Fasern in der Luft liegen der Anwalt und der Sprecher des
       Ministeriums auseinander: Hoppe spricht von 3.000, das Ministerium von 500
       Fasern pro Kubikmeter. Selbst der höhere Wert entspräche nur einer
       mittleren Belastung – wobei aber unklar ist, wie gemessen wurde: Das
       Flensburger Tageblatt zitiert einen Häftling, der etwa eine unsachgemäße
       Luftprobe kritisiert. Die sei einfach mit einem „Einmachglas“ eingefangen
       worden.
       
       Allerdings spielt die Zahl der Fasern nur eine begrenzte Rolle, denn die
       Empfehlung des Bundesumweltamtes ist eindeutig: Bei Asbest muss in jedem
       Fall eine Fachfirma ran, die für Asbestbeseitung ausgerüstet ist. „Für
       Profis wie Heimwerker gilt: Jegliches Bohren, Sägen und Schleifen, Fräsen
       und Flexen von asbesthaltigen Materialien ist grundsätzlich verboten, da
       Fasern freiwerden können“, heißt es auf der Homepage des Amtes.
       
       Laut dem Ministerium lauern „Asbest-Hotspots“ in den Wänden an Stellen, an
       denen früher mit einem asbesthaltigen Produkt wie Moltofill verputzt wurde.
       Der Rechtsanwalt Hoppe ist skeptisch: „Dann wäre bei der Probenentnahme in
       einem großen Raum genau dieser Punkt getroffen worden? Das kann man glauben
       – muss man aber nicht.“ Er erwägt daher, eine Strafanzeigen wegen
       Gesundheitsgefährdung zu stellen. Doch für die Häftlinge sei es nicht
       einfach, „gegen die Vollzugsanstalt vorzugehen“.
       
       Hoppe verweist außerdem auf die Fürsorgepflicht des Landes: „Es geht ja
       nicht nur um die Gesundheit der Häftlinge, sondern auch um die
       Bediensteten.“ Die blieben meist länger in den potenziell belasteten
       Gebäuden als die Häftlinge.
       
       Thomas Steen, Landesvorsitzender des Bundesverbandes der
       Strafvollzugsbediensteten sieht das ähnlich: „Wir begleiten die Entwicklung
       kritisch, falls die Gesundheit von Bediensteten des Strafvollzuges
       betroffen sein könnte“, sagt er. Doch den konkreten Vorfall sieht er
       weniger kritisch, da bei Proben eine Belastung „weit unterhalb der
       höchstzulässigen Grenzwerte“ festgestellt worden sei.
       
       Laut Ministeriumssprecher Breuer ist für alle Baumaßnahmen nicht sein Haus,
       sondern die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein, eine Tochterfirma des
       Landes, zuständig. Diese hat die Bauarbeiten eingestellt, nachdem Asbest
       festgestellt wurde. Zurzeit wartet sie auf ein Gutachten. „Auf dessen
       Grundlage wird entschieden, wie es weitergeht“, so Breuer.
       
       Hoppe beschwert sich immer wieder über Missstände in der JVA Lübeck. „Aber
       diese Fälle werden ebenso regelmäßig eingestellt und führen zu keinen
       Konsequenzen.“
       
       Das Asbest-Problem sei nicht der einzige bauliche Mangel in den Gebäuden
       der JVA, sagt er. „Es geht auch um Schwarzschimmel. Gerade das Haus E ist
       verseucht bis unter das Dach.“
       
       3 Jan 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Esther Geißlinger
       
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